Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag
Hier sind doch sicher ein paar Juristen an Bord.
Wie sieht das aus. Ist die zur Zeit diskutierte Softwaremanipulation ein wesentlicher Mangel, der im Falle des Betreffens eines Modells zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt?
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Zitat:
@Nicht-Fan schrieb am 24. September 2015 um 09:30:42 Uhr:
Hier sind doch sicher ein paar Juristen an Bord.Wie sieht das aus. Ist die zur Zeit diskutierte Softwaremanipulation ein wesentlicher Mangel, der im Falle des Betreffens eines Modells zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt?
Die ARD-Rechtsredaktion hat für D die häufigen Fragen so beantwortet:
Welche Rechte haben die VW-Käufer?
VG myinfo
17 Antworten
Da ich aus persönlichen Nachrichten in Form von Beschimpfungen, warum ich so ein schwachsinniges Thema hier anspreche, meine Erfahrungen im Tx-Forum gesammelt habe und nun tatsächlich auch ein breiterer Öffentlichkeit dieses relevante Thema diskutiert wird, muss ich erstaunt feststellen, dass sich hier wohl mehr intellektuell GRIP-geschädigte herumtreiben als in den üblich verdächtigen Foren für Halbgare ( 3-er BMW etc). Das hätte ich so nicht gedacht.
Ich möchte mich deshalb in aller Form bei denen entschuldigen, die ich mit dieser Frage hier gesundheitlich geschädigt habe, da sie beim Verstehen der Selbigen scheinbar Schmerzen an Stellen erhalten haben, wo eigentlich Hirn sitzen sollte. Eigentlich wäre es zumindest nett gewesen mich hier direkt anzugreifen, denn dann hätten wir wenigstens etwas Spass beim Streiten gehabt und ich hätte mal im Sinne eines späten Trainings versuchen können wieder im Reifezustand von 16- Jährigen zu argumentieren. Sowas macht jünger und fördert Steuerhinterziehung mangels Motivation bestimmte intellektuelle Schichten finanzieren zu wollen.
Soviel zum Thema Forenhygiene und Niveau ( keine Creme).
Ich finde die Frag nicht schlecht, die kam mir auch im Sinn als ich davon gehört habe. Da dadurch das Produkt anders ist als gewünscht würde ich wenn ich aus dem Grund nicht mehr damit einverstanden bin, was gelaufen ist. Auch das mal checken lassen.
Zu potentiellen Konsequenzen gibt es noch keine Klarheit. Der vzbv mutmaßt, dass betroffene im Falle von Folgeerscheinungen darauf sitzen bleiben könnten, eine jur. Exerptise im Bundestag kam dagegen zu dem Schluss, dass betroffene weiterreichende Rechte im Bezug auf Garantie hätten und vom Vertrag zurücktreten könnten. Da allerdings noch niemand weiß, ob es denn überhaupt Folgeerscheinungen wie Mehrverbrauch oder Leistungsverlust gibt, ist dies reine Kaffeesatzleserei.