Sabotage an Reifen - SUV Hasser?
Mir wurde in der letzten Woche in einem Parkhaus in Hannover ein professionell hergestelltes Metallteil hinter den linken Hinterreifen gelegt, der sich sofort beim Zurücksetzen in den Reifen bohrte.
Meine Frage hier: Hat jemand schon ähnliches erlebt?
Die Vermutung liegt nahe, das aufgrund der derzeitigen Hysterie gegen Autos in der Innenstadt und ganz speziell gegen SUV es ein gezielter "Anschlag" war !
Beste Antwort im Thema
Noch nicht erlebt...
Hast du Anzeige erstattet und wurden die Videos ausgewertet (wenn's welche gibt)?
116 Antworten
Auf meinem eigenen Grundstück darf ich filmen (aber wirklich nur dort, es darf kein anderes Grundstück mitgefilmt werden und auch kein Gehweg o.ä. außerhalb der Grundstücksgrenzen) so viel ich will. Dem im öffentlichen Raum abgestellten Wagen mit Videoüberwachung zu schützen ist sicher möglich, vielleicht nicht legal, aber die so entstandenen Aufnahmen sind eventuell in einem Verfahren nicht zulässig.
Was hat denn eine Sachbeschädigung mit Technik an sich zu tun, dass es hier gepostet wird? Ach so, hier gibt kein Off-Topic-Unterforum.
@Hinnerk1963
Kann sein, Tesla tut das auch. Ist aber in D nicht legal, so weit ich weiß, als Beweis.
Ähnliche Themen
Wenn die Aufnahmen in einer Blackbox immer wieder überschrieben werden, sollte es kein Problem sein.
Letztlich liegt es aber im Ermessen des Richters dieses Beweismittel zu nutzen.
Wenn man einen Flagranti erwischt und verhaftet mit Gegenwehr wohl auf jeden Fall.
Wenn die Aufnahmen immer wieder überschrieben werden, wie kann dann sichergestellt sein, dass die Aufnahme, die den Täter zeigt NICHT überschrieben wird. Das würde dann ja heißen, dass das Material eventuell erst nach 12 Stunden überschrieben wird und somit eine Speicherung stattfindet, wenn z.B. alle 30min eine Speicherung vorgenommen wird.
Ehrlich, das ist eine heikle Sache, da sollte man sich vorher rechtliche Beratung suchen.
Vielleicht lebt es sich mit Vollkasko und Reifenversicherung (gibt es hier und da direkt mit dazu) einfach ruhiger.
Die Größe der Speicherkarte bei einer Cam bestimmt wohl letztlich auch wann was überschrieben wird. Zumindest ist das so bei meiner Scheiben Cam. Bei Mercedes ist leider die Spannungsversorgung nach dem Ausschalten des Autos Tod. Das ist ein Problem das man Lösen kann mit einer kleinen Batterie die man in das Fahrzeug stellt.
So vielleicht?
https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_3?...
Wie schaut es mit der Belastung der Batterie aus?
Es wäre ja blöd, wenn dann auch noch die Batterie platt wäre
Zitat:
@gromi schrieb am 25. September 2021 um 10:21:16 Uhr:
Auf meinem eigenen Grundstück darf ich filmen (aber wirklich nur dort, es darf kein anderes Grundstück mitgefilmt werden und auch kein Gehweg o.ä. außerhalb der Grundstücksgrenzen) so viel ich will. Dem im öffentlichen Raum abgestellten Wagen mit Videoüberwachung zu schützen ist sicher möglich, vielleicht nicht legal, aber die so entstandenen Aufnahmen sind eventuell in einem Verfahren nicht zulässig.
Der öffentliche Raum darf gefilmt werden, Nachbars Grundstück ist kein öffentlicher Raum, das darf also nicht ohne seine Zustimmung gefilmt werden.
Ich verstehe die Aussage nicht
Geht es nicht um eine Nähfeldüberwachung bei der man die Cam so einstellt dass das eigene Grundstück mit dem darauf befindlichen Fahrzeug gefilmt wird?
Hier Lesestoff zum Thema, der relativ aktuell erscheint:
https://www.anwalt.de/.../...d-co-hier-liegen-die-probleme-191985.html
"Danach ist die Überwachung nur dann zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesse des Verantwortlichen erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Ein sogenanntes berechtigtes Interesse kann sich daraus ergeben, wenn die Videoüberwachung gerechtfertigt ist um einen legitimen Zweck zu verfolgen, etwa zur Durchführung des Hausrechtes oder Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus. Hierbei darf der öffentliche Raum aber nicht gefilmt werden. Daher müssen beispielsweise Überwachungskameras regelmäßig diejenigen Bereiche, die außerhalb des Grundstücks tragen mindestens verpixeln, also die Personen unkenntlich machen bzw. den öffentlich überwachten Raum unkenntlich machen. Wichtig ist aber vor allen Dingen die Interessenabwägung und die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung, weil die Art und Weise der Datenverarbeitung einen besonders intensiven Eingriff in die Rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person darstellt – Stichwort: Recht am eigenen Bild. Hierbei muss danach geprüft werden, ob es mildere Mittel gibt und die Datenverarbeitung als solche besonders datensparsam auch erfolgen kann. Auch die Sicherheit der Daten spielt hierbei eine Rolle."
Zitat:
@gromi schrieb am 29. September 2021 um 17:06:36 Uhr:
Hier Lesestoff zum Thema, der relativ aktuell erscheint:https://www.anwalt.de/.../...d-co-hier-liegen-die-probleme-191985.html
"Danach ist die Überwachung nur dann zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesse des Verantwortlichen erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Ein sogenanntes berechtigtes Interesse kann sich daraus ergeben, wenn die Videoüberwachung gerechtfertigt ist um einen legitimen Zweck zu verfolgen, etwa zur Durchführung des Hausrechtes oder Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus. Hierbei darf der öffentliche Raum aber nicht gefilmt werden. Daher müssen beispielsweise Überwachungskameras regelmäßig diejenigen Bereiche, die außerhalb des Grundstücks tragen mindestens verpixeln, also die Personen unkenntlich machen bzw. den öffentlich überwachten Raum unkenntlich machen. Wichtig ist aber vor allen Dingen die Interessenabwägung und die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung, weil die Art und Weise der Datenverarbeitung einen besonders intensiven Eingriff in die Rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person darstellt – Stichwort: Recht am eigenen Bild. Hierbei muss danach geprüft werden, ob es mildere Mittel gibt und die Datenverarbeitung als solche besonders datensparsam auch erfolgen kann. Auch die Sicherheit der Daten spielt hierbei eine Rolle."
Das ist die private Ansicht eines Anwalts.
Die Realität sieht so aus:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenfotografie