Rücktritt vom Kaufvertrag wegen falscher Informationen?
Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
am 30.4. kurz vor Feierabend haben wir von einem Autohändler "im Auftrag" ein Auto gekauft, Kaufpreis 1750,- und er wollte noch eine AHK anbauen. Dafür wurde beim Preis nicht gehandelt.
Er bekam eine Anzahlung von 200,-.
In der Anzeige stand, daß der Zahnriemen gewechselt wäre.
Im Motorraum war auch tatsächlich ein Aufkleber für den Zahnriemenwechsel, bei km sowieso 2011.
Nun sagte ich dem VK, das wäre aber schon recht lange her, wann denn der nächste gemacht werden müßte.
Er sagte daraufhin, da hätte man noch Zeit, alle 80.000 km.
Auf meinen Einwand, es gäbe doch auch eine Zeitbegrenzung sagte er, das gäbe es bei Fiat nicht.
Abends habe ich dann mal im Internet recherchiert, der Zahnriemen sollte entweder soundsoviel km oder alle 5 Jahre gewechselt werden, bei dem Auto also nächstes Jahr.
Das habe ich dem Händler geschrieben und gefragt, was wir da machen können, allein will ich solche Kosten nicht tragen.
Der Händler rief am 2.5. dann an, der Wechsel würde bei ihm 400,- kosten, außerdem hätte er schon die AHK bestellt, die würde 500,- kosten.
Daraufhin sagte ich ihm, daß er die doch wohl zurückgeben könne (kam mir aber auch sehr hoch vor), und ich alles nochmal mit meinem Mann besprechen würde.
Wir kamen jedoch zu dem Schluß, das uns das Auto dann viel zu teuer würde, und somit schrieb ich dem VK, daß wir vom Kaufvertrag aus eben diesen Gründen zurücktreten und er die Anzahlung überweisen soll.
Bis heute habe ich nichts vom VK gehört. Auch das Geld nicht bekommen.
Das Auto hatte er einige Tage später aber verkauft.
Soll man damit zum Anwalt gehen, oder was tun?
Danke und Gruß
Martina
Beste Antwort im Thema
Auch meine Meinung. Nie im Kundenauftrag kaufen.
Und dann, was denken sich manche? Da wird ein Auto fuer ca 1700 Euro gekauft. Dann wird erwartet das da kostenlos noch ne Anhaengerkupplung dran kommt und der Zahnriemen gewechselt wird??? Hallo? Wollt ihr am liebsten die Karre plus 500 Euro haben wollen? Koennte ja noch was kaputt gehen an dem alten Hobel.
Kaufvertrag habt ihr unterschrieben und Anzahlung gemacht. Darauf hin hat der Haendler sicher die Anhaengekupplung gekauft. Nun soll er darauf sitzen bleiben? Die 200 Euro seit ihr los.
Ich mag Autohaendler nicht die im Auftrag verkaufen, sowie Haendler die so billig Schrott vertreiben der eher Entsorgt oder nach Afrika verschifft gehoert. Aber manche Kunden sind schlimmer als solche Haendler
32 Antworten
Zitat:
@trouble01 schrieb am 12. Mai 2015 um 18:23:58 Uhr:
Wobei bei der ganzen Geschichte der sogenannte Verkäufer gar nicht der Verkäufer ist. Das Fahrzeug wurde im Auftrag verkauft. Somit ist Verkäufer jemand anders und der sogenannte Verkäufer ist lediglich der Vermittler.
Regel Nummer 1: Kaufe nie ein Auto im Kundenauftrag 😉
Auch meine Meinung. Nie im Kundenauftrag kaufen.
Und dann, was denken sich manche? Da wird ein Auto fuer ca 1700 Euro gekauft. Dann wird erwartet das da kostenlos noch ne Anhaengerkupplung dran kommt und der Zahnriemen gewechselt wird??? Hallo? Wollt ihr am liebsten die Karre plus 500 Euro haben wollen? Koennte ja noch was kaputt gehen an dem alten Hobel.
Kaufvertrag habt ihr unterschrieben und Anzahlung gemacht. Darauf hin hat der Haendler sicher die Anhaengekupplung gekauft. Nun soll er darauf sitzen bleiben? Die 200 Euro seit ihr los.
Ich mag Autohaendler nicht die im Auftrag verkaufen, sowie Haendler die so billig Schrott vertreiben der eher Entsorgt oder nach Afrika verschifft gehoert. Aber manche Kunden sind schlimmer als solche Haendler
Zitat:
@mattalf schrieb am 13. Mai 2015 um 05:22:00 Uhr:
Ich mag Autohaendler nicht die im Auftrag verkaufen, sowie Haendler die so billig Schrott vertreiben der eher Entsorgt oder nach Afrika verschifft gehoert. Aber manche Kunden sind schlimmer als solche Haendler
mal darüber nachgedacht, dass es Kunden gibt, die sich Mobilität nur in diesem Billigsegment leisten können? Was soll der Händler denn machen - Gewährleistung auf eine 1.700.- € Kiste geben ist sicher keine Antwort. Wenn es eine Nachfrage gibt muss es auch ein Angebot geben und der Privatverkaufsmarkt in dem Segment deckt nicht alle Wünsche ab.
Klar gibts Leute die sich nur Autos in der Preisklasse leisten koennen. Aber man kann dafuer nicht erwarten das die Karre im Top Zustand ist und noch zusaetzlich kostenlos Extras angebaut werden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Mai 2015 um 12:07:39 Uhr:
mal darüber nachgedacht, dass es Kunden gibt, die sich Mobilität nur in diesem Billigsegment leisten können? Was soll der Händler denn machen - Gewährleistung auf eine 1.700.- € Kiste geben ist sicher keine Antwort. Wenn es eine Nachfrage gibt muss es auch ein Angebot geben und der Privatverkaufsmarkt in dem Segment deckt nicht alle Wünsche ab.Zitat:
@mattalf schrieb am 13. Mai 2015 um 05:22:00 Uhr:
Ich mag Autohaendler nicht die im Auftrag verkaufen, sowie Haendler die so billig Schrott vertreiben der eher Entsorgt oder nach Afrika verschifft gehoert. Aber manche Kunden sind schlimmer als solche Haendler
Wieso verkauft man solche Autos nicht privat. Ok ich habe schon gehört, dass dies in dem Preissegment sehr nervig sein kann, weil 90% der Interessenten "Was ist letzter Preis" Kandidaten sind, obwohl Festpreis dran steht und die bei Besichtigung direkt mit dem Handeln anfangen. Abhilfe schafft dort wohl nur die Versteigerung über Plattformen wie ebay, was für mich eigentlich ausgestroben ist, da dort eh nur noch Händler ihre Waren inserieren und man auch direkt bei Amazon kaufen kann. Aber gerade beim Autokauf/verkauf in dem Segment macht es sogar Sinn, zudem es dort einen Treuhandservice gibt, was jegliche Diskussionen von vornherein verhindert. Aber um "im Kundenauftrag" inserierte Autos würde ich als Käufer genauso einen Bogen machen, egal in welcher Preisklasse.
Zitat:
@mattalf schrieb am 13. Mai 2015 um 12:14:23 Uhr:
Klar gibts Leute die sich nur Autos in der Preisklasse leisten koennen. Aber man kann dafuer nicht erwarten das die Karre im Top Zustand ist und noch zusaetzlich kostenlos Extras angebaut werden.
Stimmt, aber man kann erwarten dass sich beide Parteien (!) an den geschlossenen Kaufvertrag halten und das Angebot mit dem Fahrzeug übereinstimmt.
Da kommt es dann aber auch auf die Formulierung an, Zahnriemen gemacht heißt ja nur dass das Wechselintervall eingehalten wurde und der nicht morgen zu erneuern ist. Oder wurde zugesichert "Zahnriemen NEU"? Im letzteren Fall müsste der Händler unabhängig vom Kaufpreis auch für den neuen Zahnriemen sorgen.
Leider sind solche Geschichten der Grund warum weniger Leute privat ihr Auto verkaufen, den Stress mit Käufern antun? 1000€-Kisten und Neuwagen erwarten, das gibt es leider auch immer mehr.
Hallo,
da wir ein Auto mit AHK suchten, dieses aber keine hatte, hat der VK angeboten, eine anzubauen, wenn dann beim Preis, welcher VHB war, nicht gehandelt wird.
Und am nächsten Tag, 1.Mai- Feiertag- habe ich ihm bereits das mit dem Zahnriemen geschrieben.
Die AHK konnte er normalerweise bis dahin noch gar nicht bestellt haben.
Das man für 1700 Euro keinen Neuwagen bekommt weiß ich auch, aber was als Verkaufsargument angegeben wird, sollte doch wohl stimmen. Und wenn der Wechsel des ZR schon über 4 Jahre her ist, kann ich das doch nicht so angeben, als wenn man in absehbarer Zeit keinen machen müßte. 2 Jahre TÜV waren auch grade neu, also so eine "Schrottkiste" war das nicht.
Und wir fahren lieber ein bezahltes Auto als eines, was der Bank gehört.
Der Zahnriemen sollte aller 80.000km oder nach 6 Jahren getauscht werden. Ich seh da keine Probleme das der Haendler ein Gangster ist. Zumal auch der Aufkleber im Motorraum vorhanden war.
Zitat:
@wollywachtel schrieb am 13. Mai 2015 um 12:49:02 Uhr:
..1700 Euro... wir fahren lieber ein bezahltes Auto...
Hoffentlich müsst ihr noch draufzahlen !
Zitat:
@wollywachtel schrieb am 13. Mai 2015 um 12:49:02 Uhr:
Hallo,
da wir ein Auto mit AHK suchten, dieses aber keine hatte, hat der VK angeboten, eine anzubauen, wenn dann beim Preis, welcher VHB war, nicht gehandelt wird.
Und am nächsten Tag, 1.Mai- Feiertag- habe ich ihm bereits das mit dem Zahnriemen geschrieben.
Die AHK konnte er normalerweise bis dahin noch gar nicht bestellt haben.
Zum ersten hast du nicht mit dem Verkäufer sondern mit dem Vermittler es ausgemacht das die AHK dran kommt wenn du schreibst das dieser im Kundenauftrag weg ging. Desweiteren ist es durchaus möglich, wenn ihr euch am 30. geeinigt habt das er da sie AHK schon bestellt hat. Im heutigen Zeitalter ist das ein Klick.
Zitat:
@wollywachtel schrieb am 13. Mai 2015 um 12:49:02 Uhr:
Das man für 1700 Euro keinen Neuwagen bekommt weiß ich auch, aber was als Verkaufsargument angegeben wird, sollte doch wohl stimmen. Und wenn der Wechsel des ZR schon über 4 Jahre her ist, kann ich das doch nicht so angeben, als wenn man in absehbarer Zeit keinen machen müßte.
Laut Inserat bzw. deiner Aussage war das Verkaufsargument Zahnriemen wurde gewechselt. Dies muss aber nicht heißen das der neu ist sondern halt nach Wartungsbestimmungen des Herstellers und dies scheint ja zu passen. Sehe hier da nichts irreführendes oder falsches solange dir kein explizites Datum des Wechsels genannt oder der Wechsel als neu ausgewiesen wurde. Da wir das Inserat und deinen Vertrag nicht kennen ist das auch nur alles Mutmaßen aber hier würde ich einfach nur sagen, blauäugig gekauft.
Was die Anzahlung angeht müßte man erstmal rausfinden wer die Kohle hat. Der Vermittler oder der Verkäufer
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 13. Mai 2015 um 13:46:04 Uhr:
Zum ersten hast du nicht mit dem Verkäufer sondern mit dem Vermittler es ausgemacht das die AHK dran kommt wenn du schreibst das dieser im Kundenauftrag weg ging.
ganz sicher nicht. Das sind Händlergeschäfte und der vermeintliche Eigentümer nur ein Strohmann, um die Gewährleistung zu übergehen. Natürlich hatte der Händler die Verhandlungshoheit, "im Auftrag" war nur pro forma.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Mai 2015 um 16:10:27 Uhr:
ganz sicher nicht. Das sind Händlergeschäfte und der vermeintliche Eigentümer nur ein Strohmann, um die Gewährleistung zu übergehen. Natürlich hatte der Händler die Verhandlungshoheit, "im Auftrag" war nur pro forma.Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 13. Mai 2015 um 13:46:04 Uhr:
Zum ersten hast du nicht mit dem Verkäufer sondern mit dem Vermittler es ausgemacht das die AHK dran kommt wenn du schreibst das dieser im Kundenauftrag weg ging.
Das ist in der Tat sehr wahrscheinlich. Trotzdem könnte der Händler sich natürlich zuerst einmal auf die Position zurückziehen, dass er gar nicht der Verkäufer sei. Allein dadurch, dass er ohne Rücksprache mit dem "Besitzer" eine Anhängerkupplung drauflegt, deutet allerdings in eine ganz andere Richtung.
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 13. Mai 2015 um 13:46:04 Uhr:
Laut Inserat bzw. deiner Aussage war das Verkaufsargument Zahnriemen wurde gewechselt. Dies muss aber nicht heißen das der neu ist sondern halt nach Wartungsbestimmungen des Herstellers und dies scheint ja zu passen. Sehe hier da nichts irreführendes oder falsches solange dir kein explizites Datum des Wechsels genannt oder der Wechsel als neu ausgewiesen wurde. Da wir das Inserat und deinen Vertrag nicht kennen ist das auch nur alles Mutmaßen aber hier würde ich einfach nur sagen, blauäugig gekauft.
Das ist und bleibt doch der Knackpunkt. Was wurde im Inserat/Kaufvertrag versprochen? Nur das zählt am Ende - egal wie teuer oder alt das Auto.
Zitat:
@mattalf schrieb am 13. Mai 2015 um 12:14:23 Uhr:
Klar gibts Leute die sich nur Autos in der Preisklasse leisten koennen. Aber man kann dafuer nicht erwarten das die Karre im Top Zustand ist und noch zusaetzlich kostenlos Extras angebaut werden.
Wobei das mit dem Zahnriemen halt so eine Sache ist.
Bei meinem Altfahrzeug muss der alle vier Jahre neu (o. 60.000 km). Das sind gerade mal zwei HU-Termine, dann muss der schon wieder neu. Ich kann die Arbeit selbst machen, deshalb ist das nicht so wild. Aber bei einer Werkstatt bist du dafür über 300 Euro los, und das bei einem 1.700 Euro Auto wird wohl ähnlich teuer sein. Naja...
Wenn dann einer in's Angebot "Zahnriemen gewechselt" schreibt, dann erwarte ich den Tausch vor 1-2 Jahren, aber nicht 4 Jahren und nächstes Jahr muss der ZR wieder neu. Das ist Augenwischerei... ZR altern auch ohne Mehrkilometer.
Es ist halt entscheidend, was die beiden Parteien da besprochen haben. Wenn er gesagt hat, Zahnriemen ist NOCH okay oder im Intervall bis nächstes Jahr, aber dafür ist das Auto 100 Euro günstiger, dann ist das natürlich was anderes als "alles tipptopp neu gemacht inkl. Zahnriemen".
Ohne jetzt von der AHK zu reden, dass die nicht für lau an ein Auto kommt, sollte wohl jedem einleuchten. 😉
cheerio
Das Eingangsposting verstehe ich so, dass der oder die TE bei Besichtigung des Wägelchens festgestellt hat, dass im Motorraum ein Aufkleber mit 2011 betreffend des Zahnriemens war.
Warum unterschreibt man dann einen Kaufvertrag wenn einem dies nicht gefällt?