Rücktritt Kaufvertrag / Wasserschaden
Hallo Zusammen,
im Oktober des vergangenen Jahres haben wir einen Hobby Prestige 610 erworben.
Wie sich herausstellte ist das Teil Kernschrott.
Haben ein Gutachten durch die Dekra durchführen lassen, wo er letztendlich kaputt geschrieben wurde.
Rechtsanwalt ist eingeschaltet, Klage läuft.
Der Verkäufer hat den Wohnwagen als sehr gepflegt und im super Zustand angepriesen.
Das haben wir auch ohne weiteres geglaubt da er uns eine Rechnung einer Caravan Werkstatt über die Prüfung des WW sowie eine frische HU des TÜV Rheinland die er ohne Mängel bestanden hat.
Nun meine Frage: Wie kann das sein?
Wie kann eine Werkstatt und der TÜV solch grobe Schäden übersehen oder durchwinken?
Da tut sich doch keiner einen Gefallen...
Die Papiere sehen echt aus. Ist die Beschaffenheit des Aufbau des WW überhaupt HU relevant?
Fragen über Fragen.
Ich bin mir ziemlich sicher das wir das Recht auf unserer Seite haben und man dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Nur wurmt mich dieser HU Bericht.
Der Verkäufer beruft sich ja nun auf diesen und gibt vor von dem massivem Wasserschaden der letztendlich zur völligen Unbrauchbarkeit führte nichts gewusst zu haben. Ist natürlich dummes Zeug wie ich vermute.
Habt ihr Erfahrungen was den TÜV angeht?
Beste Antwort im Thema
Arglistige Täuschung hat jedoch nichts mit Garantie zu tun. Sollte der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel bewusst verschwiegen und auch noch aktiv versteckt haben ist das arglistige Täuschung und damit sogar strafbar.
48 Antworten
Der Kaufpreis würde mal noch interessant sein ...
Es gibt Leute, die Kaufen so etwas, stellen es auf einen Dauerplatz, machen ein Festdach drüber, der Wowa trocknet irgendwann aus, und die Leute sind damit glücklich.
Bei 22 Jahren ...
Da liegt rechts eine Abdeckung. Hast Du die abgebaut? Schließt sie bündig an das PVC an?
Zwei mal "ja"? Dann würde ich als Verkäufer behaupten, dass ich von der Feuchtigkeit nichts wusste.
Und das ist das Problem. DU musst ihm diese Kenntnis nachweisen.
Ohne diesen Beweis wird ihn kein Gericht in Deutschland zur Wandlung verurteilen. Da wird Dir auch kein Gutachter helfen. Denn der kann bestenfalls dokumentieren, dass der Schaden älter ist (sein muss). Aber das sagt nichts über die Kenntnis des Verkäufers aus!
Um diesen Bereich einzusehen muss man die komplette Sitzbank samt Kasten demontieren.
Wahrscheinlich Dummheit es nicht getan zu haben.
Raus reden möchte ich mich nicht. Dennoch bin ich der Auffassung der Verkäufer war in der Pflicht diesen Mangel zu offenbaren.
Letztendlich ließ ich mir von einem sehr kompetent Gutachter der Dekra diese Schäden aufzeigen. Was dieser alles aufdeckt wäre mir nie in den Sinn gekommen danach zu schauen.
Zitat:
@Smoothie1988 schrieb am 05. März 2019 um 20:34:14 Uhr:
Dennoch bin ich der Auffassung der Verkäufer war in der Pflicht diesen Mangel zu offenbaren.
Da magst Du Recht haben und er hätte es auch tun müssen. Hat er aber nicht.
Und genau deswegen hast Du jetzt ein Problem. Wie willst Du ihm denn beweisen, dass er den Schaden kannte? Und nur darum geht es jetzt noch!
Ich kann Dich wirklich gut verstehen, aber ich fürchte, den Kauf musst Du unter Lehrgeld verbuchen.
Edit:
Was mir noch einfällt: die Sache könnte anders aussehen, wenn der Verkäufer der Erstbesitzer des Wohnwagens ist. Dann KÖNNTE er ein Problem haben, sich damit rausreden zu wollen, nichts von dem Schaden gewusst zu haben.
/Edit
Ähnliche Themen
Nur mal so das ich es verstehe...Du hast einen 22 Jahre alten Wohnwagen gekauft. Beim Kauf hast Du den Wohnwagen genau und intensiv angeschaut und keine Mängel entdeckt??? Wie willst Du beweisen das der Vorbesitzer diese Mängel gefunden hat und Dir verschwiegen hat??? Möglicherweise hat er genauso wenig Ahnung wie Du?! (Das ist kein Vorwurf gegen Dich) Das funktioniert nur wenn dem Vorbesitzer/Verkäufer von Berufswegen ausreichende Fachkenntnis nachgewiesen werden kann.
Ganz ehrlich ich bin auch schon einmal auf den „ersten Eindruck” reingefallen. Der WW war allerdings erst rund 14 Jahre alt und sah gepflegt aus. Der Verkäufer war der Schwager eines bereits verstorbenen Vorbesitzers und hatte keine Ahnung von dem Teil.
Schon relativ kurze Zeit später vielen mir Stellen auf die sich seltsam anfühlten, zu sehen war jedoch (noch) nichts. Ein Jahr später wurde das Debakel immer deutlicher bis ich mir das dann genauer angesehen habe, da war ein Wasserschaden und der war nie repariert worden, im Sommer aber trocken, erst über den Winter im Freien wurde er offenbar.
Was solls, ich habe das unter eigener Dummheit abgebucht und hatte das „Glück”, dass ein Anderer mit seinem WW auf meinen gerummst ist. Die Versicherung hat gut gezahlt und ein Aufkäufer hat ihn so wie er war für nochmal einen Tausender abgeholt, damit war der locker bezahlt.
In Zukunft aber weiß ich wo ich genau hinschauen muss, solche Schäden sind nicht immer gleich offensichtlich, die verbergen sich oft in, bzw hinter Schränken usw und wenn sie noch nicht uralt sind riecht der Wagen auch nicht unbedingt, insbesondere wenn es im Sommer lange heiß und trocken war.
Im Fall des TE, aber muss es offensichtlich schon mal Jemand bemerkt und den Schaden wissentlich sehr unprofessionell verdeckt haben.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 06. März 2019 um 00:38:19 Uhr:
Im Fall des TE, aber muss es offensichtlich schon mal Jemand bemerkt und den Schaden wissentlich sehr unprofessionell verdeckt haben.
Absolut unstreitig. Die Frage ist nur, WER?
War der jetzige Verkäufer der zweite Eigentümer, wird die Beweisführung, dass er von dem Schaden wusste, höchstwahrscheinlich unmöglich. Aber das schrieb ich ja schon.
Das ist alles richtig.
Fakt ist : Ein Verkäufer darf nicht einfach ins Blaue hinein behaupten das Objekt befinde sich in einem super Zustand und sei komplett Mängelfrei ohne das vorher zu prüfen oder sich fachkundigen Rat einzuholen. Hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch das gilt als arglistige Täuschung.
Ja dann probieren, mit einem Anwalt reden wenn sich der Verkäufer sträubt.
Wie lange war der Wohnwagen im Besitz des Verkäufers?
Ihr wisst wo ich hin will!!
Zitat:
@Smoothie1988 schrieb am 6. März 2019 um 09:49:39 Uhr:
Das ist alles richtig.
Fakt ist : Ein Verkäufer darf nicht einfach ins Blaue hinein behaupten das Objekt befinde sich in einem super Zustand und sei komplett Mängelfrei ohne das vorher zu prüfen oder sich fachkundigen Rat einzuholen. Hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch das gilt als arglistige Täuschung.
Gibt es denn einen Zeugen dafür der bestätigt das diese Zusage/ Aussage nicht nur auf die HU/ TÜV bezogen war?
Gruß Volker
Ja, den Zeugen gibt es.
Unter anderem ist eBay Kleinanzeigen der größte Zeuge. Die Anzeige habe ich noch schwarz auf weiß. Es wird beschrieben das der Wohnwagen sich im top Zustand befindet und keinerlei Mängel vorhanden sind. Auch meinem Mann hat er beteuert das alles in bester Ordnung sei.
Zum Glück habe ich den Kontakt schriftlich per WhatsApp gehalten. Daher kann ich alle Aussagen 100 % belegen.
Die Sache ist ja wie gesagt schon bei Gericht.
Jetzt heißt es abwarten. Laut Anwalt stehen die Chancen sehr gut.
Ich danke euch schon mal für die netten Ratschläge.
Der Anwalt will nur euer Geld.
Wichtig ist was im Kaufvertrag steht.
Der Verkäufer wird sicherlich kein Fachmann für Wohnwagen sein.
Ist halt meine persönlich Meinung.
Und Anwalt bin ich auch nicht.
Gruß Volker
Der Verkäufer baut unter anderem selber Wohnwagen in die man Boote integrieren kann.
Mir fällt es daher schwer zu glauben das der gute Herr kein Fachmann ist....
Richtig ist auch das es darauf ankommt was im Kaufvertrag steht.
Täuscht man jedoch jemanden arglistige, nutzt einem auch die beste Gewährleistungsausschlussklausel nicht.