Rücktritt Kaufvertrag / Wasserschaden
Hallo Zusammen,
im Oktober des vergangenen Jahres haben wir einen Hobby Prestige 610 erworben.
Wie sich herausstellte ist das Teil Kernschrott.
Haben ein Gutachten durch die Dekra durchführen lassen, wo er letztendlich kaputt geschrieben wurde.
Rechtsanwalt ist eingeschaltet, Klage läuft.
Der Verkäufer hat den Wohnwagen als sehr gepflegt und im super Zustand angepriesen.
Das haben wir auch ohne weiteres geglaubt da er uns eine Rechnung einer Caravan Werkstatt über die Prüfung des WW sowie eine frische HU des TÜV Rheinland die er ohne Mängel bestanden hat.
Nun meine Frage: Wie kann das sein?
Wie kann eine Werkstatt und der TÜV solch grobe Schäden übersehen oder durchwinken?
Da tut sich doch keiner einen Gefallen...
Die Papiere sehen echt aus. Ist die Beschaffenheit des Aufbau des WW überhaupt HU relevant?
Fragen über Fragen.
Ich bin mir ziemlich sicher das wir das Recht auf unserer Seite haben und man dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Nur wurmt mich dieser HU Bericht.
Der Verkäufer beruft sich ja nun auf diesen und gibt vor von dem massivem Wasserschaden der letztendlich zur völligen Unbrauchbarkeit führte nichts gewusst zu haben. Ist natürlich dummes Zeug wie ich vermute.
Habt ihr Erfahrungen was den TÜV angeht?
Beste Antwort im Thema
Arglistige Täuschung hat jedoch nichts mit Garantie zu tun. Sollte der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel bewusst verschwiegen und auch noch aktiv versteckt haben ist das arglistige Täuschung und damit sogar strafbar.
48 Antworten
Erster Ansatz ist den Kaufvertrag zu prüfen, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Du schreibst ja nur, dass er Garantie ausgeschlossen hat, das ist was anderes. Auch ein Privatverkäufer kommt nicht aus der gesetz. Gewährleistung raus, wenn sie vertraglich nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Hauptargument wird sein, dass der Verkäufer einen mängelfreien Wohnwagen angeboten und verkauft hat, das wird ihm auf die Füsse fallen. Dies ist eine zugesicherte Eigenschaft die dem Wohnwagen offensichtlich fehlt, deshalb müsste "eigentlich" der Vertrag rückabgewickelt werden können.
Problem könnte sein, dass die Gerichte meist nur noch Vergleiche schließen, weil das für die involvierten Juristen die beste Lösung ist, leider meist nicht für den Kläger oder Beklagten....
Hallo, ich bin Autorin und realisiere einen Beitrag zum Thema gebrauchten Wohnwagen kaufen für das ZDF. Wenn Sie Interesse an einem Austausch haben oder sogar, dass wir über Ihren Fall berichten, freue ich mich über eine Rückmeldung. nina(at)Autorenkombinat.com
Danke und viel Erfolg!
@schnorps40 das hat mit Garantie und Gewährleistung nichts zu tun, sondern mit arglistiger Täuschung = Betrug.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 14. März 2019 um 13:34:03 Uhr:
@schnorps40 das hat mit Garantie und Gewährleistung nichts zu tun, sondern mit arglistiger Täuschung = Betrug.
Möglicherweise kennst Du den Vertrag den der TE mit dem Verkäufer geschlossen hat, ich habe im Thread jedoch nichts darüber gelesen. Mit Gewährleistung hätte es nämlich durchaus zu tun, wenn die im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde. Garantie ist was anderes, habe ich ja geschrieben.
Natürlich kann versucht werden, dem Verkäufer Betrug zu unterstellen und Anzeige erstattet werden. ABER erstens dauert das ewig und zweitens bringt das dem TE nicht die Wandlung/Rückabwicklung des Vertrages bzw. Instandsetzung des Wohnwagens in den zugesicherten Zustand. Eines davon dürfte ja sein Ziel sein.
Nach meiner Erfahrung verläuft so eine Betrugsanzeige im Sande. Ein Staatsanwalt wird vermutlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse nicht mal ermitteln oder das Verfahren einstellen. Das kostet nur unnötige Zeit und bringt dem TE auch nicht den gewünschten Erfolg. Selbst wenn der Verkäufer wegen Betrug verurteilt werden würde, hätte der TE nix davon.
Wie ich geschrieben habe, dürften dem Wohnwagen zugesicherte Eigenschaften fehlen (Topzustand, mängelfrei). Gerichte sehen derartige Zusagen in einer Verkaufsanzeige meist als zugesichrte Eigenschaften. Sofern diese fehlen, besteht ein guter Grund den Vertrag anzufechten und auf Rückabwicklung/Wandlung oder Instandsetzung in den vertragsgemäßen Zustand zu klagen Das bringt dem TE, falls er den Prozess gewinnen sollte, wenigstens den gewünschten Erfolg, vorausgesetzt der Verkäufer ist zahlungsfähig.