Rückruf in AT wg. falschem Kältemittel
Wir haben heute einen Brief vom vom BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erhalten, dem ein Brief von MB beigelegt war, dass unsere B-Klasse (01/2013) mit einem nicht der Typgenehmigung entsprechendem Kältemittel befüllt sein soll. Betrifft die Baureihen 246,176 und 117. Soll angeblich mit einem dreistündigen Termin in der Werke behoben werden...
Meine Frage ist nun - wass wird da umgerüstet, oder nur die Füllung getauscht?
Edit - dürfte sich um die Aktion handeln: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Beste Antwort im Thema
Mein letzter Benz, das ist sicher. Bisher habe ich nur schöne Japaner und Italiener gefahren und mich 2013 für die B-Klasse entschieden. Im Bekanntenkreis wurde ich hofiert: "Jetzt, wo Du Dich endlich für ein deutsches Auto entschieden hast, wirst Du zukünftig nichts anderes mehr fahren.". Scheibenkleister!
Bei den Japaner, Franzosen und Italiener sind in dem verlogenen KBA wenigstens keine Lobbys aktiv und man bekommt relativ schnell zu seinem Recht.
Wenn Daimler - aus welchen Gründen auch immer - ein nicht konformes Kältemittel eingefüllt hat, dann sollen sie auch die Kisten durch konforme ersetzen. Ein "Durchgewurschtle" ist nicht akzeptabel; habe bereits meinen Anwalt konsultiert um einer Stilllegung zuvor zu kommen.
Das "Dem wird man sich ja nun wohl nicht entziehen können." kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns entscheidet nicht Daimler oder das KBA, sondern ein Richter - immer!
Schurken, Banditen und Lügner, so stellt sich mir Daimler Benz dar.
Den Sammelklagen im Dieselskandal habe ich mich angeschlossen und eine Einzelklage ist ebenfalls anhängig. Das darf doch nicht wahr sein.
34 Antworten
Zitat:
@Oltti schrieb am 2. September 2019 um 19:00:05 Uhr:
Kann man sich auf die Zeitraumangabe verlassen - ab 25.11.2012???
Meiner ist 07.11.2012 und ich will das neue Kältemittel nicht haben - ohne Löscheinrichtung schon mal gar nicht ....Gruß Peter
Hi,
was hast Du für ein Motor?
Abhängig davon ist der Umfang der Umrüstung.
Mit Hilfe der Fahrgestellnummer lässt sich das sofort klären, ob das Fahrzeug von dem Rückruf betroffen ist.
Gruß Dirk
Der B 180 Benziner - also der M 270 red.
Gruß Peter
Zitat:
@Oltti schrieb am 2. September 2019 um 19:10:12 Uhr:
Der B 180 Benziner - also der M 270 red.Gruß Peter
Hallo Peter,
beim M270 und M133 wird die Inertisierungskartusche mit nachgerüstet, so wie es bei "Benzin-Motoren" notwendig ist.
Ob es notwendig ist, ist mit Hilfe der FIN zu sehen.
Gruß Dirk
Hast ne PN.
Gruß Peter
Ähnliche Themen
Zitat:
@Oltti schrieb am 2. September 2019 um 19:27:42 Uhr:
Hast ne PN.Gruß Peter
Du auch
Gruß Dirk
Bin ich überhaupt verpflichtet das Kältemittel umrüsten zu lassen?
Kann ich vorsorglich die Umrüstung verweigern falls ich das nächste mal zu freundlichen fahre auch wenn es nur zur Inspektion ist?
Ich habe in einem weiteren Fahrzeug R134a befüllt und befülle meine Klimaanlage selber wenn es sein muß da die Technischen voraussetzungen gegeben sind. Habe noch nie über Nachtteile des angeblich nun nicht mehr umweltfreundlichen Kältemittels R134a gehört.
Würde ich auch so halten - mein Spezl, bei dem ich KD's mache, wird vermutlich nicht auf den Zug mit dem neuen Kältemittel aufspringen, obwohl sich die Preise für R134a verxfacht haben.
Gruß Peter
Zitat:
@kupperniete schrieb am 12. September 2019 um 12:05:39 Uhr:
Bin ich überhaupt verpflichtet das Kältemittel umrüsten zu lassen?
Hm, ich denke ja. Laut KBA-Rückrufdatenbank handelt es sich bei dem Rückruf um einen überwachten Rückruf. Die Werkstatt meldet also den erfolgreichen Rückruf für das Fahrzeug ans KBA. Sollte das nicht passieren gibt es noch weitere "Nachfassaktionen" des KBA, aber wenn das nicht erfolgreich ist, wird(?) folgendes passieren:
"wenn die gebotene Mitwirkung der Fahrzeughalterinnen und Halter ausbleibt, bildet die Betriebsuntersagung durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde den Schlusspunkt."
KBA-Info
Da sollte erst mal geklärt werden ob vom alten Kältemittel eine Gefahr ausgeht, die eine Stillegung rechtfertigen würde.
Wenn dem so wäre müssten ja alle 100.000 - te von R134a befüllten Fahrzeuge von allen Herstellern zurückgerufen werden.
Das ist doch nur wieder mal ne Verwaltungs-Willkür - da sollen diejenigen "rasiert" werden wo MB diesen zulassungstechnischen Kniff durchboxen wollte....
Gruß Peter
Mein letzter Benz, das ist sicher. Bisher habe ich nur schöne Japaner und Italiener gefahren und mich 2013 für die B-Klasse entschieden. Im Bekanntenkreis wurde ich hofiert: "Jetzt, wo Du Dich endlich für ein deutsches Auto entschieden hast, wirst Du zukünftig nichts anderes mehr fahren.". Scheibenkleister!
Bei den Japaner, Franzosen und Italiener sind in dem verlogenen KBA wenigstens keine Lobbys aktiv und man bekommt relativ schnell zu seinem Recht.
Wenn Daimler - aus welchen Gründen auch immer - ein nicht konformes Kältemittel eingefüllt hat, dann sollen sie auch die Kisten durch konforme ersetzen. Ein "Durchgewurschtle" ist nicht akzeptabel; habe bereits meinen Anwalt konsultiert um einer Stilllegung zuvor zu kommen.
Das "Dem wird man sich ja nun wohl nicht entziehen können." kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns entscheidet nicht Daimler oder das KBA, sondern ein Richter - immer!
Schurken, Banditen und Lügner, so stellt sich mir Daimler Benz dar.
Den Sammelklagen im Dieselskandal habe ich mich angeschlossen und eine Einzelklage ist ebenfalls anhängig. Das darf doch nicht wahr sein.
Zitat:
@benzade schrieb am 30. Oktober 2019 um 19:04:30 Uhr:
Mein letzter Benz, das ist sicher. Bisher habe ich nur schöne Japaner und Italiener gefahren und mich 2013 für die B-Klasse entschieden. Im Bekanntenkreis wurde ich hofiert: "Jetzt, wo Du Dich endlich für ein deutsches Auto entschieden hast, wirst Du zukünftig nichts anderes mehr fahren.". Scheibenkleister!Bei den Japaner, Franzosen und Italiener sind in dem verlogenen KBA wenigstens keine Lobbys aktiv und man bekommt relativ schnell zu seinem Recht.
Wenn Daimler - aus welchen Gründen auch immer - ein nicht konformes Kältemittel eingefüllt hat, dann sollen sie auch die Kisten durch konforme ersetzen. Ein "Durchgewurschtle" ist nicht akzeptabel; habe bereits meinen Anwalt konsultiert um einer Stilllegung zuvor zu kommen.Das "Dem wird man sich ja nun wohl nicht entziehen können." kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns entscheidet nicht Daimler oder das KBA, sondern ein Richter - immer!
Schurken, Banditen und Lügner, so stellt sich mir Daimler Benz dar.
Den Sammelklagen im Dieselskandal habe ich mich angeschlossen und eine Einzelklage ist ebenfalls anhängig. Das darf doch nicht wahr sein.
Worüber beklagst Du Dich eigentlich. Fährt Dein Wagen nicht oder fährt er schlechter ?
Ich bin von dem Rückruf auch nicht gerade begeistert. Aber für dieses sinnlose Auskotzen gibt es sicher bessere Foren.
Zumal in den Medien groß darüber berichtet wurde, dass sich Mercedes wegen der Brandgefahr erst einmal über das neue Kühlmittel hnweggesetzt hat.
Wenn in Deinem Bekanntenkreis ein Benz über Alles gehoben wird, dann würde ich mir mal über den Bekanntenkreis Gedanken machen.
Wenn Du Dir zur falschen einen Toyota gekauft hättest, dann wäre sogar eine versagende Lenkung oder Bremse möglich gewesen. Das ist natürlich viel besser.
Das sagt jemand, der mit seinem Corolla fast 30 Jahre sehr zufrieden war.
bisschen viel Dramaqueen hier..............
wo ist denn das Problem, es soll doch nur das Kältemittel getauscht werden.
Etwaige Mängel am System können doch so, kostengünstig, gleich mit behoben werden.
Manch haben wohl sonst keine Probleme............
Meine Gattin war schon zum Tauschen - Klimaservice wäre wohl eh früher oder später nötig gewesen - hat sich somit erledigt.
Das einzige was mich jetzt noch ein wenig wurmt, ist, wieviel so ein R1234a Klimaservice zukünftig kosten wird. So eine 6 Kg Flasche Kältemittel kostet ja so an die 1000€ - da wird es wohl nix mit dem Klimadienst um 49€ werden...
Mit 49 € gibts den Service mit dem alten Kältemittel schon lange nicht mehr (wenn tatsächlich nachgefüllt werden muss!) - der Preis für das R134a ist nahezu verzehnfacht worden.
Gruß Peter
Boa ey,
nun hab ich eine Benachrichtigungszustellung über UPS erhalten. Da war dann nochmals der Brief von Mercedes im Umschlag. Also doch mal zum KD Berater gefahren um düber zu reden. Austauch zwingend erforderlich da ohne Austausch das Fahrzeug stillgelegt werden kann.
Jetzt meine Frage ob man sich nur das alte R134a absaugen lassen kann bis Vacuum. Somit ist das alte nicht EU konforme Mittel raus und der Verpflichtung wäre genüge getan?
Ich möchte nicht das bei mir die neue brennbare Brühe eingefüllt wird.
Braucht ja nicht jeder eine Kimaanlage.
Gruß Hans