Rückzahlung Falsch Berechnet?

Hey

Ich komme mit einer Rechnung nicht klar:
Schließe Online Versicherung ab, das ganze wird Bestätigt, Versicherungsbeginn 2.1.25
Am 21.02.25 dann die Außerbetriebsetzung.
Jetzt kam die Rückzahlung, aber noch keine Post und mir kommt der Betrag Merkwürdig vor.
Es wurden 1.094,82 Jahresbetrag eingezogen, die Rückzahlung, 933,64 - 161,18 wurden einbehalten.
364 Tage X 3 Euro pro Tag sind 1092
Die Tage an denen mein Auto angemeldet war insgesamt 50 Tage (2.1 - 21.2) X 3 Euro pro Tag mach 150 Euro
Habe ich einen Fehler in meinen Berechnungen, bei der Versicherung kann ich mich nicht melden solange da keine Post kommt.

51 Antworten

Wollte den Vertragsbeginn zum 1.1 aber Bestätigt wurde es zum 02.01.2025 und so steht es auch auf der Versicherungs-Police Vertragsbeginn 02.01.2025, gut wenn es so ist bleibt der 22.02 als
"Reklamierfähiges" Datum.

Die meinen halt es ist so Gesetzlich geregelt, aber hier meinen alle nein nur der 21.02 müsste berücksichtigt werden.

Die Formulierung bzw. Begründung im Brief ist komisch und ich denke das ich diesen Brief dann weitersenden werde.

Img

Wenn am 21.02 24Uhr, der Versicherungsschutz endet, wie kann dann der 22.02 der letzte Versicherungspflichtige Tag sein.

Wenn ein anderer den am 22.02 anmeldet, wäre der Wagen doppelt versichert

Ich tippe mal auf "Tippfehler"..................

Für 6 € geht bei meinem Ex-Arbeitgeber keine Mahnung raus, viel zu teuer in der Bearbeitung, trotz EDV

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Zitat:

@Cokefreak schrieb am 27. März 2025 um 20:03:08 Uhr:


Ich tippe mal auf "Tippfehler"..................

Nein die bestehen darauf, ist kein Tippfehler.

---

wir nehmen nochmals Bezug auf Ihre Mitteilung hinsichtlich der Beendigung Ihres
Versicherungsvertrags nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs am 21.02.2025.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben endet ein Kfz-Versicherungsvertrag nicht am Tag der
Abmeldung, sondern erst mit Ablauf des jeweiligen Tages. Das bedeutet: Wenn die Abmeldung am
21.02.2025 erfolgt, tritt die Vertragsbeendigung erst am 22.02.2025 um 0:00 Uhr in Kraft. Diese
Regelung ist nicht durch uns als Versicherer festgelegt, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen
Bestimmungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir hier keinen Ermessensspielraum haben. Falls Sie weitere
Fragen haben oder eine offizielle Bestätigung der Regelung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich
direkt an die Zulassungsstelle...

Langsam hab ich aber kein bock mehr.

Zitat:

@Robertttt schrieb am 28. März 2025 um 11:51:38 Uhr:



Zitat:

@Cokefreak schrieb am 27. März 2025 um 20:03:08 Uhr:


Ich tippe mal auf "Tippfehler"..................

...
Langsam hab ich aber kein bock mehr.

Aber es geht dir doch ums Prinzip! 😁

Genau.

Ich vermisse das nötige Engagement und den Kampfgeist ebenfalls. Zumal der Weg durch die Instanzen bis zum EuGh noch ein weiter ist.

😛

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