Rückzahlung Falsch Berechnet?

Hey

Ich komme mit einer Rechnung nicht klar:
Schließe Online Versicherung ab, das ganze wird Bestätigt, Versicherungsbeginn 2.1.25
Am 21.02.25 dann die Außerbetriebsetzung.
Jetzt kam die Rückzahlung, aber noch keine Post und mir kommt der Betrag Merkwürdig vor.
Es wurden 1.094,82 Jahresbetrag eingezogen, die Rückzahlung, 933,64 - 161,18 wurden einbehalten.
364 Tage X 3 Euro pro Tag sind 1092
Die Tage an denen mein Auto angemeldet war insgesamt 50 Tage (2.1 - 21.2) X 3 Euro pro Tag mach 150 Euro
Habe ich einen Fehler in meinen Berechnungen, bei der Versicherung kann ich mich nicht melden solange da keine Post kommt.

51 Antworten

Ausgerechnet die WGV ? Das hätte ich nun nicht erwartet. Ist eigentlich kein Billigheimer und hat auch aufwendigeren Kunden Service oder Betreuer vor Ort.
Interessante Info auf jeden Fall.

Naja aber die Rechnung ist doch klar wenn man außerhalb der Widerrufsrecht liegt. Das aber mit 360 Tagen gerechnet wird , noch nie gesehen.

Denn die 360 Tage sind ja ein bankjahr. Aber darf die Versicherung als Bankjahr abrechnen ?

Wenn das Auto aber nur 51 Tage versichert war musst du auch nur für 51 Tage zahlen. Da würde ich nochmal reklamieren .

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 25. März 2025 um 10:54:13 Uhr:


Naja aber die Rechnung ist doch klar wenn man außerhalb der Widerrufsrecht liegt. Das aber mit 360 Tagen gerechnet wird , noch nie gesehen.

Denn die 360 Tage sind ja ein bankjahr. Aber darf die Versicherung als Bankjahr abrechnen ?

Wenn das Auto aber nur 51 Tage versichert war musst du auch nur für 51 Tage zahlen. Da würde ich nochmal reklamieren .

Ein Bankjahr hat 360 Tage und besteht aus zwölf Bankmonaten mit jeweils 30 Tagen.
Das ist im Geschäftsbetrieb üblich.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 25. März 2025 um 10:54:13 Uhr:


Naja aber die Rechnung ist doch klar wenn man außerhalb der Widerrufsrecht liegt. Das aber mit 360 Tagen gerechnet wird , noch nie gesehen.

Denn die 360 Tage sind ja ein bankjahr. Aber darf die Versicherung als Bankjahr abrechnen ?

Wenn das Auto aber nur 51 Tage versichert war musst du auch nur für 51 Tage zahlen. Da würde ich nochmal reklamieren .

Es bringt mir nix ich habe das 5x per email und 1x per Telefon reklamiert, nochmal eine email rausgeschickt das 51 Tage auch 51 Tage sind und nicht 53. Der Versicherungszeitraum lag vom 02.01 bis 21.02 und die haben das dann wohl als 1.1 bis 22.02 gerechnet(die Begründung für den 22.02 war, das es "so gesetzlich geregelt ist", für den 1.1 überhaupt keine Begründung da steht ja nur 53x 3,04 ), der Grund ist klar, eine bessere Einnahme.

Hilft alles nix die Wissen wohl das ich wegen 6 Euro nicht zum RA rennen werde.

Edit: Die 360 Tage sind auch zu meinem Nachteil aber das stört mich nicht oder ist halt so üblich mir gehts nur um die 2 Tage mehr Berechnung.

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Zitat:

@Robertttt schrieb am 25. März 2025 um 11:08:32 Uhr:


... die Wissen wohl das ich wegen 6 Euro nicht zum RA rennen werde.

Warum nicht ?

Für drei Seiten hier hats doch auch gereicht.

😛

Versicherungen sind mir jetzt halt sehr Negativ aufgefallen nicht nur Wgv,deshalb hab ich den Thread überhaupt erstellt.

Am Ende denke ich ist sowas eine Masche, 6 Euro bedeuten denen nicht viel, aber wenn sie das immer so handhaben und sehr viele Kunden haben, könnten sie am Ende des Jahres mit 100k Euros mehr dastehen, sehr sehr viele Leute beschweren sich überhaupt nicht oder lassen den Kassenzettel im Supermarkt liegen obwohl da auch sehr oft falsch abgerechnet wird(doppelt oder falscher Preis).

Es melden ja sehr viele Menschen im Laufe des Jahres ab, aus verschiedenen Gründen.

Und außerdem bewegt es jemanden vielleicht, auch seine Rechnungen zu prüfen, und nicht zu denken ne passt schon KFZ Versicherungen sind Seriös, der Beitrag hier hat nix gekostet und kann nur helfen

Ich habe einige Erkenntnisse mitnehmen können aus dieser Sache und im Moment überhaupt kein Auto Versichert, sollte ich es Wiedertun wird keine Versicherung einen Jahresbeitrag einziehen von mir dem ich dann hinterherrennen muss, sondern nur Monatlich auch wenns teurer ist. Check24 werde ich nichtmal für nen Stromabschluss nutzten und bei Versicherungen vor Ort unterschreiben mit Ansprechpartner.

Zitat:

@Robertttt schrieb am 25. März 2025 um 11:47:05 Uhr:


...
wird keine Versicherung einen Jahresbeitrag einziehen von mir dem ich dann hinterherrennen muss, sondern nur Monatlich auch wenns teurer ist.
...

Jetzt zeigst du es den Versicherungen aber - nämlich dass du irrational bist! 😁

Aber hier wegen 6€ ein Fass aufmachen....

Der Betrag spielt doch keine Rolle, wenn man denn im Recht ist.

Ab welchem Betrag würdest du dich den beschweren? 10, 20, 70 , 2000?

Wenn was Fehlerhaft ist reklamiert man das eben es geht ums Prinzip

Ombudsmann/frau einschalten.......

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 25. März 2025 um 14:21:37 Uhr:


Ombudsmann/frau einschalten.......

Dann erhöht sich aber der finanzielle Schaden immerhin um mehr als 15% durch das Briefporto. 🙂

Geht auch online mit gescannten PDF's. 🙂

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 25. März 2025 um 13:26:42 Uhr:



Zitat:

@Robertttt schrieb am 25. März 2025 um 11:47:05 Uhr:


...
wird keine Versicherung einen Jahresbeitrag einziehen von mir dem ich dann hinterherrennen muss, sondern nur Monatlich auch wenns teurer ist.
...

Jetzt zeigst du es den Versicherungen aber - nämlich dass du irrational bist! 😁

Aber hier wegen 6€ ein Fass aufmachen....

Naja wenn jeder dir 6 Euro schuldet wirds am Ende auch viel 😉

Da habt ihr mich auf eine gute Idee gebracht, ein paar weitere emails für meine 6 Euro können ja nicht schaden, ist nicht viel Arbeit 😁

Hast du das Fahrzeug am 02.01. neu angemeldet und versichert oder hast du zum 01.01. einen Versichererwechsel durchgeführt? Im zweiten Fall muss der 01.01. natürlich mitgerechnet werden. Dann bleiben nur 3€ zuviel berechneten Beitrag übrig.

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