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Rückruf Aktion

Themenstarteram 3. August 2021 um 19:03

Kurze Frage.

Wie sieht das eigentlich aus wenn der Händler wegen bestehender Rückruf Aktion und damit verbundenen Auslieferungssperre trotzdem das Fahrzeug übergibt und im Nachhinein deswegen Probleme macht.

Wie kann man da vorgehen.

Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen ?

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22 Antworten
Themenstarteram 4. August 2021 um 7:02

Geht um eine Aprilia RS 660 also Motorrad

Rechtlich kein Unterschied. Gesundheitlich gesehen winkt Wolke 7 beim Kolbenfresser ...

Es geht also um den Rückruf PA2ZZQ2107 wegen der brechenden Pleuel?

Ich geh von aus,dass man bei den noch nicht ausgelieferten Motoren, diese zwar austauschen wird im Nachgang die fehlerhaften Pleuel tauscht und wieder in Verkehr bringt.

Ich vermute der Händler hat jetzt Bammel von Aprllia eins auf den Sack zu bekommen, wenn sich der Motor verabschiedet und dieser in die Schmelze darf.

Er sollte sich lieber Gedanken machen,dass sich der TE beim plötzlichen Pleuelbruch nicht verabschiedet.

Da der Rückruf bereits beim KBA gelistet ist, stellt sich mir die Frage, wie das Moped überhaupt zugelassen werden konnte.

Der Rückruf zur FIN wird als Suchvermerk vom KBA angezeigt und dann hätte der MA in der Zulassungsstelle erst auf den Nachweis der Durchführung des Rückruf's bestehen müssen, bevor er die Zulassung abschließt und eine Plakette erteilt.

@pantasmas

Hast Du die selber zugelassen oder Dein Händler und wann?

Fahren würde ich jedenfalls nicht mehr mit dem Teil.

 

Beim KBA ist der noch nicht gelistet.

Woher weißt Du vom Auslieferungsstop?

Zitat:

@pantasmas schrieb am 3. August 2021 um 21:59:56 Uhr:

Daher die Frage Anwalt ja nein ? Wie kann man auf die Idee kommen ein Fahrzeug für das es eine Sperre gibt und so in der Variante nicht im Verkehr unterwegs sein darf, zu ignorieren und auszuliefern.

Ganz einfach: Ohne Übergabe keine Kohle.

Der Leittragende bzw kosten tragende bin ich ja in beiden Fällen….Mietwagen über unbekannten Zeitraum … oder Motorschaden…

Du kannst die Auslieferungssperre beweisen? ... dann zum Anwalt wenn der Händler/Hersteller dir die Mobilität nicht freiwillig und unmittelbar sicherstellen.

Selbst Tante google findet nichts über ein Auslieferungsstopp. Daher auch meine Frage, woher der TE die Information hat.

Beim KBA ist zu der Nummer noch nichts zu finden.

Zitat:

@pantasmas schrieb am 3. August 2021 um 21:59:56 Uhr:

 

Nun soll ich gucken und das Fahrzeug bis die Motoren da sind nicht mehr bewegen.

...

Der Leittragende bzw kosten tragende bin ich ja in beiden Fällen….Mietwagen über unbekannten Zeitraum … oder Motorschaden…

Was machst Du im Winter, wenn Schnee liegt. Wie fährst Du dann die 30 km in die Arbeit?

Zitat:

Daher die Frage Anwalt ja nein ? Wie kann man auf die Idee kommen ein Fahrzeug für das es eine Sperre gibt und so in der Variante nicht im Verkehr unterwegs sein darf, zu ignorieren und auszuliefern.

Nochmal die Bitte um eine Quellenangabe das es eine Auslieferungssperre gibt.

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