Rückspiegel durch Kamera ersetzen! Aber welche?

Hallo zusammen!

Um besser Durchblick zu haben, möchte ich gerne meinen Innenspiegel durch einen Monitor (bereits vorhanden als 7" Monitor) und einer Kamera ersetzen.

Da ich durch mit dem normalen Spiegel kaum was sehen wegen:
a) Kleines Rückfenster
b) Hundeschutzgitter
c) großer Hund

Ich hatte das schon mal mit so einer 20 € "Parkkamera" versucht aber das ist nichts, da der Weißabgleich / Blendempfindlichkeit so schlecht ist, dass man bei Autos mit eingeschalteten Scheinwerfern nichts sieht.
Ich weiß das es sowas für LKW, Wohnwagen, und Pferdeanhänger gibt aber ich finde dazu nichts mehr (manchmal ist man zu doof für Google)

Hat jemand evtl eine Kaufempfehlung oder einen Link für mich?

(Da das Auto zusätlich auch noch eine Dashcam bekommen soll, währe auch das eine Alternative.)

Gruß
Jan

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Egal was du da vorhast bedenke, dass die Rennleitung sehr begeistert sein könnte von deinem Ansinnen

vielleicht frägst du mal zuerst den TüV - oder ähnliches...

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Das ist immer eine zweischneidige Sache in so einem Forum:

Die Antworten werden ja auch von anderen gelesen, die ggf. vor dem gleichen Problem stehen. Deswegen ist es nicht unbedingt erstrebenswert, falsche Aussagen wie "wenn ich zwei Außenspiegel habe, brauche ich keinen Innenspiegel" unkommentiert zu lassen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. April 2020 um 22:23:28 Uhr:


Das ist immer eine zweischneidige Sache in so einem Forum:

Die Antworten werden ja auch von anderen gelesen, die ggf. vor dem gleichen Problem stehen. Deswegen ist es nicht unbedingt erstrebenswert, falsche Aussagen wie "wenn ich zwei Außenspiegel habe, brauche ich keinen Innenspiegel" unkommentiert zu lassen.

Die Aussage ist ja nicht falsch (siehe meine Antwort zum §56).
Es gibt hier lediglich Personen die der Meinung sind das es falsch ist, dies aber weder mit Belegen noch mit Gesetzen beweisen können und einfach sagen "Is so".

Ich bin für vieles offen und Disskutiere gerne, aber wenn man ein Argument liefert sollte man dies auch Belegen können.
Und auch wenn hier nichts an Kaufempfehlungen bei rum gekommen ist, finde ich das super amüsamt.

§56 StVZO verweist in Absatz 2 Nummer 1 (u.A.) für PKW und für LKW bis 3,5t zGM auf die im Anhang genannten Bestimmungen.

Im Anhang der StVZO wird zu §56 (2) Nr. 1 auf Anhang I Nr. 1, Anhang II und Anhang II der Richtlinie 2003/97/EG verwiesen, und zwar in der Fassung der Änderung durch die Richtlinie 2005/27/EG.

Dort finden sich dann im Anhang I unter der Nummer 1 diverse Begriffsbestimmungen, im Anhang II die Bauvorschriften und Prüfungen zur Erteilung der EG-Typgenehmigung für eine Einrichtung für indirekte Sicht und im Anhang III schließlich die Vorschriften für den Anbau von Spiegeln und sonstigen Einrichtungen für indirekte Sicht an Fahrzeugen.

In der unter Nummer 2 befindlichen Tabelle findet sich dann für Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) wie auch für Fahrzeuge der Klasse N1 (LKW bis 3,5t) in der Spalte für "Innenrückspiegel (Gruppe I)" folgende Festlegung:

"Vorgeschrieben
außer wenn ein Spiegel keine Sicht nach hinten vermittelt (siehe Anhang III Nummer 5.1)
Zulässig
wenn der Spiegel keine Sicht nach hinten vermittelt"

Unter der Nummer 5.1 findet sich weiterhin die Anforderung an das Sichtfeld des Innenspiegels:
"Das Sichtfeld muss so beschaffen sein, dass der Fahrer mindestens einen ebenen und horizontalen Teil der Fahrbahn übersehen kann, der zentrisch zur senkrechten Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt, 20 m breit ist und sich vom Horizont bis 60 m hinter den Augenpunkten des Fahrers erstreckt"

Insofern ist die Aussage "wenn ich zwei Außenspiegel habe brauche ich keinen Innenspiegel" nachweislich falsch.

Richtig ist, dass es Fahrzeuge gibt die keinen Innenspiegel brauchen. Das ist aber immer von der Bauweise des Fahrzeugs abhängig (denn es handelt sich um Bauvorschriften), nicht vom Beladungs- oder Ausrüstungszustand.

Ich muss das hier noch mal aufgreifen.

Zitat:

@habmichlieb12 schrieb am 23. April 2020 um 20:57:35 Uhr:


Dreidimensionales Sehen in einem Spiegel ? Das ist die gleiche Grundlage wie bei einem Monitor. Die Projektionsfläche ist bei einer ebenen Fläche die selbe, egal ob Spiegel oder Monitor.

Also, wer da meint, das es für die Augen zw. einem Spiegelbild und einen Monitor-, oder anderem Bild keinen Unterschied gibt, der kann sich ja mal, falls vorhanden, eine Lesebrille aufsetzen und vor einem Spiegel stellen.

Dann mal ganz nah an den Spiegel heranrücken, und schauen, ob sich der im Spiegel zu sehende Hintergrund allmählig schärfer abbildet.

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Zitat:

@Steel_Lynx1978 schrieb am 23. April 2020 um 12:51:24 Uhr:


Solange beide Aussen- (Seiten) -Spiegel vorhanden sind, darf ich den innendrin sogar komplett entfernen.

Da sollte man mal die (europäischen) Bauartvorschriften konsultieren, ob das wirklich bei Deinem Fahrzeug zulässig ist.

Edit:
Ok, hat ja schon jemand vor wenigen Tagen nachgesehen.

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