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Rückstufung nach unverschuldeten Unfall

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 1:05

Im Juli diesen Jahres hatte ich einen unverschuldeten Unfall, bei dem an meinem Auto Schaden in Höhe von 1300,-€ entstand. Der Unfallverursacher hingegen trug keinen (-0,-€) Schaden davon.

Doch zunächst der Hergang:

Beim Warten vor einer Kärcher-Station wurde mir durch die hohe Tankstellenbelegung der Weg versperrt.

Somit stellte ich mich im 90° Winkel (Fahrer sieht zur linken Scheibe heraus und sieht meine Motorhaube.

Aber statt beim Rückwärtsfahren wie eine "Rundumleuchte" in sämtliche Spiegel und aus den Scheiben sowie über die Schulter zu gucken rammelt der Verursacher plötzlich nach hinten, lenkt nach rechts ein und fährt mir mit der Reifenwulst gegen den Stossfänger:

-Stossstange, Autogasverdampfer, Waschwasserbehälter

hinüber..!

Doch anstatt sich zu entschuldigen und die Schuld auf sich zu nehmen steigt dieser Typ aus und behauptet , ich sei gegen sein Auto gerollt.

Rechtsanwalt und Versicherung kontaktiert.

Derzeit läuft es auf ein Unfallhergangsgutachten (Stossfänger noch vorhanden) hinaus.

Aber der Schlag kommt jetzt.

Bei Versicherungstarifumstellung wurde mir so nebenher mitgeteilt, dass ich um 15% hochgestuft werde bzw. SFK 22 auf die 10 herabgesetzt werde!!

Die Reparatur wurde durch mich vorgestreckt, gegnerische Versicherung möchte sich auf 50/50 einigen ("Parkplatzunfall").

Da an dem Verursacherfahrzeug nicht ein müder Euro Schaden entstanden ist und ich die Reparatur wie bereits erwähnt, beglichen habe, musste meine Versicherung nichts zahlen.

-Warum werde ich trotzdem nun hochgestuft?

-Mein Anwalt soll nach beendeten Prozess ein Schreiben

anfertigen, dass ich wieder meine"normalen" Prozente

zurückbekomme. Was geschieht mit der Differenz des bis

dahin zu viel gezahlten Beitrages (durch die

zwischenzeitliche Hochstufung)? Eine Versicherung wäre doch keine Versicherung, wenn sie problemlos den Differenzbetrag zurückzahlen würde...!

Ich hatte bis dato noch keinen Versicherungsschaden und bin deshalb sehr dankbar für hilfreiche Mitarbeit Der MT Community.

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17 Antworten
am 6. Dezember 2006 um 5:45

Re: Rückstufung nach unverschuldeten Unfall

 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von KaiLo

(...)Da an dem Verursacherfahrzeug nicht ein müder Euro Schaden entstanden ist und ich die Reparatur wie bereits erwähnt, beglichen habe, musste meine Versicherung nichts zahlen.

-Warum werde ich trotzdem nun hochgestuft?

weil für deinen gemeldeten Schaden, unabhängig davon ob schon Ansprüche gestellt worden sind, eine Rückstellung gebildet wurde. Dir wird der Schaden erstmal angelastet.

Ruf bei der entsprechenden Schadenabteilung an, frag wie der aktuelle Stand ist und lass dir sagen, ob eine Freistellung möäglich ist weil ja keine Ansprüche (in monetärer Form) zu erwarten sind (weil 0 Euro Schaden).

Ist an sich nur Routine, lässt sich aber mit nem Anruf meist klären.

 

Zitat:

Original geschrieben von KaiLo

-Mein Anwalt soll nach beendeten Prozess ein Schreiben

anfertigen, dass ich wieder meine"normalen" Prozente

zurückbekomme. Was geschieht mit der Differenz des bis

dahin zu viel gezahlten Beitrages (durch die

zwischenzeitliche Hochstufung)? Eine Versicherung wäre doch keine Versicherung, wenn sie problemlos den Differenzbetrag zurückzahlen würde...!(...)

Unter völliger Ignoranz ;) des letztens Satzes: Selbstverständlich wird dir absolut anstandslos der Differenzbetrag zurückerstattet, weil rückwirkend dann so getan wird als wäre nix passiert.

Insofern - ruf wirklich mal bei deiner Versicherung an, immerhin bist du ja auch schon mit dem Schaden in Vorleistung gegangen.

Aber mal ehrlich - warum sagt dir das nicht der offensichtlich (und richtigerweise) eingeschaltete Anwalt nicht?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 8:16

Re: Re: Rückstufung nach unverschuldeten Unfall

 

Hallo

Zunächst einmal Danke an Schreddi!

[weil für deinen gemeldeten Schaden, unabhängig davon ob schon Ansprüche gestellt worden sind, eine Rückstellung gebildet wurde. Dir wird der Schaden erstmal angelastet.

Ruf bei der entsprechenden Schadenabteilung an, frag wie der aktuelle Stand ist und lass dir sagen, ob eine Freistellung möäglich ist weil ja keine Ansprüche (in monetärer Form) zu erwarten sind (weil 0 Euro Schaden).

Ist an sich nur Routine, lässt sich aber mit nem Anruf meist klären.]

Ich habe mich bereits an den Telefonhörer geklemmt und nachgefragt, aber bis der währende Prozess nicht zu Ende gekommen ist , wird keine Freistellung gewährt.

Schlechtestenfalls wird vielleicht letztendes ein Vergleich

erzielt und ich "darf" weiterhin einen erhöhten Beitrag zahlen.

 

[ weil rückwirkend dann so getan wird als wäre nix passiert.]

Ach ja..mittlerweile wünschte ich , es wäre wirklich Nichts passiert.So viel Rennerei mit Anwalt ,Versicherung und Gericht, weil ein A...loch seinen Fehler nicht gewillt ist zuzugeben.

 

[Aber mal ehrlich - warum sagt dir das nicht der offensichtlich (und richtigerweise) eingeschaltete Anwalt nicht?]

An deinem Zweifel ist was dran.

Ich habe morgen einen Termin , bei dem alles über das bevorstehende Gutachten geklärt wird (Stossfänger und RA in Altenburg/ Gutachten im 450km entfernten Mannheim).

Sicherlich wird mein Anwalt auch mit solchen Vorgehensweisen vertraut sein, aber ich hab's nach Zusendung der neuesten Kfz-Versicherungskonditionen schlichtweg nicht mehr ausgehalten und musste das Thema hier reinstellen..!

Seht's mir bitte nach..

Gruss, KaiLo.

@Kailo,

Deine pauschale Unrechtsvermutung kann jemand mit fachlicher Kompetenz nicht nachvollziehen. Dein überflüssiger Satz – Eine Versicherung wäre doch keine Versicherung, wenn sie problemlos….. - ist schlicht Unsinn, weil, mit welcher Feststellung, nach Deiner Fallschilderung, sollte denn ein angestellter Schadensachbearbeiter die Schadensakte schließen und Deinen Vertrag wieder schadenfrei stellen können? Denn dazu muss er autorisiert sein. Dazu fehlt Deine Grundnennung.

Wie Schreddi schon geschrieben hat, reden mit den Leuten!

1. Frage:Wurden Ansprüche dem Grunde nach von der Gegenseite gestellt? Wenn ja in welcher Höhe?

2. Frage:Wenn die 1. Frage mit Nein beantwortet wurde, ist es möglich, dass die Schadensakte geschlossen wird und der Vertrag wieder so gestellt wird, als ob nichts gewesen wäre, da nach Deiner Kenntnis die Gegenseite keinen Schaden erlitten hatte.

Zu beachten ist ferner, weder die Schuld- noch die Haftungsfrage ist geklärt. Die Beteiligten weisen sich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch widersprüchlich gegenseitig das Alleinverschulden zu.

Deshalb ist es auch möglich, dass die Gegenseite noch Ansprüche stellen kann, auch, weil nach ca. 6 Monaten (Juli 06) noch nichts verjährt ist.

 

Nachsatz, nachdem ich Deine Antwort auf Schreddi gelesen habe.

Dir sei dringend geraten, sich mal über die allgemein gültigen Rahmenbedingungen einer Kfz-Zulassung für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu informieren - oder anstelle dessen, gleich fachlichen Rat einholen.

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 8:40

Einen ausgeglichenen Guten Morgen @Beukeod,

Zitat:

Deine pauschale Unrechtsvermutung kann jemand mit fachlicher Kompetenz nicht nachvollziehen.

Du hast mich sicherlich missinterpretiert.

Ich habe in keinster Weise vermutet , dass mir Unrecht widerfahren ist.

Ich bin lediglich mit solchen Verfahrensweisen nicht vertraut und habe ganz pauschal angefragt, ob so etwas "die Norm" ist, da noch keinerlei solcher Vorfälle gehabt!

Zitat:

1. Frage:Wurden Ansprüche dem Grunde nach von der Gegenseite gestellt? Wenn ja in welcher Höhe?

Es wurden bisher dem Grunde nach keinerlei Ansprüche gestellt. ( Unfallgegner hat nicht mal 'nen Kratzer an der Felge..). Allerdings haben sich jetzt die jeweiligen Parteien vor dem Richter "abgeklopft" und das bevorstehende Gutachten soll mit 1000€ vom Kläger vorgestreckt werden.

Gruss, KaiLo.

Hallo Kailo,

nachlesend ist Deinem Tread zu entnehmen, dass Du, was Deine Kfz-Haftpflichtversicherung angeht, "verschnupft" bist. Eine Fehlinterpretation möchte ich daher für mich nicht gelten lassen. Sogar Dein RA soll jetzt schon vor Abschluss der Schadensache und nach Schliessung der Schadenakte dieser Becheid geben, wie das mit Deinen unstrittigen Rechten ist. Soviel zum Missverständs, aber egal, das ist eine Nebensache.

Dein RA hat Dein Mandat, gut so - und viel Erfolg.

Grüße

Beukeod

Der Kläger muss immer seine Anwaltskosten, Gutachterkosten und die Gerichtskosten vorstrecken.

Der Verlierer muss diese Kosten nach Prozessende übernehmen.

Ja, wenn der Richter das so verkündet - "muss diese Kosten nach Prozess...." daher nicht richtig.

In welchem Fall wird das nicht verkündet?

am 6. Dezember 2006 um 11:27

Also, wenn dein Gegner schon am Unfallort Zicken macht (von wegen der ist mir reingerollt). Gibt es die Möglichkeit, noch am Unfallort, mittels Beweissicherungsgutachten durch einen Gutachter (bieten freie Gutachter aber auch TÜV und DEKRA an) die Schuldfrage klären zu lassen. Zumindest hätte ich die Polizei geholt.

Anderseits gibt es auch jetzt noch die Möglichkeit einer Gegenüberstellung am Unfallort. Mann würde nicht glauben wie aufschlußreich so etwas ist. Meist lässt sch die eine oder andere Schadensschilderung auf anhieb wiederlegen. Ich würde kämpfen bis zum Schluß, wenn ich mich im Recht wüßte und über Rechtsschutz verfüge.

Mfg

G.o.

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 15:04

Hallo gutachteronline,

Zitat:

Zumindest hätte ich die Polizei geholt.

Ganz genau so habe ich gehandelt:

Als er ausstieg und herumzickte, habe ich sofort die Polizei verständigt.

Diese machten Fotos und werteten sie im Wagen aus.

Sie kamen zu dem richtigen Entschluss, dass mir der Unfallgegner nur reingefahren sein konnte ( da u.a. meine Stosstange heruntergebogen war und es schlichtweg anders ausgesehen hätte, wenn ich ihm "ans Rad gefahren "wäre).

Da den Vorfall in dieser proppevollen Tankstelle niemand gesehen haben wollte, durften die Beamten keine Schuldzuweisung machen, da Aussage gegen Aussage.

Kurz vor Verlassen der Unfallstelle steckte mir noch ein Polizist, "..es ist immer sehr ärgerlich , wenn man in einen Unfall verwickelt wird und der Gegenüber gibt es nicht zu. Wir bilden uns auch ein Urteil , Wer oder Was glaubwürdiger erscheint, aber wir können nichts machen."

...Tröstend, aber nicht zu verwerten..!

Ich spielte auch eine Sekunde mit dem Gedanken ein Vor-Ort Gutachten machen zu lassen, aber der T.-Pächter drängte verständlicherweise darauf, nichts unnötig zu Blockieren.

Auch mein Gedanke , die Überwachungskameras auszuwerten brachte herzlich wenig, da "..das System gerade umgestellt wird und Nichts aufgenommen hat..."

Zitat:

Ich würde kämpfen bis zum Schluß, wenn ich mich im Recht wüßte und über Rechtsschutz verfüge.

Genau so siehts aus. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und werde nicht eher Ruhe geben, bis ich aus der Sache mit +/- 0,-€ rausgehe.

Egal wie lange oder nervenaufreibend es auch verläuft!

Gruss,

KaiLo

am 6. Dezember 2006 um 17:45

Rückstufung nach Schadenfall

 

Zitat:

Wurden Ansprüche dem Grunde nach von der Gegenseite gestellt? Wenn ja in welcher Höhe?

Es wurden bisher dem Grunde nach keinerlei Ansprüche gestellt.

Hier geht es doch um die Rückstufung des eigenen Vertrages - was hat da dein Prozess mit der gegnerischen Versicherung damit zu tun ? Richtig - nix.

Wenn dein Unfallgegner bisher keine Ansprüche gestellt hat, hattest du wohl den Schaden deiner Versicherung vorsorglich angezeigt.

Es wäre für den Sachbearbeiter ein leichtes, den Schaden noch in diesem Jahr "ohne Zahlung" zu schliessen, zumal dein Unfallgegner keinen Schaden erlitten hatte. Dann hättest du im nächsten Jahr auch keinen erhöhten Beitrag zu zahlen.

Der Ausgang deines Rechtsstreites dürfte ohne Belang sein. Selbst bei einer Haftungsteilung - 50% von 0 Euro Schaden ist und bleibt kein Aufwand für den Versicherer.

Und selbst wenn deinen Unfallgegner nach Prozessende urplötzlich einfallen sollte, an seinem Fahrzeug sei doch ein Schaden entstanden, kann dein Versicherer den Schaden "wiederbeleben" und würde dich - sofern Aufwendungen dann auch tatsächlich entstehen sollten - im darauffolgenden Jahr im Rabatt zurückstufen.

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 21:29

Re: Rückstufung nach Schadenfall

 

Hi,

 

@ xAKBx

Zitat:

Der Ausgang deines Rechtsstreites dürfte ohne Belang sein. Selbst bei einer Haftungsteilung - 50% von 0 Euro Schaden ist und bleibt kein Aufwand für den Versicherer.

Ganz genau das ist doch der Kernpunkt meines Threads:

-Es will einfach nicht in meinen Kopf, warum ich für eine Sache belangt werde, wofür die Versicherung in keiner Weise Leistungen erbringen musste.

Dennoch ist das wohl durchaus branchenüblich , wenn man der Erstantwort von Schreddi Beachtung schenkt.

Ich werde morgen zu meinem RA gehen und wohl auch die Zeit aufbringen, mit meinem Versicherungsbüro zu telefonieren.

Was herauskommt werde ich dann hier posten.

Gruss, KaiLo.

Zitat:

Wurden Ansprüche dem Grunde nach von der Gegenseite gestellt? Wenn ja in welcher Höhe?

Antwort von Kailo:

Zitat:

Es wurden bisher dem Grunde nach keinerlei Ansprüche gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Hier geht es doch um die Rückstufung des eigenen Vertrages - was hat da dein Prozess mit der gegnerischen Versicherung damit zu tun? Richtig - nix.

@xAKBx,

führst Du Selbstgespräche?

Du hättest auch schreiben können, was hat ein Frosch mit einem Fitnessstudio zu tun? Quack – nix.

Der TE hatte bis dato noch keine Auskunft gegeben, ob die Gegenseite Ansprüche angemeldet hatte. Schon mancher Unfallbeteiligter hat fälschlicherweise felsenfest und mit ehrlicher Überzeugung behauptet, dass die Gegenseite keinen Schaden erlitten hätte.

Ansonsten nichts Neues - war schon alles geschrieben worden.

@Kailo,

hier gibt es keine Hellseher!

Besser wäre gewesen, Du hättest als ersten Satz im Tread geschrieben:

Ich war unfallbeteiligt aber die Gegenseite (ohne Schaden) hat bislang keinerlei Ansprüche bei meiner Kfz-Haftpflichtversicherung angemeldet und diese sind auch nicht zu erwarten.

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