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rundumleuchte

Hallo Leute ,
Heute wurde mir wieder ein mal bewusst, wie leichtsinngig manch ein Auto Fahrer doch sein kann, wenn er an einer Unfall stelle vorbei rast.

Aber ja es ist irgendwo ein blaulicht zu sehen dann kann man doch langsam fahren .

Jetzt zu meiner Frage:

Erstens gibt es hier Polizisten oder jemand der sich mit der stvo aus kennt?

Ich wollte mir in meinem Wagen eine rundum leuchte rein legen .

Welche darf ich haben ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


Aber ja es ist irgendwo ein blaulicht zu sehen dann kann man doch langsam fahren.

NEIN! Verdammte Axt. Kann man nicht.

Bremsbereit sein okay. Aber nicht abbremsen, wenn es nicht nötig ist. Wegen solchen Leuten kommt morgens immer so wenig Musik im Radio, weil die Staudurchsagen so lange dauern.

Gestern auch wieder. LKW auf dem Standstreifen, Polizeiwagen dahinter. Alle 3 Spuren frei, keine Gegenstände auf der Fahrbahn. Nur die zwei parkenden Fahrzeuge. Und das Ergebnis: 2 km Stau inklusive Rückstau auf eine zweite Autobahn von 1km Länge.

Und warum? Weil man ja mal langsam fahren kann wenn man ein Blaulicht sieht.

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und was will man damit? an der unfallstelle im vorbeifahren einmal die lampe sinnlos anmachen?

Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


Aber ja es ist irgendwo ein blaulicht zu sehen dann kann man doch langsam fahren.

NEIN! Verdammte Axt. Kann man nicht.

Bremsbereit sein okay. Aber nicht abbremsen, wenn es nicht nötig ist. Wegen solchen Leuten kommt morgens immer so wenig Musik im Radio, weil die Staudurchsagen so lange dauern.

Gestern auch wieder. LKW auf dem Standstreifen, Polizeiwagen dahinter. Alle 3 Spuren frei, keine Gegenstände auf der Fahrbahn. Nur die zwei parkenden Fahrzeuge. Und das Ergebnis: 2 km Stau inklusive Rückstau auf eine zweite Autobahn von 1km Länge.

Und warum? Weil man ja mal langsam fahren kann wenn man ein Blaulicht sieht.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


Aber ja es ist irgendwo ein blaulicht zu sehen dann kann man doch langsam fahren.
Gestern auch wieder. LKW auf dem Standstreifen, Polizeiwagen dahinter. Alle 3 Spuren frei, keine Gegenstände auf der Fahrbahn. Nur die zwei parkenden Fahrzeuge. Und das Ergebnis: 2 km Stau inklusive Rückstau auf eine zweite Autobahn von 1km Länge.
Und warum? Weil man ja mal langsam fahren kann wenn man ein Blaulicht sieht

... leider der Normalfall. Man vergisst zu fahren, weil man ja glotzen muß 🙄🙄

(insofern kann ich das Problem nicht nachvollziehen, zumal es für mich schon aus rein sprachlichen Gründen irgendwie nicht so 100% rüber kam, was genau der Punkt ist)

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die leuchte will ich dafür haben wenn ich jetzt einen unfall (reh) habe um noch mehr zu waren das da was ist .

die können schnell fahren auf autbahn, aber nicht mit 100 auf einer landstrasse im dunkeln. und dann noch kurz vorher überholen.

warum sollte man auf der landstrasse keine 100 fahren?und überholen ist auch nicht verboten.

das ja aber nicht wenn da ein auto eine panne oder ein unfall hat.und halb im grünstreifen und halb auf der straße steht.

und man dann noch einen vogel gezeigt bekommt.

und aus solchen gründen will ich aus meiner eigenen sicher heit eine rund umleucht im auto haben.

sind rote leuchten eigenlich auch erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


Erstens gibt es hier Polizisten oder jemand der sich mit der stvo aus kennt?

Ja - ein Uhu fliegt hier manchmal rum. Und die StVO ist auch keine Geheimwissenschaft - die kann man auch als Laie verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


Ich wollte mir in meinem Wagen eine rundum leuchte rein legen .

Welche darf ich haben ?

Was hast Du damit vor? Legal kann ich da gerade nichts vorstellen. 😕

Rundumleuchten sind in diesem Fall nicht erlaubt.
Hast du kein Warndreieck im Auto? 

Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


die leuchte will ich dafür haben wenn ich jetzt einen unfall (reh) habe um noch mehr zu waren das da was ist .

die können schnell fahren auf autbahn, aber nicht mit 100 auf einer landstrasse im dunkeln. und dann noch kurz vorher überholen.

Da reicht der normale Warnblinker völlig aus - ich habe da über 20 Jahre Landstraßenerfahrung.

doch habe ich .

was ich damit vorhabe aufs dach machen wenn ich einen unfall oder panne habe.

warum sind dir nicht erlaubt in dem fall ???

wozu kann man sie dann als privat man kaufen ???

mag sein das warnblinker ausreicht, aber das was ich heute da erlebt habe , da hole ich mir dann doch lieber noch zusätlich ein rundumleuchte, auch wenn die in dem falle nicht erlaubt sein sollen.

sicherheit geht vor, find ich.

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von golf 2 19e


Ich wollte mir in meinem Wagen eine rundum leuchte rein legen .

Welche darf ich haben ?

Du darfst für diesen Zweck (Absicherung bei stehendem Fahrzeug) eine Leuchte verwenden, die als zusätzliche Warnleuchte bauartgenehmigt ist. Das können auch Rundumleuchten sein.

(siehe §53a Absatz 3 StVZO, §22a Absatz 1 Nummer 16 StVZO, TA20 zur FzTV)

Die gibt es im Handel sowohl als Drehspiegelleuchte wie auch als Blitzleuchte. In LED-Ausführung habe ich noch keine gesehen, technisch könnte das aber auch möglich sein.

Gruß,
hk

P.S.: rein formal ist das dann halt eine Warnleuchte, keine (Rundum)kennleuchte für gelbes Blinklicht, insofern waren die abweichenden Antworen nicht völlig falsch...

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