rundumleuchte
Hallo Leute ,
Heute wurde mir wieder ein mal bewusst, wie leichtsinngig manch ein Auto Fahrer doch sein kann, wenn er an einer Unfall stelle vorbei rast.
Aber ja es ist irgendwo ein blaulicht zu sehen dann kann man doch langsam fahren .
Jetzt zu meiner Frage:
Erstens gibt es hier Polizisten oder jemand der sich mit der stvo aus kennt?
Ich wollte mir in meinem Wagen eine rundum leuchte rein legen .
Welche darf ich haben ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golf 2 19e
Aber ja es ist irgendwo ein blaulicht zu sehen dann kann man doch langsam fahren.
NEIN! Verdammte Axt. Kann man nicht.
Bremsbereit sein okay. Aber nicht abbremsen, wenn es nicht nötig ist. Wegen solchen Leuten kommt morgens immer so wenig Musik im Radio, weil die Staudurchsagen so lange dauern.
Gestern auch wieder. LKW auf dem Standstreifen, Polizeiwagen dahinter. Alle 3 Spuren frei, keine Gegenstände auf der Fahrbahn. Nur die zwei parkenden Fahrzeuge. Und das Ergebnis: 2 km Stau inklusive Rückstau auf eine zweite Autobahn von 1km Länge.
Und warum? Weil man ja mal langsam fahren kann wenn man ein Blaulicht sieht.
38 Antworten
www.polizeiladen.de/faqs-haeufig-gestellte-fragen.php
Der Gesetzgeber schreibt in Paragraph 52 StVZO klar vor, wer ein "gelbes Blinklicht" benutzen darf:
- Baufahrzeuge
- Kehrfahrzeuge
- Müllfahrzeuge
- Pannenhilfsfahrzeuge (amtlich anerkannt)
- Schwertransporte mit Überbreite oder Überlänge
- Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt).
Bei allen anderen Fahrzeugen gilt: Die Rundumleuchte ist NICHT zugelassen.
Im Klartext: Der Fahrer eines Privatwagens darf keine herkömmliche gelbe Rundumleuchte auf das Fahrzeugdach stellen, sondern macht sich damit strafbar. Zwar werden Rundumleuchten zur Absicherung bei Pannen oder von Unfallstellen in der Regel auch von anwesenden Polizisten akzeptiert, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
und wo ist untersicht zwischen der warnleuchte und der rundumleuchte
blitz die warnleuchte was die rundumleuchte nicht macht oder sollich das verstehen
Zitat:
Original geschrieben von golf 2 19e
ja ok dann warnleuchte .ist das nicht das gleiche???
nein.
Das sind verschiedene Genehmigungsgrundlagen, sowohl was die technische Ausführung (wie muss es gebaut sein) als auch was die Ausrüstung damit (wer darf es haben) angeht.
Kennleuchten werden nach der TA13 (bzw. inzwischen überwiegen nach der ECE-Regelung 65) geprüft, Warnleucten nach der TA20.
Aus der Hüfte kann ich jetzt nicht sagen, ob die fotometrischen Anforderungen Überschneidungen haben in denen eine Leuchte für beide Anwendungen genehmigt werden könnte.
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also warnleuchten ja rundumleuchten nein.
aber ich hab grade im netz gesehen eine warn/ rundumleuchte wäre sowas auch erlaubt
Zitat:
Original geschrieben von golf 2 19e
mag sein das warnblinker ausreicht, aber das was ich heute da erlebt habe , da hole ich mir dann doch lieber noch zusätlich ein rundumleuchte, auch wenn die in dem falle nicht erlaubt sein sollen.sicherheit geht vor, find ich.
Bei einem Unfall geht fast alles. Ich habe in so einem Fall neben dem Warnblinker eine Warnweste und eine sehr helle Taschenlampe am Start. Letztere ist sicher nicht geprüft.
Das genügt vollkommen:
www.amazon.de/.../ref=sr_1_4?...
www.amazon.de/.../ref=sr_1_11?...
Zitat:
Original geschrieben von golf 2 19e
also warnleuchten ja rundumleuchten nein.
nicht ganz:
Warnleuchte ja, Kennleuchte nein.
Beide können als Rundumleuchte ausgeführt sein.
Zitat:
aber ich hab grade im netz gesehen eine warn/ rundumleuchte wäre sowas auch erlaubt
wenn die Rundumleuchte als zusätzliche Warnleuchte zugelassen ist, kein Problem.
Hallo Golf 2 19e
Das Thema über Rundumleuchten hatten wir bereits schon.
Lies dir mal das durch.
Viktor
Das mit dem STRAFBAR ist lächerlich. Es kostet maximal 20€, wenn du im ruhenden Verkehr eine gelbe Rundumleuchte benutzt um einen Unfall oder was auch immer abzusichern.
Bezahlen musste die aber wahrscheinlich noch keiner, der so einen weiteren Unfall vermieden hat. Ich habe seit Jahren eine fette Hella KL7000 ( steinalt ) mit Magnet dabei, und stelle die bei Gelegenheit auf die geöffnete Heckklappe oder aufs Dach. Das sieht man dann, wenn man keine Drogen nimmt, auch auf 500m Entfernung ziemlich gut.
Also nur Mut, mit viel Licht eine Gefahrenstelle zu sichern !!