Rücktritt Kaufvertrag / Wasserschaden

Hobby-Wohnwagenwerk

Hallo Zusammen,
im Oktober des vergangenen Jahres haben wir einen Hobby Prestige 610 erworben.
Wie sich herausstellte ist das Teil Kernschrott.
Haben ein Gutachten durch die Dekra durchführen lassen, wo er letztendlich kaputt geschrieben wurde.
Rechtsanwalt ist eingeschaltet, Klage läuft.
Der Verkäufer hat den Wohnwagen als sehr gepflegt und im super Zustand angepriesen.
Das haben wir auch ohne weiteres geglaubt da er uns eine Rechnung einer Caravan Werkstatt über die Prüfung des WW sowie eine frische HU des TÜV Rheinland die er ohne Mängel bestanden hat.
Nun meine Frage: Wie kann das sein?
Wie kann eine Werkstatt und der TÜV solch grobe Schäden übersehen oder durchwinken?
Da tut sich doch keiner einen Gefallen...
Die Papiere sehen echt aus. Ist die Beschaffenheit des Aufbau des WW überhaupt HU relevant?
Fragen über Fragen.
Ich bin mir ziemlich sicher das wir das Recht auf unserer Seite haben und man dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Nur wurmt mich dieser HU Bericht.
Der Verkäufer beruft sich ja nun auf diesen und gibt vor von dem massivem Wasserschaden der letztendlich zur völligen Unbrauchbarkeit führte nichts gewusst zu haben. Ist natürlich dummes Zeug wie ich vermute.

Habt ihr Erfahrungen was den TÜV angeht?

Beste Antwort im Thema

Arglistige Täuschung hat jedoch nichts mit Garantie zu tun. Sollte der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel bewusst verschwiegen und auch noch aktiv versteckt haben ist das arglistige Täuschung und damit sogar strafbar.

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Es liegt jetzt jedoch an mir dem Gericht das glaubhaft zu beweisen. Da liegt der Knackpunkt.

Vor ca. 6 Monaten habt dir den WW gekauft. Und jetzt merkt ihr erst den Schaden ?
Oder schon eine Woche danach und das zieht sich bis jetzt ?

Was musste man denn für diesen hinlegen ? 6000 € für einen 22 Jahre alten WW ?

Zitat:

@Smoothie1988 schrieb am 06. März 2019 um 15:1:50 Uhr:


Da liegt der Knackpunkt.

DAS wird doch schon die ganze Zeit hier geschrieben. Und Dein Anwalt hat bestimmt gemeint, "alles kein Problem. Das kriegen wir hin."

Ich drücke euch die Daumen. Aber denk dran: Bei Gericht bekommt ihr ein Urteil, aber nicht automatisch Gerechtigkeit.

Wie haben das direkt ein paar Tage später beim Verkäufer muniert.
4800 € hat er gekostet.
Der Anwalt sagt natürlich das wir gute Chancen haben. Vielen Dank fürs Daumen drücken.
Können wir wohl gebrauchen.

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Hu bericht sagt nichts über gut oder schlecht aus. Der Prüfer hat einen Mängelkatalog und nach dem bewertet er. Da geht es rein um Verkehrsicherheit und weder um Pflegezustand noch um Wasserschäden, Gammel jedweder Art usw.
Auch eine Werkstatt die vielleicht vorher "Durchsicht zur HU" oder was gemacht hat ist nicht dafür zuständig Wasserschäden oder irgendwas zu suchen. Die schaut ob die HU machbar ist und läßt dann den reisenden Prüfer antanzen oder zieht das Ding halt auf die Prüfstelle.

"Ein Verkäufer darf nicht einfach ins Blaue hinein behaupten das Objekt befinde sich in einem super Zustand und sei komplett Mängelfrei ohne das vorher zu prüfen oder sich fachkundigen Rat einzuholen. Hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch das gilt als arglistige Täuschung."

Ich meine, letztendlich zählt was im vertrag steht und nicht was in der Anzeige steht oder was er per Email vor kauf behauptet hat. So jedenfalls mein Rechtsvertändnis.
Wer einen 22 jahre alten Wohnwagen ohne fachkundige Hilfe kauft (und selbst offenbar keine ahnung hat) muss sich nicht wundern, wenn er ins Klo greift. viele Wohnwagen gleichen Alters existieren gar nicht mehr oder sehen ähnlich schlimm aus. Der Preis an sich ist völlig unabhängig davon zu sehen (es gibt keine vorschrift die sagt ein guter Wohnwagen hat teurer zu sein als ein Wrack und umgekehrt)

Wenn die Gewährleistung/Sachmangelhaftung im Kaufvertrag sauber ausgeschlossen wurde sehe ich da für euch wenig Chancen. Bei entsprecheden Vertragsvordrucken ist das in aller regel der Fall - wenn ihr stattdessen selbst was geschrieben habt ist hier vielleicht ein gewisser Hebel.

Nächster Hebel: Falls der Verkäufer in dem Gewerbe tätig ist und/oder entsprechend ausgebildet, also Fach oder Sachkunde hat dann kann man evtl annehmen der hätte diesen oder jenen Mangel erkennen müssen (und somit auch mitteilen und nicht verschweigen). Solch eine Lage hat vor Gericht sicherlich Aussichten aber da mußt halt wirklich konkret wissen was er macht (ein paar floße oder hausboote NEU zusammenschustern und/oder verkaufen heißt zb nicht automatisch, dass er wissen muss ob/wie gammlig sein 22 jahre alter wohnwagen ist. arbeitet er in einer wohnwagen oder wohnmobilwerkstatt sieht das anders aus)
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obs in so einem fall klug ist sich mit kosten für eigenen gutachter und rechtsverdreher zu belasten. klar wenn du eine rechtschutz hast und nur die selbstbeteilung anfällt kann man einen rechtstreit sicher risikieren. zahlst es dagegen erstmal selbst wirfst dem schlechtem geld noch gutes hinterher bei völlig ungewissem ausgang.
viele solcher fälle enden nicht mit einem urteil sondern einem vergleich. verdienen tun dann nur die anwälte dran - es mag sein dass ihr ein paar € zurückbekommt oder wie auch immer aber vollständige rückabwicklung wäre schon glück. bei einem prozess wird entweder der gutachter vereidigt oder ein neuer eingesetzt (womit die kosten für den eigenen mitunter auch bei euch hängenbleiben)

am stressfreisten ist es vermutlich das ding als bastlerfahrzeug, wiederaufbau, restaurationsobjekt zu verkaufen. die differenz die dann anfällt ist halt lehrgeld (und vermutlich billiger als anwaltskosten + gutachterkosten und viele schlaflose nächte)

Erwartet mal nicht zu viel von euren Schritten.
Dann ist auch ein "kleiner Erfolg" schon ein Erfolg. Und zum Preis vom Wohnwagen. Ich hätte diesen Betrag nicht ausgegeben ist nmM nicht gerechtfertigt. Ich persönlich habe schon ziemlich viel Schrott gesehen zu preisen wo ich mich frage wer kauft solche Sachen.

Gruß Volker

Das ganze wird sich jetzt eh ewig hinziehn.
Und große Hoffnung kann man euch nicht machen.

Sorry aber das war Privatverkauf.Da wirste kein Recht bekommen.Der Verkauf erfolgte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bzw.Garantie . Nur wenn du arglistige Täuschung nachweisen kannst (sehr sehr schwer) oder wenn er dir im KAUFVERTRAG keine Mängel zugesichert hat dann eventuell ,aber da der WW 22 Jahre alt ist wird kein Gericht der Welt dir Recht geben. Probier mal mit Preisnachlass beim Verkäufer und investiere das Geld zur Reparatur.Sonst hake es ab unter "Lebenserfahrung".

Gruß Gordon

Also ich sehe das nicht als aussichtslos, für mich liegt da sonnenklar arglistige Täuschung sogar Betrug vor.

Wenn Jemand einen solchen Wagen als in Ordnung verkauft und dann stellen sich auch noch bewusst versteckte Mängel heraus ist das für mich Betrug. Klar ein Prozess birgt immer Risiken, aber Richter haben oft mehr Verständnis für den Kunden als für den Verkäufer und ganz so unbedarft scheint der Verkäufer nicht zu sein.

Nochmals meine Frage:
Wie lange war der Verkäufer Besitzer bzw. Halter des Wohnwagens!
Dies ist für den Anwalt und auch den Richter wichtig!

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 7. März 2019 um 13:28:44 Uhr:


Nochmals meine Frage:
Wie lange war der Verkäufer Besitzer bzw. Halter des Wohnwagens!
Dies ist für den Anwalt und auch den Richter wichtig!

Der Verkäufer hat den Wohnwagen laut eigenen Angaben 4 Jahre besessen und oft genutzt.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. März 2019 um 13:25:17 Uhr:


Also ich sehe das nicht als aussichtslos, für mich liegt da sonnenklar arglistige Täuschung sogar Betrug vor.

Wenn Jemand einen solchen Wagen als in Ordnung verkauft und dann stellen sich auch noch bewusst versteckte Mängel heraus ist das für mich Betrug. Klar ein Prozess birgt immer Risiken, aber Richter haben oft mehr Verständnis für den Kunden als für den Verkäufer und ganz so unbedarft scheint der Verkäufer nicht zu sein.

So sehe ich das auch.
Auch wenn der Wohnwagen schon 22 Jahre alt ist finde ich nicht das man davon ausgehen sollte - oder sich laut einiger Aussagen hier- nicht zu wundern braucht wenn man Schrott erhält.
Auch wenn das Risiko natürlich höher ist als beim neuen Objekt gibt es dem Verkäufer noch lange keinen Freifahrtschein das Ding also top gepflegt und im super Zustand zu verkaufen.
Laienhaftigkeit meinerseits und alter des Wohnwagens hin und her. Das ist einfach Betrug.
So ist meine Rechtsauffassung. Ich werde da auch bis zum äußersten gegen vorgehen.

Nun würde ich versuchen den Vorbesitzer zu finden!
Dieser könnte über die "Reparatur" evtl. Auskunft geben!
Ob bei ihm dies schon so aussah oder eben dein Verkäufer hier Hand angelegt hat!

Der Anwalt hat schon die Herausgabe der Vorbesitzerdaten beim zuständigen Straßenverkehrsamt angefragt.
Als letztes Ass im Ärmel. Wir jetzt ja mittlerweile jetzt schon bei der Klage. Warten nur auf Erwiderung der Gegenpartei.

Wollte es nur mal erwähnen!
Hatte schon mal einen Anwalt dem ich die Schreiben selber aufgesetzt habe!
Anwälte denken nicht immer so weit!
Denken oft nur an ihr Honorar!
Wünche dir auf jeden Fall viel Glück bei Gericht!
Sag uns dann bitte das Ergebnis!

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