Sachbeschädigung durch Jugendlichen - Wer zahlt?
Hallo Community,
ich bräuchte mal dringend euren Rat. Vorletzten Monat wurde mein parkendes Auto nachts durch einen betrunkenen Jugendlichen (16 Jahre) beschädigt. Er hat eine Vespa umgeschmissen (nicht seine) und der Lenker hat vermutlich meine Motorhaupe zerkratzt und verbeult. Es wird von der Polizei als Unfall eingestuft und wir haben das erhaltene Formular und einen Kostenvoranschlag zurückgeschickt. Nachdem ich die Daten des Verursachers und der Mutter von der Polizei hatte, habe ich ihr geschrieben, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen soll und den Schaden ihrer Haftpflichversicherung melden (zahlt die überhaupt, wenn er betrunken war?). Darauf kam leider keinerlei Reaktion.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und der Vollkasko kann ich es auch nicht melden, da sonst Rückstufung von 20 Schadensfreiheitsjahren auf 12 und 300 Euro Selbstbeteiligung (Selbstzahlen ist laut LVM billiger).
Der Typ von der Versicherung meinte, ich sollte nochmals einen Brief per Einschreiben schicken mit Fristsetzung, rechtliche Konsequenzen und den Kostenvoranschlag. Reagiert sie darauf auch nicht, hätte ich schlechte Karten.
Einen Anwalt kann ich auch nicht einschalten, da ich vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben könnte und das Risiko mir zu hoch ist, die Kosten dafür auch noch zu tragen (Schaden ist ca. 800 Euro). Könnte ich der Dame, wenn sie auf die Frist auch nicht reagiert privat einen Mahnbescheid schicken? Wer wäre der Adressat? Die Mutter oder der Verursacher selbst? Legt die Dame Widerspruch ein, kann ich die Klage dann auch selbst einreichen und begründen oder muss ich mir dann auf jeden Fall einen Anwalt nehmen? Reicht dafür der Kostenvoranschlag aus oder muss die Arbeit bereits mit Rechnung ausgeführt worden sein? Muss ich eventuell auch noch das abschließende Ergebnis der Polizei abwarten? Bisher haben wir von denen nichts weiter gehört.
Ich vermute, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, da sie nicht reagiert. Möchte jedoch nicht kampflos aufgeben, wenn es vielleicht eine kostengünstige Möglichkeit gibt (Mahnbescheid) vielleicht noch an das Geld zu kommen.
Bin für Tipps was ich hier machen kann sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
49 Antworten
Zitat:
@deux schrieb am 29. November 2017 um 20:09:18 Uhr:
Einen Vandalismusschaden ist durch das bloße Abstellen auf dem Gehweg nach deren Aussage nicht versichert.
Ist das Abstellen auf dem Gehweg ein ordnungsgemäßes Abstellen?
Ein Sehbehinderter hätte ja auch gegen das Hinternis laufen können.
Somit ging meiner unmaßgeblichen Meinung nach von der Vespa doch eine Gefährdung aus, was versicherungsrechtliche Folgen haben dürfte.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 30. Nov. 2017 um 11:41:18 Uhr:
Somit ging meiner unmaßgeblichen Meinung nach von der Vespa doch eine Gefährdung aus, was versicherungsrechtliche Folgen haben dürfte.
Nunja, ob er jetzt hier oder dort steht. Die Gefahr dürfte unterm Strich gleich groß sein, wenn ein Idiot daher kommt und den Roller umwirft.
Falls es jemanden interessiert:
Was ist denn mittlerweile bekannt:
1. Mutter des Jungen: Reagiert nicht, ist aber egal da sie ohnehin nicht haftpflichtig ist
2. Rollerversicherung zahlt nichts weil sie sich für nicht zuständig erklärt hat, es wahrscheinlich auch nicht ist.
3. Kasko Versicherung: Will die TE nicht, weils Geld kostet
4. Anwalt: Will die TE auch nicht, weils Geld kostet
Ergo: Wende dich direkt an den Täter und hoffe dass er freiwillig zahlt.
Macht er das kriegste was, macht er nix oder hat er nix zahlste wohl selbst.
Vermutlich wird ja dann auch der Rollerbesitzer Ansprüche an den Umwerfer stellen.
Aber wenn ich das so lese:
Zitat:
Er hat eine Vespa umgeschmissen (nicht seine) und der Lenker hat vermutlich meine Motorhaupe zerkratzt und verbeult
Gibts denn eigentlich irgendwelche Zeugen oder Beweise (ausser der liegenden Vespa)?
Zeig ihn einfach an und schließe dich dem Verfahren als Privatbeteiligter an und vor Gericht zeigst du die Rechnung dem Richter! Kostet dich nix und im schlimmsten Fall wirst du auf den Zivilrechtsweg verwiesen!
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Wie hoch ist der Schaden? Anwalt ist nicht sehr teuer, je nach Schadenshöhe unter 100€. Ich würde es auch über den Roller versuchen.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 30. November 2017 um 22:36:48 Uhr:
Wie hoch ist der Schaden? Anwalt ist nicht sehr teuer, je nach Schadenshöhe unter 100€. Ich würde es auch über den Roller versuchen.
Gegenfrage:
Wenn dein geparktes KFZ von einem Unbekannten, der Fahrerflucht begeht, angefahren und auf ein 3. Fahrzeug aufgeschoben wird, wäre deine Haftpflicht gegenüber dem Dritten eintrittspflichtig?
Zumindest, wenn jemand das Fenster einschlägt, den Gang raus nimmt und der Wagen dann auf den vor mir geparkten aufrollt.
Aber auch bei deiner Situation würde ich eine Eintrittspflicht meiner Versicherung bejahen.
Einfach nur verstehen, dass die Rollerversicherung nicht greift!
Danke! Vielleicht versteht es jetzt auch der Letzte.
Es ist hier schon einiges geschrieben worden, was nicht ganz unwidersprochen bleiben soll:
1. Anzeige: Welche Straftat hat der Schadensverursacher begangen? Der Tatbestand der Sachbeschädigung § 303 StGB ist nur erfüllt, wenn Vorsatz beim Täter vorliegt. Der wird wohl nicht nachzuweisen sein. Die Schilderung der Themenerstellerin deutet darauf hin, daß der Bursche alkoholbedingt fahrlässig gehandelt hat. Zu denken wäre an unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Insoweit wäre eine Anzeige sinnvoll, da gibt es aber keinen "Verfahrensanschluß als Privatbeteiligter". Auch kann man eine solche Anzeige nicht "zurücknehmen", da es sich um ein Offizialdelikt handelt.
2. Verfahren: Ich bleibe dabei, daß die billigste Möglichkeit der Mahnbescheid ist. Sicher kann man gleich Klage einreichen, dazu braucht man bei einem Schaden unter 5000 € auch keinen Anwalt, aber die Gerichtskosten sind höher. Den Anwalt des Klägers zahlt der Beklagte übrigens frühestens nach einer entsprechenden Verurteilung. Ich bleibe auch dabei, daß der Schädiger höchstwahrscheinlich keinen Widerspruch einlegen wird. Sollte er dies doch tun, wird er keinen Richter finden, der ihm Prozeßkostenhilfe gewährt, weil er nicht dartun kann, daß seine Verteidigung gegen die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat (wobei ich davon ausgehe, daß die Themenerstellerin einen Nachweis dafür hat, wer den Roller umgeworfen hat).
Die Kosten für den MB liegen insgesamt unter 40 €, bei einem Schaden von 800 € also vergleichweise gering und m.E. das Risko wert.
Wobei der Mahnbescheid auch an den gesetzlichen Vertreter gesendet werden muss, da der Schadensverursacher minderjährig ist. Erfolgt dies nicht, ist keine Vollstreckung möglich.
O.
danke, go-4-golf! Beim online-Mahnantrag wird der Antragsteller aber auch darauf hingewiesen
Kann man meiner Meinung nach auch als betrunken randalieren ansehen, was ne Strafanzeige begründen würde.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 1. Dezember 2017 um 22:35:55 Uhr:
Kann man meiner Meinung nach auch als betrunken randalieren ansehen, was ne Strafanzeige begründen würde.
Welchen Straftatbestand schlägst Du hierfür vor?