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Rückstufung Versicherung ohne Nachweis

Themenstarteram 27. November 2013 um 19:30

Hallo liebe Leute, brauche Hilfe und Ratschläge zum folgende Sache. Vor 5 Monate habe ich bei Ausparken ein Fahrzeug aus der Schweiz am Tür beschädigt (Kratzer). Hab dann die Polizei gerufen und dieses Vorfall bei Versicherung gemeldet. Habe kurz darauf ein Brief vor Versicherung erhalten, wo ich das kurz beschreiben musste was passiert. Danach ruhe. Es ist jetzt 5 Monate her . Heute kam neue Beitragsrechnung von SF 5 auf SF 0 (also von 42% auf 100%). Ich weiss nicht wie ich weiter vorgehen muss? Hat die Versicherung überhaupt diese Schaden bezahlt? Ich bin die Meinung ich sollte irgendwelche Unterlagen bekommen. Wie hoch war der Schaden? Hat sich der Beschädigte überhaupt gemeldet? Ich bekam kein einziges Brief. Kann mir jemand Ratschlag geben wie soll ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Geht in ein paar einfach Schritten:

1.) Telefon in die Hand nehmen

2.) Die Versicherung anrufen

3.) Fragen

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Geht in ein paar einfach Schritten:

1.) Telefon in die Hand nehmen

2.) Die Versicherung anrufen

3.) Fragen

Also erstmal kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen.

Aber grundsätzlich sei Dir noch gesagt, dass die Versicherung eine Rückstufung vornimmt, wenn im laufenden Geschäftsjahr ein Schaden GEMELDET wird, nicht wenn er auch schon reguliert ist.

Für die Tatsache, dass Du ein fremdes Fahrzeug beschädigt hast, muss Deine Versicherung Geld zur Seite legen, welches Sie für den Schaden ausgeben wird. Das passiert mit der Schadenmeldung und das allein ist ausschlaggebend für die Rückstellung und somit Deine Rückstufung.

Bei einem Schaden, welcher in der Schweiz passiert ist, ist es zusätzlich grundsätzlich auch denkbar, dass der Schaden noch nicht abgewickelt sein KANN... Unfälle im Ausland nehmen ungemein viel Zeit in Anspruch, genauso ist es anders rum, wenn man im Ausland geschädigt wird.

Grund ist einfach, weil noch weitere Stellen als nur Du und der Unfallgegner sowie Deine Versicherung im Boot der Schadenregulierung sitzen - alleine schon wegen der Tatsache, dass in der Schweiz im Schadenersatzrecht unter Umständen nicht alle Ansprüche 100% ig mit denen in Deutschland übereinstimmen.

Deine Versicherung ist außerdem nicht dazu verpflichtet, Dich bei Schadenabwicklung zwingend zu informieren. Wenn Du es wünscht, gib Deiner Versicherung einfach eine Info a la Ich wünsche ein Abrechnungsschreiben, wenn die Regulierung erfolgt ist - dann kriegst Du auch eins.

Heut zutage wird man als Kunde im Regelfall immer dann informiert, wenn die Rückzahlung des Schadenbetrags unter dem Mehrbeitrag aufgrund der Rückstufung liegt, wenn es drüber ist, was bringt Dir dann ein Regulierungsschreiben : Im Regelfall wirst Du Dich, "vermutlich ohne Dich mit der Materie genaustens auszukennen" nur schwarz ärgern, wie teuer Deiner Versicherung der Schaden gekommen ist und wie Blöd die nur sein konnten, so viel Geld zu zahlen, ohne deine plötzlichen, jetzt aufkeimenden Einwände berücksichtigt zu haben.

Ich sag es nur ungern so direkt, aber das ist tägliches Geschäft in Schadenabteilungen.

Themenstarteram 27. November 2013 um 19:46

Versuche den ganzen Tag. Besetzt. Und wie ich gelesen habe von andere Versicherungsnehmer, werde wahrscheinlich telefonisch nicht erreichen. Das Problem ist, es bleiben auch nur noch paar Tage diese Versicherung zu kündigen. Wenn ich jetzt versuche per Brief es zu klären, geht der Frist weg.

na was hat denn das eine mit dem anderen zu tun.

wenn deine Versicherung Dich aufgrund eines Schadens zurück stuft, wird sie auch einer Nachfolgeversicherung nur die schlechten Prozente bestätigen, damit gewinnst Du genau garnix....

Dein Kündigungswille sollte eine andere Motivation haben als die Frage, ob Deine Versicherung Dir nach Abschluss der Schadenbearbeitung automatisch ein Abrechnungsschreiben schickt...

und wenn es doch so ist, dann kündige schnell, Eingang wird bis spätestens 02.12.2013 akzeptiert.

Naja der Kündigungswille wird denke ich auch damit begründet, dass er da keinen an die Strippe bekommt!

Hatte die Hochstufung auch mal. Da nach einer bestimmten Zeit keine Regulierung vom Gegner gefordert wurde, wurde ich rückwirkend wieder zurück gestuft! Dir bleibt dahingehend nichts als abwarten oder halt mit der jetzigen und der zukünftigen Versicherung reden.

Kündige erstmal einfach! Du hast ja bis Ende Dezember Zeit eine neue Versicherung zu suchen.

Kündigung zurück nehmen kannst du ja auch noch.

Ich kenne übrigens keine einzige Versicherung, die man telefonisch nicht erreichen kann...

Da weiß ich wieder warum ich meine Agentur hier um die Ecke habe. Billig ist nicht immer das Beste

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Da weiß ich wieder warum ich meine Agentur hier um die Ecke habe. Billig ist nicht immer das Beste

Also, mein Online-Versicherer macht nicht 4 Wochen Urlaub im Jahr. Der Hansel, bei dem ich vor Erfindung des Internets war, schon. Seine Handynummer hat er mir nie verraten (gab es da schon Handys?)

Bei meiner Versicherung gibt es E-Mail und Online-Kontaktformular (so ist das vorgesehen; ob auch telefonisch, weiß ich gar nicht, weil nicht nötig) und und und ... auf meinem Vertrags-LogIn. Und es dauert nie die max. veranschlagten 24 Stunden bis zu einer aussagekräftigen Reaktion.

Es gibt schlechten Service bei Agenturen und bei anderen auch.

Aber manches ist so sicher wie das berühmte "Amen. in der Kirche". Was wohl?

Auf die Idee, die Versicherung wegen so was zu kündigen, käme ich nie. Manchen Frust sollte man erst einmal überschlafen. Außerdem hast du - falls der Versicherungsfall tatsächlich eintritt - ebenso wie der Versicherer ein sofortiges Sonder-Kündigungsrecht. Steht alles in deinen Versicherungs-Unterlagen, die offensichtlich niemand lesen kann.

Themenstarteram 28. November 2013 um 7:17

Es ist die DA Direkt und es ist wirklich nicht zu erreichen. Hab Gestern nach Alternativnummer gesucht und dabei auf andere BETROFENE gestoßen, die das gleiche Problem haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Kündigung zurück nehmen kannst du ja auch noch.

Ich kenne übrigens keine einzige Versicherung, die man telefonisch nicht erreichen kann...

Themenstarteram 28. November 2013 um 7:24

Ich möchte mich an ALLE BEDANKEN für schnelle Antworten. Ich werde die Versicherung Heute kündigen. Denn bei all anderen werde ich ca. 350 € zahlen (mit Rückstufung) und nicht wie beim jetzigen 535 €. Also noch mal Danke.

Ist doch alles recht konfus. Die Versicherung ist verpflichtet auf Grund der Schadenmeldung eine Reserve, d.h. Rückstellung zu bilden. Das muss eine Rückstufung bewirken. Wenn der Schaden reguliert ist bekommt man eine Abschlussmeldung, Der Versicherungsnehmer hat dann, ab Erhalt der Meldung, 6 Monate Zeit die Aufwendungen der Versicherung zurück zu zahlen. In dem Falle wird die Rückstufung rückwirkend zum 01.01.2014 rückgängig gemacht. Du kommst in die Klasse als wenn kein Schaden entstanden ist und der zu viel gezahlte Betrag wird Dir gutgeschrieben oder auf Antrag zurück erstattet.

Bei dem Schweizer Lohnniveau würde ich mir hinsichtlich einer Rückzahlung keine übertriebenen Hoffnungen machen.

Meinen Gruß: Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Wenn der Schaden reguliert ist bekommt man eine Abschlussmeldung, Der Versicherungsnehmer hat dann, ab Erhalt der Meldung, 6 Monate Zeit die Aufwendungen der Versicherung zurück zu zahlen. In dem Falle wird die Rückstufung rückwirkend zum 01.01.2014 rückgängig gemacht.

Vorsicht,

das geht bei manchen Billig /Grund-Tarifen nicht.

Lies Dir mal die AGB´s von solchen Basis-Tarifen durch.

 

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