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Kein Kaufvertrag, wie Versicherungsschutz kündigen?

AC Cars
Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 13:12

Hallo,

wir haben unseren Wohnwagen verkauft. Das war ein kurzfristiges Handschlagsgeschäft.

Der Wohnwagen war noch angemeldet und auch versichert. Leider haben wir keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen (ja großer Fehler, ich weiß).

 

Der Käufer bestätigt uns zwar noch auf der Heimfahrt am Telefon, dass er den Vertrag noch durchschicken will und den Wohnwagen auch abmeldet.

Beides ist nach 6 Wochen immernoch nicht passiert. Wir haben zwar mehrmals angerufen, er hat uns jedes Mal versichert, der Wohnwagen wäre schon abgemeldet. Frage ich aber auf unserer Zulassungsstelle nach, ist der Wohnwagen noch angemeldet.

 

Auch der Versicherungsschutz kann ohne Kaufvertrag nicht entzogen werden, so dass man das über die Polizei mit einer Fahndung laufen lassen könnte.

 

Was kann ich tun, führt wirklich der einzige Weg über einen Rechtsanwalt? Weder Zulassungsstelle, Versicherung noch Polizei können mir helfen.

Dankeschön vorab!

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29 Antworten

Du könntest Klage beim Amtsgericht einreichen.

Dort gibt es eine Rechtsantragstelle, die dir bei der Formulierung der Klageschrift hilft, wenn du das nicht selbst kannst, du brauchst also keinen Rechtsanwalt.

Dem Käufer mit Diebstahlanzeige drohen? Versicherung ganz normal kündigen da man wechseln will sollte doch gehen. Dann meldet die Zulassung den ab da nicht Vers. ?

Es liegt kein Diebstahl vor, also lieber nicht sich selbst ins Unrecht setzen.

Versicherung kündigen ist möglich, aber dann bekommt der TE trotzdem Ärger, weil er noch der Halter ist.

könnte ja notfalls eine Zwangsabmeldung kommen und dann wär er raus, braucht aber einen Nachweis seit wann der den fährt für knöllchen u. ä.

Dann wird wohl mal ein Besuch beim Käufer nötig......egal wie weit der weg ist.

Kennzeichen als Unterschlagen melden, Anzeige erstatten und bitten auf die Verhandungsliste zu setzen :)

Zitat:

@Bloserich schrieb am 5. Oktober 2017 um 15:12:23 Uhr:

Hallo,

wir haben unseren Wohnwagen verkauft. Das war ein kurzfristiges Handschlagsgeschäft.

Der Wohnwagen war noch angemeldet und auch versichert. Leider haben wir keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen (ja großer Fehler, ich weiß).

 

Der Käufer bestätigt uns zwar noch auf der Heimfahrt am Telefon, dass er den Vertrag noch durchschicken will und den Wohnwagen auch abmeldet.

Beides ist nach 6 Wochen immernoch nicht passiert. Wir haben zwar mehrmals angerufen, er hat uns jedes Mal versichert, der Wohnwagen wäre schon abgemeldet. Frage ich aber auf unserer Zulassungsstelle nach, ist der Wohnwagen noch angemeldet.

 

Auch der Versicherungsschutz kann ohne Kaufvertrag nicht entzogen werden, so dass man das über die Polizei mit einer Fahndung laufen lassen könnte.

 

Was kann ich tun, führt wirklich der einzige Weg über einen Rechtsanwalt? Weder Zulassungsstelle, Versicherung noch Polizei können mir helfen.

Dankeschön vorab!

Ein Kaufvertrag über einen Wohnwagen bedarf keiner Schriftform. Hier handelt es sich um ein banales Zug-um-Zug-Geschäft. Das ihr keinen schriftlichen KV geschlossen habt, entbindet den Käufer erst einmal nicht davon die geschlossene Vereinbarung einzuhalten - jedoch ist euch ja auch schon klar, dass der Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen schwierig werden wird. Aber euer Lapsus ist im Grunde eine solch gängige Masche, dass man euch schon Glauben schenken wird.

Habt ihr eine Adresse, einen Namen vom Vertragspartner? Ich würde ihn nachweislich, am besten per Fax und/oder schleunigst per Einschreiben in Verzug setzen und dabei auch nochmals die Vereinbarung schriftlich fixieren.

Nachdem das Betriebsrisiko momentan auf euch läuft, würde ich mir zudem um die Rechtsanwaltkosten keine Gedanken machen, sondern schleunigst einen aufsuchen, damit ihr sobald wie nur möglich aus der Haftung heraus kommt, sonst können die Folgekosten noch unkalkulierbarer werden.

Die Gutgläubigkeit wurde euch schon jetzt zum Verhängnis!

Gegebenenfalls könnt ihr im Zivilverfahren die Rechtsanwaltkosten beim Käufer wieder geltend machen, da er ja seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Pacta sunt servanda!

Vielleicht ist hier auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vorzuziehen, der mit solchen Sachverhalten (Kauf ohne KV bei Fahrzeugen) sicherlich Erfahrung hat.

Ich würde hier noch nicht einmal die Kosten einklagen, sondern bei Erlangung seiner Adresse direkt in ein Mahnverfahren gehen - kostet euch erst einmal nicht so viel, ihr benötigt erst einmal keinen Rechtsbeistand und auch die Kosten des Verfahrens könnt ihr hier geltend machen. Hier einfach bitte darüber kundig machen - ggfs. beim Amtsgericht oder zumindest über wikipedia.de bezüglich des Verfahrensablaufes!

Oder ihr habt eine Rechtsschutz - prima, dann gibt´s doch keine Diskussion - oder ihr seid beim ADAC Mitglied, dann gibt es zumindest im Rahmen der Mitgliedschaft eine Rechtsberatung unter 089 / 76 76 24 23.

Viel Erfolg!

 

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 5. Oktober 2017 um 15:37:38 Uhr:

Kennzeichen als Unterschlagen melden, Anzeige erstatten und bitten auf die Verhandungsliste zu setzen :)

Ganz schlecht } § 164 StGB eine falsche Verdächtigung ist strafbar!

Bitte nehmt einen Rechtsbeistand und versucht nicht vermeintlich kostengünstiger aus der Misere zu kommen!

Edit: Ihr könnt auch schon die Versicherung kündigen. Die Versicherung zeigt dies bei der Zulassungsstelle an und sofern der Käufer nicht zu erreichen ist/nicht erscheint, wird der WW i.d.R. zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben.

So einen Betrüger hatte ich auch mal, dank Adr und KV konnte ich aber Zurückholen. Glück gehabt. Wenn ich zugelassen was abgebe, dann nur KV und Perso. Aber das ist absolut selten.

am 5. Oktober 2017 um 14:41

Abmeldeverfahren von Amts wegen durch das Straßenverkehrsamt gem § 13 Abs. 4 Fahrzeug-ZulassungsVO. Die Papieren werden vom KBA 4 Wochen im Bundesverkehrsblatt aufgeboten; dann Abmeldung von Amts wegen. Gebühren in Niedersachsen hierfür 20,30 EUR.

Viele Grüße von Ole855

Nun was da passiert ist ist passiert, dumm gelaufen und mit viel Ärger verbunden.

Ich brauche keinen Kaufvertrag wenn ich ein Mobil verkaufe, aber ich lasse mir grundsätzlich eine Übergabeerklärung unterschreiben mit Datum, Uhrzeit, Nummer vom Perso und Adresse des Käufers und die Bestätigung, dass der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug umgehend ab-, oder umzumelden.

Vorsichtshalber auch die Führerscheinnummer damit klar ist, dass ich mich darüber versichert habe, dass der Käufer, oder Fahrer das Fahrzeug überhaupt führen darf

Diese Erklärung geht sofort praktisch im gleichen Moment als Info per Fax, oder Mail an meine Zulassungsstelle und meine Versicherung damit bin ich aus dem Schneider.

Sollte sowas also passieren genügt eine Mail an die zuständige Polizei seines Wohnortes mit Kopie der Übernahmeerklärung dann passiert sicher erstmal was, Thema Meldepflicht. ;-)

Gutgläubigkeit mag selig machen, aber Sicher ist Sicher.

Ich muss ja ehrlich zugeben, dass ich noch nicht einmal dein Vertrauen in Fremde habe, @Taxler222

Ich melde selbst ab und der Käufer muss für den Transport sorgen.

Finde ich schon nicht selbstverständlich, dass ihr den Käufern dieses Vertrauen entgegenbringt, ist ja einiges an Risiko dabei.

 

Taxler‘s Vorschlag sollte dabei aber das Mindeste sein, wobei ich mit gerade beim Letzten Verkauf nicht einmal beim Vertragsschluss sicher war, ob ich die richtigen Papiere vorgelegt bekommen habe, da die beiden sich nicht einmal sicher bei ihrem Namen waren…

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 5. Oktober 2017 um 20:55:09 Uhr:

Ich muss ja ehrlich zugeben, dass ich noch nicht einmal dein Vertrauen in Fremde habe, @Taxler222

Ich melde selbst ab und der Käufer muss für den Transport sorgen.

Finde ich schon nicht selbstverständlich, dass ihr den Käufern dieses Vertrauen entgegenbringt, ist ja einiges an Risiko dabei.

 

Taxler‘s Vorschlag sollte deshalb aber das Mindeste sein, wobei ich mit gerade beim Letzten Verkauf nicht einmal beim Vertragsschluss sicher war, ob ich die richtigen Papiere vorgelegt bekommen habe, da die beiden sich nicht einmal sicher bei ihrem Namen waren…

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 5. Oktober 2017 um 20:55:42 Uhr:

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 5. Oktober 2017 um 20:55:09 Uhr:

 

Ich muss ja ehrlich zugeben, dass ich noch nicht einmal dein Vertrauen in Fremde habe, @Taxler222

Ich melde selbst ab und der Käufer muss für den Transport sorgen.

Finde ich schon nicht selbstverständlich, dass ihr den Käufern dieses Vertrauen entgegenbringt, ist ja einiges an Risiko dabei.

 

Taxler‘s Vorschlag sollte deshalb aber das Mindeste sein, wobei ich mir gerade beim letzten Verkauf nicht einmal beim Vertragsschluss sicher war, ob ich die richtigen Papiere vorgelegt bekommen habe, da die beiden sich nicht einmal sicher bei ihrem Namen waren…

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