Rückleuchten teilweise verdeckt von Fahrradträger

Hi zusammen,
ich möchte mir einen Fahrrad-Heckträger für meinen Meriva A kaufen (das Teil hier). Laut Hersteller würden die Reifen meines Fahrrads dann teilweise die Rücklichter oben seitlich verdecken.

Nun meine Frage:
Ist dies dennoch zulässig (laut StVZO)? Brauche ich ein drittes Brems/Rückfahrlicht? Was kostet das, wie funktioniert sowas?

50 Antworten

Anhängerkupplung mit Montage Festpreis für den Meriva 429 € Fest 488 € abnehmbar

http://www.kupplungsmontage.de/.../mit_Montage

AHK nachrüsten und nen guten(!) Träger hinten drauf, oder aufs Dach... die Lösung mit der Heckklappe ist Müll..

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2016 um 18:49:24 Uhr:


starre AHK unter 100,-
https://www.kfzteile24.de/.../anhaengerkupplung?ktypnr=33061

Elektrosatz unter 90,-
https://www.kfzteile24.de/.../elektrosatz?ktypnr=33061

Einbau ca. 2-4 h
je nach Stundensatz

Für den Meriva B. Der Meriva A hat das Kennzeichen unten in der Stoßstange und das wird durch die AHK verdeckt -> nur ne abnehmbare ist zulässig. Also etwas teurer.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2016 um 18:49:24 Uhr:


starre AHK unter 100,-
https://www.kfzteile24.de/.../anhaengerkupplung?ktypnr=33061

Elektrosatz unter 90,-
https://www.kfzteile24.de/.../elektrosatz?ktypnr=33061

Einbau ca. 2-4 h
je nach Stundensatz

Abnehmbar 199,- Euro
ESatz 90,- Euro
3 Stunden zu 50 Euro 150,- Euro

Biste auch schon bei 450 Euro

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Ist immer noch weniger als 550,- € / 650,- €. 😎

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 20. Juli 2016 um 21:37:37 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2016 um 18:49:24 Uhr:


starre AHK unter 100,-
https://www.kfzteile24.de/.../anhaengerkupplung?ktypnr=33061

Elektrosatz unter 90,-
https://www.kfzteile24.de/.../elektrosatz?ktypnr=33061

Einbau ca. 2-4 h
je nach Stundensatz

Für den Meriva B. Der Meriva A hat das Kennzeichen unten in der Stoßstange und das wird durch die AHK verdeckt -> nur ne abnehmbare ist zulässig. Also etwas teurer.

D.h. ich muss sie jedes mal abbauen, wenn ich keine Räder transportiere und keinen Fahrradträger dran habe? Dann wärs am sinnvollsten ich würde den Fahrradträger permanent auf der Kupplung lassen, oder?! Die Dinger gibts doch sicher mit Diebstahlschutz. Wär noch interessant zu wissen ob es einen Fahrradträger für die AHK gibt, bei dem ich den Kofferraum dann noch öffnen kann.

Das Abbauen ist kein Problem bei den AHK. Meine ist von Bosal und da brauchst Du nur aufschließen, einen Hebel 180° nach hinten drehen, da löst sich der Exzenter, der den Kugelkopf hält, ziehst den Hebel nach rechts raus und den Kugelkopf nach hinten raus. Und auf das entstehende Loch, wo der Kugelkopf drin war, kommt eine Kappe drauf. Da passt sogar eine Kugelkopfkappe drauf, ist derselbe Durchmesser.
Ist wirklich nicht schwer.

Ich hab nun einen Grundträger von der Firma MFT für Fahrradaufsatz und Heckbox. Allerdings ist MFT auch leider teurer, dafür kann man die Kugelkopf-Aufnahme einfach abschließen und das Zusatzgerät oben drauf kann man noch auf dem Grundträger abschließen - und die etwaige Heckbox/Fahrräder selbst natürlich auch.

Bei meinem Grundträger zieht man eine Querstange nach hinten, wenn man unter den Fahrradträger oder die Heckbox greift, dann kann man das Ganze an- und nach hinten abkippen. Geht bei allen Autos, die wir bisher hatten und wo die Heckklappe oben angeschlagen ist (bei einem Toyota RAV4 oder sowas, wo die Tür seitlich angeschlagen ist, geht das natürlich leider nicht).

cheerio

Img-0917

Zitat:

D.h. ich muss sie jedes mal abbauen, wenn ich keine Räder transportiere und keinen Fahrradträger dran habe? Dann wärs am sinnvollsten ich würde den Fahrradträger permanent auf der Kupplung lassen,

In der Betriebserlaubnis von meinem stand was von leerfahrten sind verboten drin.
Ob das bei allen so ist weis ich nicht.
Ne AHK ist allerdings innerhalb von Sekunden an und abgebaut.
Gruß

Es liegen ja auch immer Anleitungen zur Bedienung dabei. Es ist wirklich sehr einfach.

cheerio

Im Prinzip darf die AHK dran bleiben, auch wenn sie abnehmbar ist. Verdeckt sie etwas, wie in deinem Fall das Kennzeichen so steht es wohl in der Betriebserlaubnis drin, das wenn nix dran ist der Kugelkopf demontiert werden muß.

Was du daraus machst ist was völlig anderes. Kontrollieren wird es wohl nie jmd, wenn doch machste sie halt dann ab (evtl + ne Gebühr...). Ich würde es persönlich lockerer sehen. Ich fahre über ein We mit den Fahrrädern weg und weiß das ich das nächste We wieder los will, dann bleibt sie halt dran. Für die Zeit von einem Sommerurlaub bis zum nächsten mach ich sie ab.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 21. Juli 2016 um 13:54:12 Uhr:


Im Prinzip darf die AHK dran bleiben, auch wenn sie abnehmbar ist.

Ist dem wirklich so?
Denn aus versicherungstechnischer Sicht gibt es eine Schadensminderungspflicht. Und diese besagt, dass eine AHK abgenommen werden muss, wenn sie nicht in Betrieb ist, andernfalls trägt man einen Teil der Kosten, wenn es einen (unverschuldeten) Auffahrunfall gibt.

Wird bestimmt jmd anführen, was nun dabei rauskommt kann man sich dann von Richter anhören. Generell ist aber die Meinung unter den Juristen das erlaubt ist die AHK dran zu lassen. Bekommst du deshalb einen Abzug, war es ein anders gelagerter Einzelfall...

http://www.ra-bienert.de/.../...aden-abnehmbare-anhaengerkupplung.html

Ich habe unsere aktuell dran, da wir in 2 Wochen in den Urlaub fahren. Im Urlaub bleibt sie auch dran, danach ist sie wieder ab.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 21. Juli 2016 um 14:10:38 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 21. Juli 2016 um 13:54:12 Uhr:


Im Prinzip darf die AHK dran bleiben, auch wenn sie abnehmbar ist.

Ist dem wirklich so?
Denn aus versicherungstechnischer Sicht gibt es eine Schadensminderungspflicht. Und diese besagt, dass eine AHK abgenommen werden muss, wenn sie nicht in Betrieb ist, andernfalls trägt man einen Teil der Kosten, wenn es einen (unverschuldeten) Auffahrunfall gibt.

Schadenminderungspflicht bedeutet, einen bereits eingetretenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Die abnehmbare AHK dran zu haben, ist aber kein Schaden. Bei der entgegengesetzten Sicht müsste man aus Gründen der Pflicht zur Minderung hypothetisch möglicher Schäden das Auto grundsätzlich in der Garage lassen.

Ich hab mich schlecht ausgedrückt.
Ich meinte die BE des Fahradträgers und nicht die der Kupplung.
Diese sagt ich habe den wenn er leer ist im Kofferraum zu transportieren.
Gruß

Zitat:

@Maschinenschaden schrieb am 21. Juli 2016 um 16:48:40 Uhr:


Ich hab mich schlecht ausgedrückt.
Ich meinte die BE des Fahradträgers und nicht die der Kupplung.
Diese sagt ich habe den wenn er leer ist im Kofferraum zu transportieren.
Gruß

Sicher? Ich habe noch nie einen Fahrradträger für die AHK benutzt, kann es mir aber nur schwer vorstellen. Hast du evtl so ein Gerät und kannst den Teil der BE per Foto einstellen?

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