Rücktritt vom Leasingvertrag
Hallo Gemeinschaft!
Meine Schwester hat sich am Freitag überstürzt ein Suzuki Swift geleast. Nun bin ich mit ihr auf den Nenner gekommen, dass Fahrzeug zurückzugeben.
Im Vertrag steht, dass es ein 14tägiges Rückgaberecht gibt! Sie ist mit dem Wagen ca. 60km gefahren. Der Händler will allerdings eine Entschädigung von ca. 1500 EUR haben, da sie ja schon gefahren ist und er ihn nicht mehr als Neufahrzeug verkaufen kann.
Diese Regelung steht aber nicht im Vertrag.
Hat der Händler ein Recht dazu, diesen Betrag zu verlangen?!
Im Übrigen hat der Wagen in der Classic Ausstattung 13000 EUR gekostet. Das ist eine Frechheit.
Liebe Grüße
Fragma
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roomster
Und wie ist es, wenn das Neufahrzeug noch gar nicht ausgeliefert wurde?
D.h., der Kaufvertrag wurde im April abgeschlossen, das FZ würde im Juli geliefert.
Die Person tritt aber innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechtes vom Vertrag zurück.
Dann ist doch auch der Kaufvertrag nichtig, oder?
Das Widerrufsrecht hast du ja nur auf Verbraucherdarlehens- oder leasingverträge, nicht auf der Kaufvertrag selbst. Wenn du einen Kreditvertrag fristgerecht widerrufst, bist du auch nicht mehr an deine Willenserklärung aus dem Kaufvertrag gebunden (§358 BGB).
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Das Widerrufsrecht hast du ja nur auf Verbraucherdarlehens- oder leasingverträge, nicht auf der Kaufvertrag selbst. Wenn du einen Kreditvertrag fristgerecht widerrufst, bist du auch nicht mehr an deine Willenserklärung aus dem Kaufvertrag gebunden (§358 BGB).
Genauso habe ich es auch verstanden.
Es ist kein aktueller Fall von mir.
Ich wollte es nur wissen, weil es so mal bei einem Kumpel von mir vorkam.
Der Fall wurde vor einigen Wochen im Toyota-Forum abgehandelt.
Der dortige Händler weigerte sich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Sagte Leasingvertrag-Rücktritt interessiert ihn nicht.
Der Kaufvertrag würde bestehen bleiben.
Nach einigem Hin und Her lenkte er aber doch ein.
Meine Frage ist nun:
Rücktritt vom Leasingvertrag bedeutet auch Annullierung des Kaufvertrages?
Ohne Kosten für Besteller für etwaigen Gewinnverlust des Händlers?
So sehe ich es.
Weshalb gibt es dann immer wieder Schwierigkeiten?
Die Händler wollen das nicht einsehen - ist es so?
Wollen vielleicht den Besteller verunsichern?
Hi leute,
also ich kann zu dem ganzen auch nur sagen das ein privatleasing nur ganz wenig mehrkosten durch verzinsung verursacht.
Wenn du das auto alternativ über die hausbank finanzieren willst, wirste bei 5,3 % ca. 14500-16000 euro im enteffekt bezahlen müssen.
mein rat wäre den leasingvertrag zu erfüllen, und nebenbei die 7000€ anzusparen . kommste am günstigsten bei weg.
und an alle anderen, paragraph hin oder her, fakt ist das der händler das fahrzeug nicht mehr als neufahrzeug verkaufen kann und somit eine wertminderung in kauf nehmen muss die vom leasingnehmer als entschädigung bezahlt werden muss.
privatleasing wird von suzuki nicht so hoch subventioniert wie geschäftsleasing.
Zitat:
Original geschrieben von o4O|Kleriker
und an alle anderen, paragraph hin oder her, fakt ist das der händler das fahrzeug nicht mehr als neufahrzeug verkaufen kann und somit eine wertminderung in kauf nehmen muss die vom leasingnehmer als entschädigung bezahlt werden muss.
eben nicht.
Insgesamt die lustigsten Board-Beiträge, die ich bisher gelesen habe.
Eine Käuferin, die ein Auto kauft/least, aber nicht weiss warum; ein Bruder der hilft, aber nicht weiss wobei;
viele Teilnehmer, die fragen, aber nicht wissen was.
... eine schöne Geschichte. mit tollem happy End.
Dickes Kussi an die Suzuki.
Hallo
was man aus solchen Geschichten lernt, vergleichen vergleichen und nochmals vergleichen🙂
immer ein paar mal überlegen und nachrechnen.