Rückleuchten umrüsten Ford Ranchero 1974
Hallo Leute,
der Tüv möchte das meine roten Rücklichter bei meinem Ranchero 500, Bj 1974 umgerüstet werden, der blinker soll "Orange".
Hat einer ne Ahnung ob es andere Gläser oder möglichkeiten gibt dem Prüfer gerecht zu werden ??
Hoffe jemand kann helfen....
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ohne massive Umbaumaßnahmen leider nicht. Orange Lampengläser gibt es für den Ranchero NICHT. Warum auch? Autos in den USA blinken erfolgreich seit fast 90 Jahren rot und auch in Dusselland gibt es gelbe Blinker erst schleppend seit Mitte der 60er Jahre.
Mein Tipp: anderen TÜV-Prüfer mit Erfahrung suchen und dem Volldeppen ein russisches Aufräumkommando vorbeischicken...
Einen Umbau an so einem Auto würde ich nicht hinnehmen.
Wenn Du Dich für Umbaumaßnahmen entscheidest, werden wichtige Teile des Wagen unwiderbringlich zerstört. Zum Beispiel wenn Löcher für Aufputzblinker (Treckerblinker) gebohrt werden müssen. Eine ganz schlechte Lösung ist das Zersägen der Rückleuchtengläser, die mit der Originalnummer nur schwer widerzubeschaffen sein dürften.
Immerhin sollte man sich (und dem TÜV) voe Augen halten, daß es um den Erhalt von Kulturgut geht und nicht um dessen Zerstörung. Perfekt originale und unwiederbringliche Kabelbäume zu zerschnippeln gehört unter Strafe gestellt!
Eine weitere Möglichkeit bietet sich wenn der Wagen schon mal in Deutschland zugelassen war. Möglicherweise ist dann eine Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker irgendwann mal ausgestellt worden. Diese gehört immer zum Fahrzeug. Sie hat eine Nummer und eine ausstellende Stelle oder Behörde. Dort kann man sich unter der im FZ-Brief genannten Nummer der Ausnahmegenehmigung eine gültige Abschrift besorgen. Dann muß man darauf bestehen, daß diese Nummer wieder in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Die neue alte Ausnahmegenehmigung ist dann mitzuführen.
20 Antworten
...also eine Möglichkeit die gehen soll ist es gelbe Leuchtmittel (z.B. LED) hinter dem roten Glas zu betreiben - in echt gesehen habe ich das aber noch nicht - Versuch macht klug ;-)
LED ist halt maximal problematisch wegen der Leuchtstärke, gute, helle LED (evt. noch mit E) sind schweineteuer - alles billige ist i.d.R. lichtschwach und schneller kaputt als eine Glühlämpchen.
hth
Eric
Ohne massive Umbaumaßnahmen leider nicht. Orange Lampengläser gibt es für den Ranchero NICHT. Warum auch? Autos in den USA blinken erfolgreich seit fast 90 Jahren rot und auch in Dusselland gibt es gelbe Blinker erst schleppend seit Mitte der 60er Jahre.
Mein Tipp: anderen TÜV-Prüfer mit Erfahrung suchen und dem Volldeppen ein russisches Aufräumkommando vorbeischicken...
Einen Umbau an so einem Auto würde ich nicht hinnehmen.
Wenn Du Dich für Umbaumaßnahmen entscheidest, werden wichtige Teile des Wagen unwiderbringlich zerstört. Zum Beispiel wenn Löcher für Aufputzblinker (Treckerblinker) gebohrt werden müssen. Eine ganz schlechte Lösung ist das Zersägen der Rückleuchtengläser, die mit der Originalnummer nur schwer widerzubeschaffen sein dürften.
Immerhin sollte man sich (und dem TÜV) voe Augen halten, daß es um den Erhalt von Kulturgut geht und nicht um dessen Zerstörung. Perfekt originale und unwiederbringliche Kabelbäume zu zerschnippeln gehört unter Strafe gestellt!
Eine weitere Möglichkeit bietet sich wenn der Wagen schon mal in Deutschland zugelassen war. Möglicherweise ist dann eine Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker irgendwann mal ausgestellt worden. Diese gehört immer zum Fahrzeug. Sie hat eine Nummer und eine ausstellende Stelle oder Behörde. Dort kann man sich unter der im FZ-Brief genannten Nummer der Ausnahmegenehmigung eine gültige Abschrift besorgen. Dann muß man darauf bestehen, daß diese Nummer wieder in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Die neue alte Ausnahmegenehmigung ist dann mitzuführen.
Wieso sollte das der Prüfer wollen?
Oder lässt du den nicht auf H-Kennzeichen zu?
Am besten suchst du dir jemanden, der sich da mehr rein hängt.
Gruß
Hendrik
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Ich empfehle auch, sich einen anderen Prüfer zu suchen. Am besten mit der Werkstatt deines Vertrauens. Die haben in der Regel Stammprüfer und die wollen das in der Regel auch bleiben. Da geht oft mehr, als wenn Du direkt bei den Prüfern vorbeifährst. Hier in Leipzig sehe ich des Öfteren auch moderne Amis rot blinken - die müssen das ja auch irgendwie geschafft haben. Gab es nicht auch irgendeine Grenze der Erstzulassung, wo rote Blinker überhaupt kein Problem sind? Ich hatte jedenfalls gar keine diesbezüglichen Animositäten des Prüfers auszuhalten.
Die meisten können sich auch gar keine Animositäten leisten, denn Du bist schließlich ein zahlender Kunde, der möglichst wiederkommen sollte.
Die Grenze ist der 1. Januar 1970. Es gilt die merkwürdige, deutsche Regel der Erstzulassung und nicht des Bau- oder Modelljahres. Davor dürfen Autos auch rot blinken. Besonders dann, wenn Porsche oder Mercedes draufsteht. Viele Autos haben bis in die 90er Jahre hinein Ausnahmegenehmigungen in ihren Papieren stehen, so daß man da von einem gewissen Bestandsschutz sprechen kann, wenn man die Genehmigungen ausfindig machen kann.
Weiterhin gibt es auch dann aber immer kleinkarierte Korinthenkacker, die noch einen Unterschied machen, ob es rot zusammen mit dem Bremslicht blinkt oder in einer getrennten Kammer. Auch gibt es Spaßvögel, denen der US-übliche Circuit Breaker im Lichtschalter nicht genügt und die für jede Rückleuchte eine eigene Sicherung in den kostbaren Kabelstrang gespleißt haben wollen.
Hallo,
ne wollt ihn erstmal als LKW Zulassen. Sonst muss ich ihn noch Lackieren ! Sieht im Moment noch nicht so toll aus. Das muss noch warten....
Hab mal bei Ford wegen der Ausnahmegenehmigung gefragt. Der konnt nicht wirklich helfen. Wo kann man den sonst erfragen wo es die Genehmigung für Rotblinkleuchter gibt 😕
Gruß
Neue Ausnahmegenehmigungen werden kaum noch erstellt. Ansprechpartner dafür sind die Regierungspräsidien der Länder oder größerer Städte. Eine Chance hast Du nur, wenn der Wagen schon deutsche Papiere hat, für die schon mal eine Ausnahmegenehmigung ausgefertigt wurde. Die Nummer der AG steht im alten Fahrzeugbrief, meistens auch die Ausstellungsbehörde. Dann hat das ausstellende Regierungspräsidium eine Kopie davon, die sie Dir gegen Geld aushändigen können.
blinker in die rückfahrscheinwerfer und jut, bei dem bj brauchen dann auch keine zusätzlichen rückfahrscheinwerfer nachgerüstet werden.
auf jedenfall wie spechti schon erwähnte, keine aufputzblinker oder rumschneiden an den org. leuchten
Zitat:
Original geschrieben von mushroom500
Hier in Leipzig sehe ich des Öfteren auch moderne Amis rot blinken - die müssen das ja auch irgendwie geschafft haben.
🙄 🙄 🙄
...ich habe letzte Woche einen gesehen der ist bei rot über die Ampel - also darf man das doch, oder?
...ich sehe dauernd andere Autofahrer die schneller fahren als erlaubt - das darf man dann doch auch, oder?
http://www.tuev-sued.de/.../ausnahmegenehmigung
Thema - such Dir einen anderen TüVer - es gibt auch häufig Gefälligkeitseintragungen oder das "übersehen" von problematischen Dingen bei der Abnahme - die Rennleitung weisst dann gegebenenfalls deutlich darauf hin - mit netten Folgen:
Auspuffanlage ohne Zulassung -> keine Abgasgutachten -> falsche Einstufung bei der KFz Steuer -> Steuerhinterziehung
hth
Hallo, habe mit Tüvmann gesprochen. Blinker in Rückfahrleuchten findet der auch gut, super idee.....daaaank😁😁
Achtung! Auch da könnte man mit unbedachten Schnippeleien wertvolle Originalkabel vernichten. In dem Fall ist es am besten, den originalen Kabelbaum unangetastet zu lassen und einfach einen neuen, zusäzlichen nach hinten zu ziehen, für den Du die Spannung an einer geeigneten Stelle zapfst, die man nicht beschädigen muß, z.B. über eine Steckerweiche auf dem Blinkgeber. Dann läßt sich das ganze ohne Schäden wieder rückgangig machen und der Wert des Wagens bleibt erhalten.
Spechti, ich bewundere wirklich Deine Konsequenz und Deine Hartnäckigkeit bezüglich Umrüstung!🙂
Ich wohne zur Zeit (als gebürtiger Österreicher) in NL und sehe, wie kabelschonend man nicht offizielle US-Importe umrüsten kann:
Rote Blinker sind (wie auch in der Schweiz) kein Problem, die vorderen Standlichter sollten wohl weiß sein, können aber (bei transparenten Linsen) mit dem Blinker (somit auch weiß) kombiniert bleiben - einfach orange gegen klare 2-Faden-Birne tauschen.
Lediglich Seitenblinker und Nebelschlußleuchte werden hinzugefügt.
Gut, die Lobby der Fahrer nicht offiziell importierter Amis mag nicht groß sein, aber warum in meiner Heimat und auch bei Euch in D verlangt wird, an seltenen Old-/Youngtimern und teuren Neuwagen gleich nach dem Kauf Kabelbäume und Leuchten "anzupassen"😰, ist mir ein Rätsel.
Bin ja gespannt, wie lang die SJB des 2006er Mustangs in meiner Familie noch mitspielt - Fraglicher "Nutzen" des Umrüst-Eingriffes: Winzige Rückfahrscheinwerfer-Funzeln als "Blinker", angebohrte Scheinwerfer für das (von vorne jetzt kaum sichtbare 😕) Standlicht.
Wäre das so ein Problem, bei Ausnahmegenehmigungen ein bißchen großzügiger zu sein? Woanders geht es doch auch...
LG, Freddie
Zitat:
Original geschrieben von eik.s
🙄 🙄 🙄Zitat:
Original geschrieben von mushroom500
Hier in Leipzig sehe ich des Öfteren auch moderne Amis rot blinken - die müssen das ja auch irgendwie geschafft haben....ich habe letzte Woche einen gesehen der ist bei rot über die Ampel - also darf man das doch, oder?
...ich sehe dauernd andere Autofahrer die schneller fahren als erlaubt - das darf man dann doch auch, oder?http://www.tuev-sued.de/.../ausnahmegenehmigung
Thema - such Dir einen anderen TüVer - es gibt auch häufig Gefälligkeitseintragungen oder das "übersehen" von problematischen Dingen bei der Abnahme - die Rennleitung weisst dann gegebenenfalls deutlich darauf hin - mit netten Folgen:
Auspuffanlage ohne Zulassung -> keine Abgasgutachten -> falsche Einstufung bei der KFz Steuer -> Steuerhinterziehunghth
Hier gings um den Erhalt der orginalen Blinkerleuchten und nicht um das pubertäre Gefriemel Aufmerksamkeit heischender Spezialisten. Wo da Steuerhinterziehung zu sehen ist, weiß ich nicht. Es ist ja nunmal so, dass sich die grünen Männels ganz gut mit diversen unzulässigen Umbauten der Golf und 3er-BMW-Fraktion gut auskennen (Lenkrad, Auspuff, Xenon), aber bei den Amis haben die meistens null Ahnung. Ein Bekannter hat in seinem 60er Cadillac Conv. keine Gurte. Die haben ihn angehalten und meinten ernsthaft, der müsse dann wie ein Motorradfahrer eben einen Helm aufsetzen. Erst nach einem belustigenden Artikel einer der großen Zeitschriften für automobiles Kulturgut zeigte sich die Ordnungsmacht einsichtig und zog den Bußgeldbescheid zurück. Wenn man sich einigermaßen im Rahmen hält und keine riesen Blower, Bling-Bling-Felgen und einen Auspuff mit den db eines startenden Jets verbaut, ist man doch wohl eher auf der sicheren Seite. Und wenn doch mal einer die Blinker bemäkelt (hab ich bisher nur von den Tüffies, aber noch nie von Polizeikontrollen gehört), kann man sie ja immer noch umrüsten. Und zu schnelles fahren oder Rotverstöße mit der Umgehung unsinniger Vorschriften zum Erhalt automobilen Kulturguts zu vergleichen, spricht für die typisch deutsche Blockwartmentalität.