Rückruf in AT wg. falschem Kältemittel
Wir haben heute einen Brief vom vom BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erhalten, dem ein Brief von MB beigelegt war, dass unsere B-Klasse (01/2013) mit einem nicht der Typgenehmigung entsprechendem Kältemittel befüllt sein soll. Betrifft die Baureihen 246,176 und 117. Soll angeblich mit einem dreistündigen Termin in der Werke behoben werden...
Meine Frage ist nun - wass wird da umgerüstet, oder nur die Füllung getauscht?
Edit - dürfte sich um die Aktion handeln: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Beste Antwort im Thema
Mein letzter Benz, das ist sicher. Bisher habe ich nur schöne Japaner und Italiener gefahren und mich 2013 für die B-Klasse entschieden. Im Bekanntenkreis wurde ich hofiert: "Jetzt, wo Du Dich endlich für ein deutsches Auto entschieden hast, wirst Du zukünftig nichts anderes mehr fahren.". Scheibenkleister!
Bei den Japaner, Franzosen und Italiener sind in dem verlogenen KBA wenigstens keine Lobbys aktiv und man bekommt relativ schnell zu seinem Recht.
Wenn Daimler - aus welchen Gründen auch immer - ein nicht konformes Kältemittel eingefüllt hat, dann sollen sie auch die Kisten durch konforme ersetzen. Ein "Durchgewurschtle" ist nicht akzeptabel; habe bereits meinen Anwalt konsultiert um einer Stilllegung zuvor zu kommen.
Das "Dem wird man sich ja nun wohl nicht entziehen können." kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns entscheidet nicht Daimler oder das KBA, sondern ein Richter - immer!
Schurken, Banditen und Lügner, so stellt sich mir Daimler Benz dar.
Den Sammelklagen im Dieselskandal habe ich mich angeschlossen und eine Einzelklage ist ebenfalls anhängig. Das darf doch nicht wahr sein.
34 Antworten
Zitat:
@kupperniete schrieb am 29. Dezember 2019 um 10:10:34 Uhr:
Boa ey,
nun hab ich eine Benachrichtigungszustellung über UPS erhalten. Da war dann nochmals der Brief von Mercedes im Umschlag. Also doch mal zum KD Berater gefahren um düber zu reden. Austauch zwingend erforderlich da ohne Austausch das Fahrzeug stillgelegt werden kann.Jetzt meine Frage ob man sich nur das alte R134a absaugen lassen kann bis Vacuum. Somit ist das alte nicht EU konforme Mittel raus und der Verpflichtung wäre genüge getan?
Ich möchte nicht das bei mir die neue brennbare Brühe eingefüllt wird.Braucht ja nicht jeder eine Kimaanlage.
Gruß Hans
Hi,
nein und es wird dir auch niemand die Umrüstung bescheinigen und somit steht in wenigen Wochen die Stilllegung an.
Gruß Dirk
Da könnten die mir schreiben was sie wollen - so lange die Feuerlöscheinrichtung nicht mit nachgerüstet wird, käme mir das R1234yf nicht ins Auto.
Das von dem Mittel ne Brandgefahr ausgeht ist unbestritten - als MB genötigt wurde das neue Mittel zu verwenden haben sie die Löscheinrichtung mit eingebaut (bei den Neuwagenauslieferungen) - ohne dringlichen Bedarf hätten die das nie genacht!
Dass das R1234yf wieder nur ne "Billig-Zwischenlösung" auf dem Weg zur CO2 -Klimaanlage ist dürfte auch klar sein.
Das yf wird ebenfalls wieder verschwinden wie die Elektroautos - aber das ist ein anderes Thema ....
Gruß Peter
Zitat:
@Oltti schrieb am 29. Dezember 2019 um 10:37:31 Uhr:
Da könnten die mir schreiben was sie wollen - so lange die Feuerlöscheinrichtung nicht mit nachgerüstet wird, käme mir das R1234yf nicht ins Auto.
Das von dem Mittel ne Brandgefahr ausgeht ist unbestritten - als MB genötigt wurde das neue Mittel zu verwenden haben sie die Löscheinrichtung mit eingebaut (bei den Neuwagenauslieferungen) - ohne dringlichen Bedarf hätten die das nie genacht!
Dass das R1234yf wieder nur ne "Billig-Zwischenlösung" auf dem Weg zur CO2 -Klimaanlage ist dürfte auch klar sein.
Das yf wird ebenfalls wieder verschwinden wie die Elektroautos - aber das ist ein anderes Thema ....Gruß Peter
Hi,
bei den Fahrzeugen, wo die Löscheinrichtung notwendig ist, wird diese auch nachgerüstet.
Die Fahrzeuge werden auf den Stand gebracht wie das, was Du einige Monate später erhalten hättest
Gruß Dirk
Mir gefällt das Wort "notwendig" nicht an deinem Beitrag.
Die Hitze ist in allen Motorräumen gleich und die Klima ist vom funktionellen Aufbau bei allen Fahrzeugen gleich (egal ob Schicki-Micki- Klima oder Butter-und-Brot-Klima) - das ist doch ne finanzielle Entscheidung für die Umrüstkisten.
Ist nur meine Meinung - ich bin nicht betroffen - meiner ist zwar aus 11/2012 aber noch vor dem 23-ten .....
Rechtlich müssen die Herrschaften das erstmal duchboxen - es gibt ja auch einen Bestandschutz (ein Moped das zum Zeitpunkt der Zulassung sereinmässig viel lauter ist als es die aktuellen Grenzwerte vorschreiben darf ja auch vetrieben werden - uralt Haleys ohne Blinker dürfen ohne Blinker betrieben werden - man gibt ein Handzeichen beim Abbiegen)
Gruß Peter
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Hi,
es ist nicht abhängig von der Art der Klimaanlage sondern von der Motorisierung.
Bei Rückrufen gibt es keinen Bestandsschutz.
Gruß Dirk