Rücktritt vom Leasingvertrag

Suzuki

Hallo Gemeinschaft!

Meine Schwester hat sich am Freitag überstürzt ein Suzuki Swift geleast. Nun bin ich mit ihr auf den Nenner gekommen, dass Fahrzeug zurückzugeben.
Im Vertrag steht, dass es ein 14tägiges Rückgaberecht gibt! Sie ist mit dem Wagen ca. 60km gefahren. Der Händler will allerdings eine Entschädigung von ca. 1500 EUR haben, da sie ja schon gefahren ist und er ihn nicht mehr als Neufahrzeug verkaufen kann.
Diese Regelung steht aber nicht im Vertrag.
Hat der Händler ein Recht dazu, diesen Betrag zu verlangen?!

Im Übrigen hat der Wagen in der Classic Ausstattung 13000 EUR gekostet. Das ist eine Frechheit.

Liebe Grüße

Fragma

50 Antworten

Nein sind sie nicht....

http://www.suzuki-auto.de/.../Austattung.html

Da Ihr den Wagen nun behaltet (gut so), ärger Dich nicht übers fehlende Radio, sondern hol ihr ein schönes über den Mediamarkt. Die Felgen - nun ja, es kommt der Tag da finden sich schönere....😁

Du hättest neben der Übernahme des Leasing durch ne Bank (allerdings befürchte mit doppelten Zinsen) auch die Möglichkeit, den Leasingvertrag privat abzugeben (aber mit Verlust) oder nach Ablauf der 36 Monate selbst entscheiden - abgeben, selbst verkaufen mit evtl. Gewinn, oder selbst Anschluss-finanzieren....

Übrigens - hat sie die Versicherung für 1 Jahr mit in Anspruch genommen ?

Sie hat was von einem Jahr versicherungsfrei gesprochen. Das war wohl ein Angebot oder so!

....@ fragma....der Swift Club hat standardmässig ab Werk nur die Stahlfelgen + Suzuki Radkappen.....🙂

Zitat:

Original geschrieben von fragma


Guten Morgen!

Ich habe gestern noch mal mit meiner Schwester gesprochen. Nach den Aussagen hier im Forum sind wir auf den Nenner gekommen, dass sie den Wagen behält. Ich kann ja wie Ursprünglich vermutet nicht mehr vom Classic Modell ausgehen. Wie bereits erwähnt wurde, kommen wir mit 13000 EUR dem Swift Club ja schon näher.
Die einzige Überlegung die noch im Raum steht ist die, ob wir den Wagen über die Sparkasse finanzieren. Da bekommen wir einen Zinssatz von ca. 5,3%, was ja in Ordnung wäre. So hat man dann keine Schlussrate.
Eine Frage noch, sind bei dem Swift Club standardmäßig Stahlfelgen dabei?!

Kleiner Tip,bevor die Kiste über die Sparkasse finanziert wird prüfen ob es nicht günstiger wäre die leasingraten weiterzubezahlen und nebenbei einen Sparvertrag zu füttern der dann fällig wird wenn man die Schlußrate zahlen muß.Letztlich ist es ja egal ob man 90 Euro an die Leasigfirma abdrückt und zusätzlich 200 Euro auf ein Sparbuch einzahlt oder ob man 290 Euro an die Bank überweist.In beiden Fällen ist gleich viel geld weg,bei der Ansparvariante hat man aber wenigstens noch etwas Zinsgewinn.Dazu kommt das die Zinsen für den Ratenkredit vermutlich einige Euros mehr sind als die Verzinsung des Leasings.

Ich würde den Vertrag laufen lassen und nebenher die 7000 Euro ansparen,bzw wenn es nicht zur Restrate reicht diesen Rest finanzieren wenn nötig.

Pass auf das ihr euch nicht so aufregt:

http://youtube.com/watch?v=Gk_DE25KlM4

🙂

Gruß

Patrizier

Deine Schwester müsste nur die gefahrenen Kilometer zahlen. §346 Absatz 2 Nummer 3 BGB regelt, dass ein Wertersatz für die Verschlechterung durch bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme außer Betracht bleibt. Und zur bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zählt auch die Zulassung und der dadurch entstehende Wertverlust. Sie hätte also nur die 60 Kilometer zahlen müssen. Außerdem hat der Händler gar kein Recht auf Schadenersatz, weil sie den Vertrag mit der Leasinggesellschaft hat. Ohne Vertrag keinen Schaden.

So, ich will auch was loswerden. Die Leasingraten bei Suzuki sind Zinsfrei, 0-Leasing. Warum einen Kredit aufnehmen bei dem ich Zinsen bezahlen muss?

Wer rechnen kann ist im Vorteil. Der Vertrag ist ohne Zinsen. Der Händler subventioniert die Leasingrate mit ca 12% Preisnachlass. Der Swift Club kostet in schwarz mit 5 Türen incl. Überführung 13375 Euro. Als 3 Türer 500 Euro weniger. Der Vertrag ist völlig in Ordnung. Die Kosten für die nächsten drei Jahre sind überschaubar und ohne jegliches Risiko, da der Swift drei Jahre Garantie hat.
Gruß Stefan

@das Apfelmus

Es tut mir leid, aber das was Du da schreibst, ist insbesondere in Anbetracht eines Leasing-geschäftes absoluter Blödsinn, und erinnert an die Kolumne "Bild schreibt Recht".

Fühl Dich bitte nicht angegriffen, aber das läuft so gar nicht, wie Du das so denkst !!

Es mag sein, dass findige Endkunden bei Mängeln eines Fahrzeugs - egal ob berechtigt oder nicht - mit ebenso findigen Anwälten sowas raushaut, aber die Gesetzessprechung vor Ort tickt mittlerweile ganz anders, als das gesetzbuch in einem "günstigen" Paragraphen es mal vorschreibt.

Da hier weder Täuschung, Mangel oder sonstige gewerblichen Verfehlungen vorliegen, kann der Paragraph, den Du nennst, ruhig ignoriert werden.

Soviel from the "Inside"

Zitat:

Original geschrieben von tha´rock


@das Apfelmus

Es tut mir leid, aber das was Du da schreibst, ist insbesondere in Anbetracht eines Leasing-geschäftes absoluter Blödsinn, und erinnert an die Kolumne "Bild schreibt Recht".

Wenn du das so meinst. Die herschende, juristische Meinung und die Kommentierungen im Palandt sehen anders aus. Und das ist genau der Paragraph, der zur Anwendung kommt, Wirkung des Rücktritts. Wenn du anderer Meinung bist, bitte- mir wurde es vom rechtsanwalt so erklärt.

@synallagma
Ohne genaue Kenntnis des betreffenden Vertrags,bzw der Verträge,ist es sehr vermessen zu behaupten der § xx gilt und der Händler hat keine recht dieses oder jenes zu verlangen.

Man hat auf Verbraucherkredit- und Leasingverträge 14 Tage Widerrufsrecht. Das ist geltendes Recht und dazu muss ich keinen Vertrag lesen. Und das ein Leasingvertrag zwischen Käufer und Leasinggesellschaft geschlossen wird, erlebe ich in der täglichen Praxis, auch dazu muss ich keine anderen Verträge lesen. Und wenn der Käufer vom Vertrag mit der Leasinggesellschaft zurück tritt, dann hat das Autohaus da wenig zu sagen, weil kein Vertrag. Die Ansprüche hat die Leasinggesellschaft.

Nur wird die Leasinggesellschaft mehr als die 1500 Euro wollen.Bei vorzeitiger Auflösung sind dann in der Regel die Differenzsumme zwischen realem Autowert und den entstandenen Kosten fällig.Dann rechne mal,ca 20% Wertverlust plus entgangenem Gewinn der gesellschaft.Dagegen dürften die 1500 die der Händler will ein Schnäppchen sein.Es wird auch gesetzlich nirgens die rede davon sein das der Käufer bei Rückgabe des Autos ungeschoren davonkommt.

Davon abgesehen das die erwägte Alternative auch nicht billiger wäre als die Sache durchzuziehen.

Und gerade das mit dem Wertverlust schließt das BGB aber aus. Zulassung ist eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und die braucht derjenige, der von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht, nicht zu Ersetzen. Sie müsste nur die gefahrenen Kilometer, sprich den gezogenen Nutzen, ersetzen. Dazu gibt es auch schon das eine oder andere Urteil. Das wissen nur die meisten nicht, was sehr gut für die Autohäuser ist. Deshalb wartet ein halbwegs vernünftiges Autohaus auch die 14 Tage Frist ab, bevor sie ein fremdfinanziertes Fahrzeug ausliefern.

Zitat:

Original geschrieben von synallagma


Deine Schwester müsste nur die gefahrenen Kilometer zahlen. §346 Absatz 2 Nummer 3 BGB regelt, dass ein Wertersatz für die Verschlechterung durch bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme außer Betracht bleibt. Und zur bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zählt auch die Zulassung und der dadurch entstehende Wertverlust. Sie hätte also nur die 60 Kilometer zahlen müssen. Außerdem hat der Händler gar kein Recht auf Schadenersatz, weil sie den Vertrag mit der Leasinggesellschaft hat. Ohne Vertrag keinen Schaden.

Und wie ist es, wenn das Neufahrzeug noch gar nicht ausgeliefert wurde?

D.h., der Kaufvertrag wurde im April abgeschlossen, das FZ würde im Juli geliefert.

Die Person tritt aber innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechtes vom Vertrag zurück.

Dann ist doch auch der Kaufvertrag nichtig, oder?

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