Rücktritt vom Leasingvertrag möglich??
Hi@all,
wir haben unseren Vectra C Caravan vor 2,5 Jahren gekauft bzw. geleast und nun gibt es teilweise massive elektrische Probleme mit dem Wagen wo selbst Opel kaum oder gar nicht weiß wie das zu reparieren ist. Der Wagen war bis vor ein paar Tagen erst 3 Wochen in einem Opel Technik-Zentrum aber die Probleme fangen schon wieder an und Opel weigert sich immer mehr etwas auf Kulanz zu machen aber ich sehe es auch nicht ein das es an mir liegen soll bzw. das ich Schuld dafür bin und bezahlen soll.
Der Leasingvertrag läuft noch bis September 2008 und am liebsten würde ich das Auto sofort wieder abgeben weil ich es einfach Leid bin. Gibt es evtl. eine Möglichkeit den Wagen mehr oder weniger sofort abzugeben?? Kann man den Wagen aus dem Leasingvertrag z.b. rauskaufen oder kostet das zu viel??
mfg
Triple-M
22 Antworten
normalerweise ist es möglich einen leasingvertrag vorzeitig abzulösen...
schau doch einfach mal in deinen leasingvertrag rein...wird alles da drinstehen
Zitat:
Original geschrieben von macke28
normalerweise ist es möglich einen leasingvertrag vorzeitig abzulösen...
schau doch einfach mal in deinen leasingvertrag rein...wird alles da drinstehen
Ja allerdings musst du dann die weiteren Leasingraten sofort bezahlen! Wenn du allerdings ein neues Fahrzeug(Opel😉 ) nimmst, dann kann das verrechnet werden.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Ja allerdings musst du dann die weiteren Leasingraten sofort bezahlen! Wenn du allerdings ein neues Fahrzeug(Opel😉 ) nimmst, dann kann das verrechnet werden.
Das kann ich bestätigen. Das habe ich schon mal gemacht.
Das macht mein Kollege mit seinen Audis auch fast jedes Jahr. Dürfte kein Prob sein, ist wie so häufig nur eine Frage, ob man es sich finanziell leisten kann.
Gruß
Daniel
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Ist es denn ein Kilometervertrag? Sonst könntest du pech haben und die stellen dir noch irgendwas wg. des Restwertes in Rechnung.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Ist es denn ein Kilometervertrag? Sonst könntest du pech haben und die stellen dir noch irgendwas wg. des Restwertes in Rechnung.
Das macht GMAC auch bei vorzeitiger Ablösung.
Zitat:
Original geschrieben von MT1901
Das macht GMAC auch bei vorzeitiger Ablösung.
Ist aber nicht rechtens, wenn man einen Kilometervetrag hat!
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Ist aber nicht rechtens, wenn man einen Kilometervetrag hat!
Nein, nein.
Sieh's mal so: in jedem km-Leasing kalkuliert der Leasinggeber einen entsprechenden Restwert. Der fällt ja nicht linear, wie die mtl. Leasingrate. Dadurch ergibt sich ein anderer Restbuchwert als der Marktwert darstellen kann.
Des Weiteren stehts auch im Kleingedruckten von GMAC. Ich glaube, die anderen Leasinggesellschaften halten das auch so. Eine vorzeitige Leasingablösung ist ja auch nicht direkt gewollt vom Leasinggeber. Sie wollen ja Zinsen verdienen.
Zitat:
Original geschrieben von MT1901
Nein, nein.
Sieh's mal so: in jedem km-Leasing kalkuliert der Leasinggeber einen entsprechenden Restwert. Der fällt ja nicht linear, wie die mtl. Leasingrate. Dadurch ergibt sich ein anderer Restbuchwert als der Marktwert darstellen kann.
Des Weiteren stehts auch im Kleingedruckten von GMAC. Ich glaube, die anderen Leasinggesellschaften halten das auch so. Eine vorzeitige Leasingablösung ist ja auch nicht direkt gewollt vom Leasinggeber. Sie wollen ja Zinsen verdienen.
Im Leasingvertrag steht drin "Kilometerabrechnung - auch bei vorzeitigem Vertragsende".
Hier mal ein Gerichtsurteil dazu:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo103500.htm
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Im Leasingvertrag steht drin "Kilometerabrechnung - auch bei vorzeitigem Vertragsende".
Hier mal ein Gerichtsurteil dazu:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo103500.htm
Also ich meine, bei meinem Vertrag wäre es so drin. Ich sehe gleich morgen früh mal nach. Kann ja sein, dass sich das was geändert hat.
Alsooooo,
ich habe gerade mal nachgesehen. Da steht unter Punkt 6 Abrechnung...
"...Wichtiger Hinweis: Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages haften die LN für sämtliche rückständigen und noch fällig werdenden Leasingraten sowie für den kalkulierten Restwert, vgl. Ziffer XV und XVII AGB..."
Ich interpretiere das so, dass am Ende die Abrechnung gem. Restwert bei vorzeitiger Auflösung herauskommen wird.
Mir selbst ist diesbezüglich allerdings noch nie was nachteiliges passiert, weil ich bei meinen vorzeitigen Ablösungen auch gleich ein neues Opel-Modell mitgenommen habe.
Na dann, bis die Tage.
Zitat:
Original geschrieben von MT1901
Alsooooo,
ich habe gerade mal nachgesehen. Da steht unter Punkt 6 Abrechnung...
"...Wichtiger Hinweis: Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages haften die LN für sämtliche rückständigen und noch fällig werdenden Leasingraten sowie für den kalkulierten Restwert, vgl. Ziffer XV und XVII AGB..."
Ich interpretiere das so, dass am Ende die Abrechnung gem. Restwert bei vorzeitiger Auflösung herauskommen wird.
Mir selbst ist diesbezüglich allerdings noch nie was nachteiliges passiert, weil ich bei meinen vorzeitigen Ablösungen auch gleich ein neues Opel-Modell mitgenommen habe.
Na dann, bis die Tage.
Bei dem Leasingvertrag meines Vaters steht "Kilometerabrechnung, auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages".
Lt. eines Urteils des Bundesgerichtshof kann! der LN auch nicht für den Restwert, bei Kilometerleasing, haftbar gemacht werden.🙂
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Bei dem Leasingvertrag meines Vaters steht "Kilometerabrechnung, auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages".
Lt. eines Urteils des Bundesgerichtshof kann! der LN auch nicht für den Restwert, bei Kilometerleasing, haftbar gemacht werden.🙂
Wie gesagt, so stand's bei mir 2004 drin. Kann ja sein, dass es heute anders ist. Abgesehen davon, finde ich es auch o.k., bei vorzeitiger Auflösung an der km-Abrechnung festzuhalten. schließlich ist das eine greifbarere Größe als der kalkulierte Restwert, der meistens ohnehin vom Händler künstlich hochgezogen wird, damit die Rate schön günstig ist.