Rückrufaktion wegen Hochvoltbatterie
Hallo Zusammen,
war heute wegen eines Unfallschadens beim Audi-Händler.
Dabei hat er mich auf eine Rückrufaktion von Audi aufmerksam gemacht, die die Hochvoltbatterie des TFSIe betrifft.
Diese muss wohl überprüft, und ggf. einzelne Zellen ausgetauscht werden.
Ist wohl ziemlich aufwendig, ca. 8 Stunden Arbeitszeit.
Weiß da jemand was genaueres?
Habe nächste Woche Termin für die Überprüfung.
Gruß Alex
35 Antworten
So ein finales Update meinerseits bzgl. dem Rückruf:
Das Auto war nun einen Tag in der Werkstatt, um das zuvor erwähnte Update aufzuspielen (und um auf Sommerräder zu wechseln). Das Update hat ergeben, dass meine Hochvoltbatterie nicht betroffen ist. Ich freue mich somit wieder auf das externe aufladen (ernsthaft, da ich gerne zur Arbeitsstätte rein elektrisch pendle und dort ebenfalls laden kann).
FYI, habe einen Q5 55 TFSIe mit EZ 09/23.
Zitat:
@MarcA4RS schrieb am 8. April 2025 um 15:06:06 Uhr:
Wenn das so wäre, wäre die Batterie für die 30-60 km ja teurer wie im Moment ein Tesla....da hast du dich bestimmt um ein paar Nullen vertan.Zitat:
@Bennif schrieb am 13. März 2025 um 13:33:55 Uhr:
Sidefact, laut Serviceberater kostet das Teil wohl schlanke 32000 Euro...
Die HV-Batterie (Teilenummer: 80A 915 099 L) für den Q5 Hybrid kostet 13.300 Euro ohne Arbeitszeit.
Ich habe erst gestern das Schreiben von Audi erhalten und sofort einen Termin vereinbart.
Der wurde gerade telefonisch storniert mit dem Hinweis, dass das Softwareupdate erst im 3. Quartal zur Verfügung steht!
Natürlich darf ich nicht mehr elektrisch fahren.
A6 TFSIe 55 aus 10/23
Die spinnen!
Hallo zusammen
Auch ich kann nochmal Feedback geben.
Fahrzeug war wie auch das von Lura93 für das Update und den Räderwechsel für einen Tag in der Werkstatt.
Selbes Ergebnis, Update wurde aufgespielt und die Batterie ist nicht betroffen. Ich darf wieder normal laden und fahren.
Gruss
Chrigi
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Hallo,
ich bin Besitzer eines Audi e-tron GT, welcher vom der Rückrufaktion 931B betroffen ist, und koch möchte gerne meine Erfahrungen mit Audi an dieser Stelle teilen.
Dazu zitiere ich aus dem Schreiben der Audi AG vom „Mai 2025“ an mich:
„Diese Maßnahme ist erforderlich, weil bei betroffenen Batteriemodulen Abweichungen wichtiger technischer Parameter festgestellt wurden. Diese können über die Laufzeit des Fahrzeugs einen Defekt der betroffenen Batteriemodule hervorrufen. In der Folge kann es zu einer Brandgefahr mit dem Risiko schwerer bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen für Personen im und/oder außerhalb des Fahrzeugs sowie schweren Sachschäden kommen.“
Das bedeutet rechtlich:
1. Ein Batteriefehler, der Brandgefahr verursacht, ist ein erheblicher Sach- und Sicherheitsmangel.
Laut deutschem Recht (§ 434 BGB) und EU-Recht (Richtlinie (EU) 2019/771) hast du als Käufer eines fehlerhaften Fahrzeugs Anspruch auf Nacherfüllung – entweder:
- Reparatur (z. B. Austausch der Batteriemodule) oder
- Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (in Ausnahmefällen)
2. Der Hersteller darf grundsätzlich entscheiden, wie er den Mangel behebt (Reparatur vs. Austausch).
Das bedeutet aus einer Sicht ganz klar, dass jedes Modul, welches den Abweichungen unterliegt zu ersetzen ist, unabhängig davon, ob die Degradation bereits messbar vorhanden ist, oder nicht.
Die Software, die nun im Q3 kommen soll, ist keine solche Reparatur (und Austausch sowieso nicht), denn (ich zitiere wieder aus dem letzten Schreiben:
„Die neue Onboard-Diagnose-Software, deren Verfügbarkeit sich nun leider verzögert, verbessert die Überwachung der Batteriedaten im Rahmen einer permanenten Fahrzeugeigendiagnose und sorgt zukünftig dafür, dass bei eventuell auftretenden Unregelmäßigkeiten eine Warnmeldung direkt im Kombiinstrument des Fahrzeugs angezeigt wird und Sie als Fahrer entsprechend reagieren können.“
Heißt auf Deutsch: Wenn etwas schief geht, geht (hoffentlich) rechtzeitig ein Warnlämpchen an. Der sicherheitsrelevante Mangel wird dabei NICHT abgestellt! Zugleich steht dort „verbessert“ die Überwachung, es steht nicht dort, dass dies eÜberwachung zu 100% greift - daher hoffentlich.
Die Überprüfung alle 90 Tage basiert üblicherweise auf einer Riskoabschätzung, die konservativ abschätzt, wann frühestens messbare Degradation der Module vorliegt. Daher der regelmäßige Werkstattbesuch und Tausch auffälliger Module. Auch dies ist keine Garantie, dass zwischendurch nicht doch etwas passiert und ein Brand ausbricht. Dies ergibt sich u.a. Auch aus der Vorgabe, nur bis 80% zu laden:
„„Um dieses Risiko zu minimieren, bitten wir Sie, die Batterieladung vorübergehend auf maximal 80 Prozent zu begrenzen.“
Minimieren heilt nicht abstellen, sondern dass ein Restrisiko verbleibt. Und zwar nicht das „normale“, sondern ein erheblich erhöhtes auf Grund der technischen Abweichungen betroffener Module.
Demzufolge ist eine reine Softwarelösung NICHT die Reparatur, die einen Kunden rechtlich zusteht, sondern man fährt weiter (ggf. mit Familie) mit einer tickenden Zeitbombe. Drastisch ausgedrückt, aber eben nicht auszuschließen.
Daher habe ich über den Kundendienst auf einen Austausch der betroffenen Module bestanden. Dieser hat in einem ersten Gespräch abgelehnt mit folgender Begründung: In mein Fahrzeug seien gar keine betroffenen Module verbaut. Dass mein Fahrzeug dem Rückruf unterliege, sei der erhöhten Sensibilität seit Dieselgate und der Abmachung mit dem KBA zuzuordnen, und es solle gewährleistet sein, dass alle Fahrzeuge am Ende denselben Softwarestand erhalten. Außerdem würden ja Module ursprünglich unter kontrollierten Bedingungen mit Robotern und Reinraumbedingungen gebaut, und man wisse ja nicht, ob ein Tausch in einer Werkstatt bei einem Tausch auch immer so durchgeführt würde…. Ehrlich?? Gerade beim sicherheitsrelevanten Nacharbeiten wird doch hoffentlich besonders auf die Prozesssicherheit geachtet?! Und was will man mir sagen? Besser nicht das Risikos eines Tauschs eingehen? Sind diejenigen, bei denen getauscht wurde, einem anderen Risiko ausgesetzt?
Nun denn, ich schlug vor, dass dann ja alles in Ordnug sei, ich wieder auf 100% laden könne und alles was fehlt, ist die kurze schriftliche Bestätigung, dass mein Fahrzeug ja dann doch nicht wirklich betroffen ist, und demzufolge keine Reparatur erforderlich ist.
Problem: Diese Bestätigung möchte man auch oder wegen der Rücksprache mit der Rechtabteilung nicht geben. Einen Austausch der Module auch nicht. Und das sei jetzt so.
Ich warte derzeit auf die Verschriftlichung dieser Antwort und überlege dann, wie ich weiter damit umgehe.
Hier im Forum kann sich jeder seine Meinung bilden, was das über den Umgang mit dem Kunden aussagt.
Ich habe hier meine eigenen klare Meinung.
Ich habe heute mit dem Kundenservice von Audi telefoniert da ich schriftlich meinen Unmut zum Ausdruck gebracht habe (mangelfreies Auto, usw.). Der Kundenservice zeigt Verständnis und spricht mit meinem Audi Partner vor Ort. Man will mir, wie auch immer, entgegenkommen. Bestätigt wurde mir auch, dass die Software erst im 3. Quartal kommt obwohl im Schreiben folgendes steht:
Sehr geehrte Damen und Herren, es freut uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass eine optimierte Onboard- Software zur laufenden Batteriediagnose für Ihr Fahrzeug ab sofort zur Verfügung steht. Nach dem Aufspielen der Software kann die Hochvoltbatterie Ihres Fahrzeugs wieder an externen Ladequellen aufgeladen werden.
Das war wohl nix Audi. Ich bleibe am Ball.