Rücktritt Kaufvertrag Finanzierung VW

Moin Moin,

Habe Folgendes Problem und bitte um eure Hilfe:

Ich habe am 11.09.2009 einen VW Scirocco1.4 tsi bei meinem Freundlichen über eine Finanzierung bei der VW Bank bestellt.
Habe dann am 23.09.2009 meinem Freundlichen wissen lassen, das ich lieber einen 2.0tsi haben möchte mit einem + an Austattung.
daraufhin wurde mir gesagt, kein Problem die erste Finanzierung wird storniert (habe ich nicht schriftlich)
und wir machen eine neue Finanzierung fertig für den 2.0er.

Das Angebot war für mich weiterhin ok.

Ein paar Tage später bekam ich über einen Arbeitskollegen an ein anderes Angebot über eien 2.0er mit der selben Austattung von einem anderem Freundlichen aus der Umgebung.

Da bin ich fast aus den Latschen gekippt über 3900 euro billiger als bei meinem.
Habe daraufhin am 28.09.2009 meinem Händler das Angebot vorgelegt und ihn gefragt ob er mit halten könnte und er mir den Nachlass gewährt.
Der hat mich nur sauer angekuckt und meinte nein!!

Daraufhin sagte ich Ihm das ich vom Vertrag zurücktrete ( ist ja noch innerhalb der 14 tages frist und mein gutes Recht sch....e ja auch keine euros)
und er meinte das würde nicht mehr gehen!! Die Finanzierung wurde nur umgeschrieben und da ich am 11.09 bestellt hätte wäre die frist um! und da der Wagen bestellt ist er bei nichtabnahme umkosten hätte und und und...

Bin mit Ihm im Streit auseinander..

Jetzt kommt der Hammer er rief mich eine Woche später (am 6.10.2009) an und sagte ist ok, den Wagen bräuchte ich nicht nehmen er probiert ihn dann halt andersweitig los zu werden , aber und jetzt kommt es dicke , er will 1500euro von mir Entschädigung haben.

Meine Frage ist nun wenn ich am 11.09.2009 die Finanzierung abschliesse , dann am 23.09.2009 den ersten Vetrag stornieren möchte und er mir zusagt ,am selben Tag eine neue Finanzierung abschliesse über einen anderen Scirocco und den am 28.09.2009 wieder storniere wegen eines besseren Angebotes und er mir sagt pech gehabt geht nicht mehr. Wer hat jetzt recht????

Nun sind die zwei wochen schon lang lang her und ich hab nichts Schriftliches aber Zeugen.
Habe mich jetzt beim Anwalt schlau gemacht und der meint ich hätte sicherlich zurücktreten können
da der händler unter Vortäuschung falscher tatsachen mir die auskunft erteilte "geht nicht mehr".
Klar wäre dies noch gegangen aber um mich ruhig zu halten und die tage verstreichen zu lassen kam es zu dieser Aussage vom ihm.

Ich kenne mich mit den Gesetzeskram nicht so aus, sonst wäre ich da knallhart geblieben und hätte zu ihm gesagt Storno jetzt mit Unterschrift!!!

Ich übrerlege nun Klage zu erheben da ich dieses Fahrzeug nicht mehr abnehmen will.
dazu kommt auch noch das ich seit zwei Wochen ohne Job bin( Kündigung) was mich zusätlich belastet, da ich die Finanzierung nicht mehr halten könnte.

Was nun tun??? bitte um eure Meinung...

Beste Antwort im Thema

Ich fasse mal kurz zusammen - korrigiere mich gerne, wenn etwas falsch sein sollte:

1.) Du bestellst bei einem VW-Händler ein Auto mit einer dazugehörigen Finanzierung! Kein Problem, Händler macht Vertrag, Du unterschreibst.

2.) Wenige Tage später änderst Du die Bestellung. Es soll jetzt ein anderes Auto sein, ebenfalls mit Finanzierung. Kein Problem, Händler macht Vertrag, Du Unterschreibst.

3.) Kurz darauf fällt Dir ein: Nö, das Auto ist mir zu teuer, will ich nicht! Mit dieser neuen Erkenntnis gehst Du zum Händler und teilst ihm dieses mit.

4.) Irgendwann zwischendurch hat sich Deine persönliche Situation (leider!) zu Deinem Nachteil verändert - Arbeitslosigkeit!

Da ich weder den tagesgenauen Ablauf kenne, den Vertrag nicht gelesen habe und mir auch weitere Details unbekannt sind, kann ich an dieser Stelle nur grob sagen:
Das der Händler und auch die VW-Bank nicht begeistert sind und einfach so auf ein Geschäft verzichten, das kann ich absolut nachvollziehen. Das ist sogar völlig normal und da ist nichts Verwerfliches zu sehen. Die hatten damit Arbeit, Du hast denen SCHRIFTLICH gegeben das Du deren Produkt (Auto/Finanzierung) kaufen willst - die Fehler scheinen auf Deiner Seite zu liegen. Du hast ZWEIMAL einen Kauf- und Finanzierungsvertrag unterschrieben. Und wir reden hier ja nicht über eine Tüte Äpfel für 3.50 € - eine Unterschrift unter einen Kauf-/Finanzierungsvertrag für ein Auto überlegt man sich doch gut! Das Dich Deine Wankelmütigkeit am Ende vermutlich Geld kosten wird, das wundert mich nicht und da sehe ich auch kein Fehlverhalten der anderen Vertragsparteien.
Danach scheinst Du jetzt krampfhaft zu suchen um ja aus dem selbst verschuldeten Übel rauszukommen. Ob und was da mit falschen Einkommen/Arbeitgebern etc. wirklich passiert ist - keine Ahnung. Mit etwas Glück KÖNNTE das am Ende Deinen selbst verursachten Schaden etwas verringern.
Auch wenn es böse klingt: Du wirst vermutlich Lehrgeld zahlen und das nichtmal ganz zu unrecht, wie ich finde.
Wünsche Dir natürlich trotzdem alles Gute, vor allem was die Jobsituation angeht!
Grüße
Superlolle

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Das problem ist , das dér Verkäufer ein ehemals guter freund ist und ich ihm vertraut habe , bei der Abwicklung.. ging alles auch fix. da stimmt der spruch wieder "vertraue niemanden".
Klar hätte ich lesen müssen , aber hinterher ist man immer schlauer.
Die Angaben standen schon drin wo ich unterschrieben habe, habe ich aber aus dem oben genannten Grund..

Zitat:

Original geschrieben von Lepuissant


Das problem ist , das dér Verkäufer ein ehemals guter freund ist und ich ihm vertraut habe , bei der Abwicklung.. ging alles auch fix. da stimmt der spruch wieder "vertraue niemanden".
Klar hätte ich lesen müssen , aber hinterher ist man immer schlauer.
Die Angaben standen schon drin wo ich unterschrieben habe, habe ich aber aus dem oben genannten Grund..

ja ja das ist  Betrug und dann noch gegen eine Bank. Suche dir mal einen richtig guten Anwalt und erzähle ihm die Wahrheit. Vielleicht kommst Du mit einem blauen Auge davon.

Strafrechtliches Vergehen, das falsche Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen, die im Zusammenhang mit einem Kreditantrag gemacht werden, unter Strafe stellt.
Der Kreditbetrug ist in § 265b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Der Kreditbetrug ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das im Vorfeld des Betruges anzusiedeln ist. Es ist mit Vornahme der Tathandlung vollendet, ohne dass es - im Unterschied zum Betrug - einer Täuschung oder eines Schadens bedarf. Wer allerdings im Nachhinein freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber die Leistung aufgrund der Angaben erbringt, bleibt straffrei (§ 265b Absatz 2 StGB).
 

Ich fasse mal kurz zusammen - korrigiere mich gerne, wenn etwas falsch sein sollte:

1.) Du bestellst bei einem VW-Händler ein Auto mit einer dazugehörigen Finanzierung! Kein Problem, Händler macht Vertrag, Du unterschreibst.

2.) Wenige Tage später änderst Du die Bestellung. Es soll jetzt ein anderes Auto sein, ebenfalls mit Finanzierung. Kein Problem, Händler macht Vertrag, Du Unterschreibst.

3.) Kurz darauf fällt Dir ein: Nö, das Auto ist mir zu teuer, will ich nicht! Mit dieser neuen Erkenntnis gehst Du zum Händler und teilst ihm dieses mit.

4.) Irgendwann zwischendurch hat sich Deine persönliche Situation (leider!) zu Deinem Nachteil verändert - Arbeitslosigkeit!

Da ich weder den tagesgenauen Ablauf kenne, den Vertrag nicht gelesen habe und mir auch weitere Details unbekannt sind, kann ich an dieser Stelle nur grob sagen:
Das der Händler und auch die VW-Bank nicht begeistert sind und einfach so auf ein Geschäft verzichten, das kann ich absolut nachvollziehen. Das ist sogar völlig normal und da ist nichts Verwerfliches zu sehen. Die hatten damit Arbeit, Du hast denen SCHRIFTLICH gegeben das Du deren Produkt (Auto/Finanzierung) kaufen willst - die Fehler scheinen auf Deiner Seite zu liegen. Du hast ZWEIMAL einen Kauf- und Finanzierungsvertrag unterschrieben. Und wir reden hier ja nicht über eine Tüte Äpfel für 3.50 € - eine Unterschrift unter einen Kauf-/Finanzierungsvertrag für ein Auto überlegt man sich doch gut! Das Dich Deine Wankelmütigkeit am Ende vermutlich Geld kosten wird, das wundert mich nicht und da sehe ich auch kein Fehlverhalten der anderen Vertragsparteien.
Danach scheinst Du jetzt krampfhaft zu suchen um ja aus dem selbst verschuldeten Übel rauszukommen. Ob und was da mit falschen Einkommen/Arbeitgebern etc. wirklich passiert ist - keine Ahnung. Mit etwas Glück KÖNNTE das am Ende Deinen selbst verursachten Schaden etwas verringern.
Auch wenn es böse klingt: Du wirst vermutlich Lehrgeld zahlen und das nichtmal ganz zu unrecht, wie ich finde.
Wünsche Dir natürlich trotzdem alles Gute, vor allem was die Jobsituation angeht!
Grüße
Superlolle

Zitat:

Original geschrieben von Lepuissant


Ja Zeuge ist kein problem geh Autos nie allein kaufen 🙂 ..meine ja nur Ob ich das riskieren soll zu klagen.. oder ich ich blechen muss..

werde ihn die Tage nochmal mit der Aussage meines Anwaltes konfrontieren..
Mal schauen wie er reagiert???

Gruss

Wie wäre es denn wenn Sie

vor der Vertragsunterschrift

mal Preise vergleichen würden und nicht danach? Noch ein Tip schaue bitte

vor der Unterschrift

beim Rechtsanwalt in deine Rechtschutzpolice ob die die Anwaltskosten auch übernimmt besser noch lasse dir die Zusage von der Versicherung

schriftlich

geben.

Da der Streitwert ziemlich hoch ist freut sich auch dein Anwalt darüber

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ihr habt ja alle irgendwie recht.. danke für die antworten .muss dazu sagen habe meine autos immer privat gekauft und verkauft. Erste mal das ich ein Autohaus dafür benutzt habe.. mit schlechtem erfolg meinerseits.

Händler bietet mir jetzt an aus der Sache so rauszukommen den scirocco nicht abnehmen zu müssen dafür aber ein anderes geringerwertiges Auto zu erwerben- mit anderen worten sollte ich das tun rechnet er auf jedenfall die 1500 euro deort mitein und lacht sich ins Fäutchen wie dumm ich bin... no go geht gar nicht..

@lspatz mit anderen worten ich komme in der Sache mit nem blauen Auge davon???
Du gesetzes Fuchs🙂

Gruss

Hast du überhaupt schon im Rahmen der vorgegebenen Frist eine Auftragsbestätigung bekommen?! Sonst ist es doch eh hinfällig, sofern die Frist verstrichen ist.

Reine Spekulation, aber:

Da wir von einem VW-Vertragshändler reden, vermute ich einfach mal, dieser Autokauf ist so abgelaufen wie tagtäglich tausende Autokäufe ablaufen. Also mit ordentlichem Vertrag, Widerrufsrecht, Auftragsbestätigung etc. Deren Job ist es ja schließlich, sowas täglich zu machen.
Natürlich können überall Fehler passieren und von daher könnte und sollte man alles noch mal überprüfen. Ich glaube aber eher nicht daran, dass da echte "Schlupflöcher" bleiben dadurch das Seitens Hämndler/VW-Bank Formfehler begangen wurden.

Der Händler baut dir ne goldene Brücke und du bist beleidigt und willst nicht drübergehen ?

Vom biologischen Alter bist du wohl geschäftsfähig, sonst wohl eher weniger. Die können dir den Arsch sonstwie hochbinden bei all dem Mist, den du bei diesem Vertrag bisher gebaut hast. Angeblich hast du die nötige Kohle. Von dem Geld würde ich mich schon mal verabschieden an deiner Stelle, wenn du weiterhin gerne die beleidigte Leberwurst spielen möchtest.
Was du gemacht hast ist strafbar, da hilft keine Rechtsschutzverischerung und auch sonst nix.

Zitat:

Original geschrieben von Lepuissant


Meine Frage ist nun wenn ich am 11.09.2009 die Finanzierung abschliesse , dann am 23.09.2009 den ersten Vetrag stornieren möchte und er mir zusagt ,am selben Tag eine neue Finanzierung abschliesse über einen anderen Scirocco und den am 28.09.2009 wieder storniere wegen eines besseren Angebotes und er mir sagt pech gehabt geht nicht mehr. Wer hat jetzt recht????

Das beide hier dumm waren steht ausser Frage. Wenn der Käufer aber nachweist dass er unter Zeugen die Aussage bekommen hat dass beide Verträge storniert wurden und ein neuer Finanzierungsvertrag erstellt wird welcher sich dann aber als nicht existent erweist und der noch existierende somit nicht mehr zum Widerspruch berechtigt sehe ich die hier getätigten Rechtsgeschäfte auf wackligen Beinen.

Aber wie gesagt, dafür gibt es praktizierende Anwälte die sowas aus der Referenz wohl wissen sollten wie die Chancen stehen, meine Erfahrung: guter Zeuge, gute Chancen, schlechter Zeuge, schlechte Chancen, das war schon immer so...

war gerade im aotohaus und hab ihm mit meinem Anwalt konfrontiert..der hat blöd gekuckt- er will sich jetzt mit mir ohne Anwalt einigen .den rocco nimmt er selber ab, hat schon nachkäufer..."Ich will keinen Ärger" war sein zitat!!!

Komisch oder ..hat er doch dreck am stecken- ich bleib dran und berichte.

Der will nur wahrhaft verlässliche Kunden, sonst nichts.

Wer Finanzierungsverträge schließt muss sich mit der Gesetzeslage arrangieren und die sieht nun mal ein 14tägiges Widerrufsrecht vor falls der Kunde sich das doch alles anders überlegt. Wenn ein Verkäufer dann unter Zeugen Falschauskünfte gibt muss er sich nicht wundern wenn der Kunde dann die Rechtslage klären lässt...

Ich denke der Klügere hat bei dieser Geschichte wohl nachgegeben.

So einen Kunden kann man wirklich keinem wünschen...

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