Rückstufung von 29 auf 12 nach 11 monaten

Hallo liebe Talker,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.Ich hatte im jahr 2013 (11/13) einen Haftpflichtschaden
die Versicherung wollte mich dann in die SF 12 (von SF 28 ) schicken, darauf habe ich gekündigt
und eine neue Versicherung abgeschlossen.Bei Abschluss habe ich angegeben das im Jahr 2013 ein
Schaden war und sie habenen meinen Vertrag mit der SF 25 genommen. Im November 2014 kam auf einmal eine neue Rechnung mit Rückstufung in die 12. Geht das ? Ich habe mich geweigert das zu zahlen und habe jetzt einen Anwalt am Hals.
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Beste Antwort im Thema

Durch den Versicherungswechsel entgehst du nicht der Rückstufung. Steht im Vertrag vielleicht etwas von "vorläufiger Einstufung"?

21 weitere Antworten
21 Antworten

Durch den Versicherungswechsel entgehst du nicht der Rückstufung. Steht im Vertrag vielleicht etwas von "vorläufiger Einstufung"?

nein leider nicht

das sehe ich genauso.

du wirst den beitrag zahlen müssen.

da das gerichtliche mahnwesen anscheinend schon läuft, wird der versicherer wohl auch nicht locker lassen.

Ggf. fährst Du bereits ohne Versicherungsschutz. Dies wäre dann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und somit eine Straftat; hier drohe dann weiterer Ärger.

Wieso kommst Du überhaupt auf die Idee, dass die Rückstufung ungerechtfertigt ist?
Den Schaden hattest Du doch?

gruß

ich habe bei vertragsabschluss den schaden angegeben , daraufhin in die SF 25 (Ohne Schaden in die 30),
und auf einmal nach 11 monaten kommt eine nachberechnung ? ist das rechtlich überhaupt möglich?

Ähnliche Themen

Zitat:

@dingdong55 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:33:17 Uhr:


...
die Versicherung wollte mich dann in die SF 12 (von SF 28 ) schicken, darauf habe ich gekündigt
...

Wenn das den AKB entsprach, dann verstehe ich die Kündigung nicht.

Nur interessehalber, wie wäre die Rückstufung bei deiner jetzigen Versicherung denn ausgefallen.

Für solche Fälle kann man Rabattschutz vereinbaren, der allerdings beim Versicherungswechsel futsch ist.

jetzige versicherung habe ich mit rabattschutz bin aber durch das ganze theater in die 13 gerutscht,was mich aufregt und für mich nicht schlüssig ist, das die versicherung mich erst in die 25 einstuft (also auch rückstufung) und dann nochmal nach 11 monaten in die 12

die versicherung stuft in die sf klasse (vorbehaltlich) ein, die du angibst.

sie hat ja auch keine glaskugel. die verischerung kann ja nicht auf verdacht zurückstufen. sie weiß ja nicht, ob du den schaden bei angabe des sf im antrag schon berücksichtigt hast oder nicht. also übernimmt sie das, was der mündige endverbraucher angibt. warum das 25 statt 29 ist kann nur der versicherer beantworten. es ist zu vermuten, dass die staffel bei dem versicherer bei 25 schlichtweg endet.
du hättest also bei antragstellung schon selber rechnen müssen.

ich sehe hier kein fehler. die allgemeine verjährung ist 3 jahre zum jahresende. die rückstufung innerhalb von 11 monate ist spät aber rechtlich sauber.

ich finde deine persönlich einstellung auch ein wenig bedenklich: du kannst doch nicht ernstlich glauben, dass du durch den vr wechsel um die rückstufung drum herumkommst.

das ich um eine rückstufung nicht rumkomme weiß ich auch, ich wollte nur wissen ob es richtig ist im prinzip zweimal runtergestuft zu werden nämlich von 29 auf 25 und dann von 25 auf 12

Bei deiner neuen Versicherung steht in den akb eine ruckstufubgstabelle. Da steht drin wie man von sf 28 bei 1 schaden gestuft wird und das ist bei den meisten Versicherungen sf 12 .

Zitat:

@dingdong55 schrieb am 6. Juli 2015 um 20:38:28 Uhr:


das ich um eine rückstufung nicht rumkomme weiß ich auch, ich wollte nur wissen ob es richtig ist im prinzip zweimal runtergestuft zu werden nämlich von 29 auf 25 und dann von 25 auf 12

naja wie gesagt: das müsstest du halt nochmal prüfen lassen, wieso 25 dokumentiert wurde obwohl 29 beantragt. wenn die staffel tatsächlich bei de versicherer endet, dann ist es keine rückstufung sondern bedingungsgemäße einstufung.

stell doch mal die akb des versicherers hier ein.

gruß

Ich kenne keinen Versicherer, der von SF 30 auf SF25 stuft.

Welcher soll das angeblich sein?

Ich würde halt einfach mal da anrufen und fragen wie die Einstufung bei Vertragsbeginn zustande kam

Grüße
Klaus

das war die all secure

Zitat:

@K10725 schrieb am 6. Juli 2015 um 22:05:06 Uhr:


Ich kenne keinen Versicherer, der von SF 30 auf SF25 stuft.

Welcher soll das angeblich sein?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. Juli 2015 um 20:20:40 Uhr:


ich finde deine persönlich einstellung auch ein wenig bedenklich: du kannst doch nicht ernstlich glauben, dass du durch den vr wechsel um die rückstufung drum herumkommst.

Das nicht, aber warum sollte man sich dann nicht eine Versicherung mit günstigerer Rückstufungstabelle suchen? Das wird hier ja auch ab und an mal geraten.

Wenn ich dann zu einer neuen Versicherung wechsle (mit wahrheitsgemäßer angabe des Schadens), warum kann erst im nachhinein korrekt gerechnet werden? Unfälle werden ja für die Rückstufung pauschalisier, also egal ob 1,-€ oder 1.000.000,-€ Schaden, es kommt auf's gleiche raus. Das ist ja fast schon Wettbewerbgswidrig.

Da würde ich mich auch aufregen, allerdings hätte ich nicht gewartet bis der "Gegnerische" Anwalt bei mir an die Türe klopft.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen