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Dringend - Vertrag für den VW-Rückruf?

Themenstarteram 30. November 2015 um 9:36

Hallo alle,

das KBA will uns zwingen, unsere Autos durch VW verändern zu lassen. Ob Leistungseinbußen oder ein Mehrverbrauch die Folge sein wird, wird uns nicht mitgeteilt.

Ich hätte gerne ein rechtssicheres Formular, in dem klar festgelegt ist, welchen Schadenersatz (oder welche Maßnahmen) verpflichtend sind, wenn einer der obigen Fälle (oder beide) eintreten. Zudem möchte ich, dass VW auf eigene Kosten nachweisen muss, dass sich an der Spezifikation nichts zum Nachteil des Kunden ändert.

VW darf nur an mein Fahrzeug ran, wenn dieses Formular vom Händler unterschrieben ist. Dies soll juristisch auch durchsetzbar sein (...träum...)

Wer könnte so etwas erstellen?

Übrigens: an einen Mehrverbrauch glaube ich nicht - wegen der Steuer. Ich glaube an einen Leistungsverlust.

Ich habe den bisherigen Verbrauch meines VW übrigens über 100.000 km protokolliert....

FG.

Beste Antwort im Thema

Ich hätte gerne 6 Richtige im Lotto - mit Superzahl und Zusatzahl.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 30. November 2015 um 10:36:41 Uhr:

Ich hätte gerne ein rechtssicheres Formular, in dem klar festgelegt ist, welchen Schadenersatz (oder welche Maßnahmen) verpflichtend sind, wenn einer der obigen Fälle (oder beide) eintreten. Zudem möchte ich, dass VW auf eigene Kosten nachweisen muss, dass sich an der Spezifikation nichts zum Nachteil des Kunden ändert.

Nach deutschen Recht? Vergiss es!

5% Leistungseinbußen zum Wert aus den Fahrzeugpapieren mußt du akzeptieren (auch wenn du vorher mehr Leistung hattest).

Zitat:

VW darf nur an mein Fahrzeug ran, wenn dieses Formular vom Händler unterschrieben ist. Dies soll juristisch auch durchsetzbar sein (...träum...)

Bevor dir VW sowas unterschreibt friert die Hölle zu.

Wenn du trotz mehrfacher Aufforderung nicht zur Umrüstung kommst, wird das Fahrzeug stillgelegt.

Gruß Metalhead

Ich hätte gerne 6 Richtige im Lotto - mit Superzahl und Zusatzahl.

Leider ist das Ganze kein Wunschkonzert.

Der Konzern und das KBA haben die vorliegende, durchaus intransparente Lösung nach alter deutscher Sitte ausgekungelt. Will sagen, die Behörde hat weder den Sachverstand noch das Interesse daran, eine vom Hersteller vorgelegte Lösung auf Wirksamkeit oder gar Kundenbedürfnisse hin zu prüfen.

Es wird sich darauf verlassen, dass das, was VW da einreicht schon stimmen wird.

Man droht lediglich wie immer mit dem Einzug der ABE, sollte sich herausstellen, dass ... .

Mal abgesehen vom konkreten Fall, man könnte anhand der immer stärker von der Realität abweichenden Papierwerte hinsichtlich des Verbrauchs auch von allein schon darauf kommen, dass hier jemand zumindest Verschleiert, wenn nicht Beschummelt. Wenn das Fahrzeug, gleich welchen Herstellers, im richtigen Leben 1 - 2 l Kraftstoff mehr umsetzt, als angegeben, so dürfte auf der Hand liegen, dass dann auch mehr Schadstoffe ausgestoßen werden. Pilkant ist, dass der Normverbrauch ja immer geringer angesetzt wird, damit also ein Mehrverbrauch von sagen wir 1 l/100km prozentual immer höher zu Buche schlägt.

Es war ja im Kontext auch schon von Betrug die rede und der fällt bekanntlich unter das Strafrecht. Leider hat die Staatsanwaltschaft trotz intensiver Bemühungen bislang offensichtlich nichts Greifbares herausgebracht.

Wie das wohl kommt??

Weitermachen!

am 30. November 2015 um 10:21

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. November 2015 um 10:36:41 Uhr:

 

Wer könnte so etwas erstellen?

Die Person wonach du suchst nennt sich Rechtsanwalt. Den wirst du hier nicht finden. Versuch doch mal google. Laut diesem Artikel: http://www.motor-talk.de/.../...und-um-den-abgas-skandal-t5506610.html gibt es diverse Kanzleien die fünfstellige Beträge in Domains und Werbung investiert haben, um Refinanzierer wie dich ins Boot zu holen.

Bei Vox gibt es am Sonntag ab 17:00 Uhr immer eine Autosendung. Gestern wurde in der Sendung, Verbräuche mit unterschieglichen Fabrikaten durchgeführt, unter normalen Fahrbedingungen. Der Schadstoffausstoß lag bis zu 70 % über den Herstellerwerten.

MfG aus Bremen

In der Sendung die ich gesehen hab, war es bis zu Faktor 6 (also 500% über Grenzwert).

Gruß Metalhead

jetzt warte doch erst mal ab. Es wird nicht lange dauern, bis die Autozeitschriften umgerüstete Fahrzeuge testen und dann wird man sehen, ob und welche Nachteile ggf, in Kauf zu nehmen sind. Für Rückkäufe betroffener Fahrzeuge macht VW im Übrigen momentan gute Angebote.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. November 2015 um 13:28:36 Uhr:

In der Sendung die ich gesehen hab, war es bis zu Faktor 6 (also 500% über Grenzwert).

Gruß Metalhead

Und nebenbei was zum Lachen: Der aktuelle Golf 7 2.0 TDI hat bei dem Test die geringste Überschreitung gehabt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. November 2015 um 13:55:39 Uhr:

Und nebenbei was zum Lachen: Der aktuelle Golf 7 2.0 TDI hat bei dem Test die geringste Überschreitung gehabt.

Wo die Fahrzeuge dafür wohl herkamen? ;)

Gruß Metalhead

Der Golf beispielsweise kam aus dem laufenden Dauertest der AMS. In der aktuellen Ausgabe steht, dass die Hersteller vorab nicht informiert worden sind, um keinen Raum für "Optimierungen" zu bieten.

Und genau das macht das Ganze so lustig oder traurig. Die können wohl, wenn sie nur wollen.

Der getestete Golf hat den Nachfolger des "Schummelmotors" drin und erzielte die besten Werte. Am anderen Ende der Skala lag der Q3 mit besagtem "Schummelmotor".

Der Normverbrauch ist halt ein Normverbrauch, das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Sprich, er wird ermittelt nach festgelegten Regeln. Das kann natürlich nie auf die Realität zielen, da wir alle unterschiedlich fahren. Mein Kollege z.B. unterbietet bei ALLEN Fahrzeugen den Normverbrauch....aber den will ich nicht auf ner Landstrasse vor mir haben.....

Wenn es um Normverbrauch geht, ist sowieso der direkte Norm-Verbrauchs-Vergleich zwischen mehreren Fahrzeugen entscheidend und nicht der eigene. Ist wie bei den Akkulaufzeiten von Smartphones, Toner-Reichweiten....

Gruß Wensi

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. November 2015 um 10:36:41 Uhr:

Ich hätte gerne ein rechtssicheres Formular, in dem klar festgelegt ist, welchen Schadenersatz (oder welche Maßnahmen) verpflichtend sind, wenn einer der obigen Fälle (oder beide) eintreten.

Hast du doch schon, nennt sich Kaufvertrag. Du hast einen Anspruch darauf dass das Fahrzeug den dort genannten Spezifikationen entspricht. Bzw. eben den technischen Daten im COC oder im Prospekt.

Daher auch die Nachbesserung in deinem Sinne, dein Fahrzeug entspricht nicht der versprochenen Euro X, also muss VW nachbessern. Wird danach nachweislich die versprochene Leistung oder der Normverbrauch nicht mehr erreicht ist eine weitere Nachbesserung oder Wandlung nötig.

Das KBA zwingt dich aus gutem Grund, und du bist der Grund warum die Schummelei überhaupt angefangen hat. ;)

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