Rückstufung nach unverschuldeten Unfall
Im Juli diesen Jahres hatte ich einen unverschuldeten Unfall, bei dem an meinem Auto Schaden in Höhe von 1300,-€ entstand. Der Unfallverursacher hingegen trug keinen (-0,-€) Schaden davon.
Doch zunächst der Hergang:
Beim Warten vor einer Kärcher-Station wurde mir durch die hohe Tankstellenbelegung der Weg versperrt.
Somit stellte ich mich im 90° Winkel (Fahrer sieht zur linken Scheibe heraus und sieht meine Motorhaube.
Aber statt beim Rückwärtsfahren wie eine "Rundumleuchte" in sämtliche Spiegel und aus den Scheiben sowie über die Schulter zu gucken rammelt der Verursacher plötzlich nach hinten, lenkt nach rechts ein und fährt mir mit der Reifenwulst gegen den Stossfänger:
-Stossstange, Autogasverdampfer, Waschwasserbehälter
hinüber..!
Doch anstatt sich zu entschuldigen und die Schuld auf sich zu nehmen steigt dieser Typ aus und behauptet , ich sei gegen sein Auto gerollt.
Rechtsanwalt und Versicherung kontaktiert.
Derzeit läuft es auf ein Unfallhergangsgutachten (Stossfänger noch vorhanden) hinaus.
Aber der Schlag kommt jetzt.
Bei Versicherungstarifumstellung wurde mir so nebenher mitgeteilt, dass ich um 15% hochgestuft werde bzw. SFK 22 auf die 10 herabgesetzt werde!!
Die Reparatur wurde durch mich vorgestreckt, gegnerische Versicherung möchte sich auf 50/50 einigen ("Parkplatzunfall"😉.
Da an dem Verursacherfahrzeug nicht ein müder Euro Schaden entstanden ist und ich die Reparatur wie bereits erwähnt, beglichen habe, musste meine Versicherung nichts zahlen.
-Warum werde ich trotzdem nun hochgestuft?
-Mein Anwalt soll nach beendeten Prozess ein Schreiben
anfertigen, dass ich wieder meine"normalen" Prozente
zurückbekomme. Was geschieht mit der Differenz des bis
dahin zu viel gezahlten Beitrages (durch die
zwischenzeitliche Hochstufung)? Eine Versicherung wäre doch keine Versicherung, wenn sie problemlos den Differenzbetrag zurückzahlen würde...!
Ich hatte bis dato noch keinen Versicherungsschaden und bin deshalb sehr dankbar für hilfreiche Mitarbeit Der MT Community.
17 Antworten
Hi Beukeod,
Zitat:
hier gibt es keine Hellseher!
Besser wäre gewesen, Du hättest als ersten Satz im Tread geschrieben:
Ich war unfallbeteiligt aber die Gegenseite (ohne Schaden) hat bislang keinerlei Ansprüche bei meiner Kfz-Haftpflichtversicherung angemeldet und diese sind auch nicht zu erwarten.
Zunächst einmal Danke für den Hinweis, aber ich habe das mit meiner Bemerkung "... hat keinen Schaden (-0,-€) versucht herüberzubringen.
Sieh es mir bitte nach, aber ich bin- wie Du an meiner Beitragszahl erkennen kannst- kein so versierter, alter MT - Hase...!
Es entstand aber am gegnerischen Wagen nicht der kleinste Kratzer.
Und wenn nicht die Luft im Reifen Selbigen nachhaltig zum Platzen gebracht hat , wird sich an dieser Tatsache auch
nichts mehr ändern.
Gruss, KaiLo.
Hallo Kailo,
das Sstem ist so wie das System, mit RS hast Du wenigstens kein Kosterisiko was die Durchsetzung Deiner Ansprüche angeht.
Wird schon klappen.
Grüße
Beukeod
Hallo an alle Motor-Talker,
Ich war heute beim Rechtsanwalt und in meinem zuständigen Versicherungsbüro.
Der Versicherungsgeneralvertreter hat bei der Schadenabteilung angerufen und angefragt , ob ein Anspruch des Gegners eingegangen ist . Bisher wurden keine Schadensansprüche gemeldet!
Also wurde mir angeraten , ein formloses Schreiben der Gegnerpartei, (was sich schwieriger gestalten liesse) oder meines Anwalts einzureichen, dass keine Forderungen bestehen und der Fall für meine Versicherung erledigt ist.
Anderenfalls wäre es so gelaufen, dass ich vielleicht eine Zeit lang einen erhöhten Beitragssatz gezahlt hätte, aber die Differenzsumme -wie bereits richtig gepostet wurde, - mit meinen nachfolgenden Beiträgen nach Prozessbeendigung verrechnet worden wäre.
Damit hat sich also die Aufregung bei mir gelegt.
Abschliessend möchte ich mich für die hilfreichen Beiträge der M-T Community bedanken.
Grüsse, KaiLo.