Sachbeschädigung durch Jugendlichen - Wer zahlt?
Hallo Community,
ich bräuchte mal dringend euren Rat. Vorletzten Monat wurde mein parkendes Auto nachts durch einen betrunkenen Jugendlichen (16 Jahre) beschädigt. Er hat eine Vespa umgeschmissen (nicht seine) und der Lenker hat vermutlich meine Motorhaupe zerkratzt und verbeult. Es wird von der Polizei als Unfall eingestuft und wir haben das erhaltene Formular und einen Kostenvoranschlag zurückgeschickt. Nachdem ich die Daten des Verursachers und der Mutter von der Polizei hatte, habe ich ihr geschrieben, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen soll und den Schaden ihrer Haftpflichversicherung melden (zahlt die überhaupt, wenn er betrunken war?). Darauf kam leider keinerlei Reaktion.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und der Vollkasko kann ich es auch nicht melden, da sonst Rückstufung von 20 Schadensfreiheitsjahren auf 12 und 300 Euro Selbstbeteiligung (Selbstzahlen ist laut LVM billiger).
Der Typ von der Versicherung meinte, ich sollte nochmals einen Brief per Einschreiben schicken mit Fristsetzung, rechtliche Konsequenzen und den Kostenvoranschlag. Reagiert sie darauf auch nicht, hätte ich schlechte Karten.
Einen Anwalt kann ich auch nicht einschalten, da ich vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben könnte und das Risiko mir zu hoch ist, die Kosten dafür auch noch zu tragen (Schaden ist ca. 800 Euro). Könnte ich der Dame, wenn sie auf die Frist auch nicht reagiert privat einen Mahnbescheid schicken? Wer wäre der Adressat? Die Mutter oder der Verursacher selbst? Legt die Dame Widerspruch ein, kann ich die Klage dann auch selbst einreichen und begründen oder muss ich mir dann auf jeden Fall einen Anwalt nehmen? Reicht dafür der Kostenvoranschlag aus oder muss die Arbeit bereits mit Rechnung ausgeführt worden sein? Muss ich eventuell auch noch das abschließende Ergebnis der Polizei abwarten? Bisher haben wir von denen nichts weiter gehört.
Ich vermute, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, da sie nicht reagiert. Möchte jedoch nicht kampflos aufgeben, wenn es vielleicht eine kostengünstige Möglichkeit gibt (Mahnbescheid) vielleicht noch an das Geld zu kommen.
Bin für Tipps was ich hier machen kann sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
49 Antworten
Zitat:
@tomold schrieb am 29. November 2017 um 21:07:29 Uhr:
Und den Baseballschläger nicht vergessen...😁
Genau das würde ich nicht machen.
Deshalb auch der Zeuge falls sowas nachher behauptet wird.
Er hat keine Rechtsschutzversicherung!
Die Versicherung vom der Vespa wird nicht zahlen, denn es geht von einer ordnungsmäß abgestellten Vespa keine Betriebsgefahr aus, wenn sie z.B durch Wind oder einen vorbeigehenden Passanten umgeworfen wird.
Du musst dich an den Jungen wenden.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 29. November 2017 um 21:21:59 Uhr:
Die Versicherung vom der Vespa wird nicht zahlen, denn es geht von einer ordnungsmäß abgestellten Vespa keine Betriebsgefahr aus, wenn sie z.B durch Wind oder einen vorbeigehenden Passanten umgeworfen wird.
Du musst dich an den Jungen wenden.
Die einzige korrekte Antwort.
Dass es nicht der Roller des Jugendlichen war stand anfangs nicht drin dachte ich...
Egal, da es nicht dessen Roller war, ist es Sachbeschädigung.
Entweder Polizei -> Anzeige oder Kuschelkurs mit Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung und absehen von einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung.
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Die Mutter des 16jährigen kannst Du vergessen. Die würde nur haften, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Das wird bei einem 16jährigen schwer zu bejahen sein. Man kann von ihr nicht verlangen, daß sie ihn überallhin begleitet. Der 16jährige haftet aber in aller Regel (Ausnahme: Er stünde einem unter 7jährigen gleich in seiner geistigen Entwicklung, das wäre aber sehr ungewöhnlich). Am Günstigsten ist es, Du schickst dem Knaben einen Mahnbescheid (Anspruchsgrund unerlaubte Handlung; Höhe: Reparatur oder Kostenvoranschlag). Den kannst Du online unter www.online-Mahnantrag ausfüllen, ausdrucken und an das dort genannte zuständige Mahngericht schicken, kostet um die 30 €. Wenn der Knabe - was er eh nicht tun wird - keinen Widerspruch einlegt, beantragst Du 2 Wochen später den entsprechenden Vollstreckunsgbescheid (teilt Dir alles das Mahngericht mit) und Du hast einen rechtskräftigen Titel, aus dem Du 30 Jahre lang vollstrecken kannst. In diesen 30 Jahren kommt der Bursche schon zu Geld, so daß Du Dir den Schadensbetrag, die Kosten und die Zinsen von ihm holst. Wichtig ist, seinen Arbeitgeber zu wissen, dann kannst Du seinen Lohn pfänden lassen.
Zitat:
@soringer schrieb am 29. Nov. 2017 um 23:37:45 Uhr:
Wenn der Knabe - was er eh nicht tun wird - keinen Widerspruch einlegt,
Ergänzend dazu:
Sollte er doch Widerspruch einlegen, kommt es zu einem Gerichtsprozess. Diesen ohne anwaltlichen Beistand durchzuführen ist zwar theoretisch denkbar, aber irgendwo harakiri. Vor allem dann wenn der Bursche "arm" ist. Dann müsste er den Anwalt ohnehin erstmal nicht zahlen, sondern bekäme womöglich Prozesskostenhilfe.
Wurde der Junge eigentlich nachweisbar zur Regulation des Schadens aufgefordert?
Es gibt noch die Möglichkeit die Forderung (Brief) per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Ist natürlich nur ein zahnloser Tiger, schindet womöglich aber Eindruck. Kostet nicht die Welt.
Du brauchst dafür keinen Anwalt.
Ich würde entweder einen Mahnbescheid gegen den Jugendlichen erwirken und sofern der fruchtlos verläuft beim Amtsgericht Klage einreichen, entsprechendes Kreuzchen im Mahnbescheid setzen.
Mahnbescheid muß aber nicht, man kann auch direkt Klage beim Amtsgericht einreichen.
Wenn man bei der Abfassung der Klageschrift Hilfestellung benötigt, beim Amtsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, einfach mal mit denen telefonieren und ggf. einen Termin vereinbaren.
Aber Vorsicht, selbst wenn du einen vollstreckbaren Titel hast heißt das noch nicht, dass du auch Geld bekommst.
Da kann ein langer Atem erforderlich sein und zunächst mußt du immer in Vorleistung gehen, auch bei den Gerichtskosten, die aber eher gering sein werden.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 29. November 2017 um 19:40:00 Uhr:
So ist es. Du hast das Protokoll/Unfalllbericht von der Polizei? Damit bei der Versicherung des Unfallgegners melden und die machen dann den Rest.
Und wer ist der Unfallgegener?
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 29. November 2017 um 20:01:55 Uhr:
Ja.
Noch ein Fall aus meiner Lebenserfahrung: Mein Kind tritt beim Aussteigen aus dem Auto von innen gegen die Autotür, die fliegt auf und dadurch Beule in der Tür von dem Auto daneben. Ich dachte. dass die Privathaftpflicht zahlt und wurde belehrt, dass hier die KFZ-Haftpflicht eintritt, weil der Schaden durch das Auto passiert ist. In Deinem Fall ist der Schaden durch die Vespa entstanden.
Weils dein Kind war.
Wäre ich mit dir in deinem Auto gesessen, hätte die Beifahrertür an ein anderes Auto geknallt wäre ich, bzw. meine Versicherung zuständig.
TE: Entweder der Junge bzw. dessen Haftpflicht (falls er eine hat) zahlt / kann zahlen, oder Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Die Mutter ist ohnehin nicht deine Ansprechpartnerin, von ihr ist nichts zu erwarten (ausser vielleicht einer Standpauke ab ihren Sohn).
Dafür hast Du dann eine Kaskoversicherung.
Möchtest Du diese warum auch immer nicht in Anspruch nehmen, wirst Du selbst zahlen müssen.
Lebensrisiko.
Zitat:
@Matsches schrieb am 30. Nov. 2017 um 07:5:29 Uhr:
Weils dein Kind war.
Wäre ich mit dir in deinem Auto gesessen, hätte die Beifahrertür an ein anderes Auto geknallt wäre ich, bzw. meine Versicherung zuständig.
Nein eigentlich wäre auch dann die KFZ Haftpflicht eingetreten. Weil der Schaden direkt mit der Nutzung des PKW zusammenhängt. Was man vom Rollerschubsen jetzt nicht unbedingt behaupten kann.
Sicher, wenns beim "Betrieb" des Fahrzeugs passiert, also z.B. beim Ein- oder Aussteigen.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 29. November 2017 um 20:55:51 Uhr:
Ruhig und bestimmt klarmachen dass sie aus der Geschichte nicht rauskommen du aber nicht gleich zum Anwalt willst weil es für sie ja dann noch teurer wird.
Wenn das nicht klappt würde ich das Geld abschreiben.
Also laut kläffen aber nicht beißen.
Aha.
Wenn die Eltern des Jungen eine Privathaftpflicht haben, er er drin mit erfasst. Ob die Versicherung jedoch aufgrund der Begleitumstände eintrittspflichtig ist, wage ich zu bezweifeln. Aufgrund seines Alters haftet der Jugendliche. Die Durchsetzung der Ansprüche ist einzig und allein Deine Sache. Da nutzen auch die ganzen Mutmaßungen und Annahmen zum Hintergrund bei dem Jugendlichen gar nichts. Ich finde sie sogar teilweise sehr unangebracht.
Zudem stünde es der Mutter ohnehin frei die Versicherung schlichtweg nicht in Anspruch zu nehmen und die Sache zumindest versuchen auszusitzen.
Ich würde Druck aufbauen indem ich eine Anzeige bei der Polizei gegen den Jungen machen würde und der Familie gleichzeitig deutlich machen das man die Anzeige gegen Begleichung der Schadenshöhe wieder zurück zieht. Schließlich gehts einem ja um die Schadensbegleichung und nicht um die Verurteilung eines 16-jährigen. So kann die Familie wenigstens noch die zusätzliche Verurteilung umgehen.