Rückleuchten kürzen?

VW Vento 1H

Hallo,
meine frage wäre,wie man die Rückleuchten kürzen kann,so dass man einen "bösen blick",oder wie man es auch nennen mag,an die heckklappe anschweißen kann?!
vielen dank im vorraus!

54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nein...wäre ebenfalls illegal!

sicher ?? nagut dann okay ... aonsonsten gab es bei ebay mal einen händler der gekürtze rüllis verkauft hat und laut ihm hatten die auch eine E kennung ... aber ich hab mittlerweile schon zick mal bei ebay nach den dingern geschaut weil hier immer irgendeiner dannach fragt und leider auch shcon seit nem jahr nix mehr gefunden ...

rückleuchten sind bauartgeprüft und erhalten ein e-zeichen mit dazugehöriger nummer...sind sie am fz angebaut, MÜSSEN sie auch nach vorschrift & vollständig funktionieren...
baust du irgendetwas an den dingern um, erlischt die bauartgenehmigung & somit die zulassung der leuchte....

Zitat:

Original geschrieben von Loki-Kun


aonsonsten gab es bei ebay mal einen händler der gekürtze rüllis verkauft hat und laut ihm hatten die auch eine E kennung ...

Das liegt wohl daran, dass die E-Zeichen meines Wissens unten angebracht sind. Trennt man also die Blinker (oben) raus, bleibt das original E-Zeichen ja unten noch sitzen. Ich denke mal so hat er das wohl auch versuchen wollen zu verkaufen.

Dieses E-Zeichen bringt dir dann aber nichts mehr, weil es sich auf die Leute mit Blinker oben bezieht udn hierfür auch zugeteilt wurde. Nimmst du den Blinker also oben raus, kannst im Prinzip das E-Zeichen auch gleich plan schleifen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


rückleuchten sind bauartgeprüft und erhalten ein e-zeichen mit dazugehöriger nummer...sind sie am fz angebaut, MÜSSEN sie auch nach vorschrift & vollständig funktionieren...
baust du irgendetwas an den dingern um, erlischt die bauartgenehmigung & somit die zulassung der leuchte....

laut tüv süd dürfen die rülis gekürzt werden wenn alternativ woanderst blinker verbaut werden die auch als blinker geprüft sind.

z.b. motoradblinker in der stosstange.

die rülis kürzen und den blinker in den rest der leuchte integrieren ist dagegen nicht zulässig da so nicht geprüft.

genauso ist es zulässig die stossi vorne zu cleanen und z.b. andere blinker in den kühlergrill einzubauen.zumindest wenn diese als frontblinker geprüft sind und den abstrahlwinkel der in der stvzo festgelegt ist einhalten.

zu beachten gibt es zudem noch anbauhöhe und winkel.

gruss

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Zitat:

Original geschrieben von 2-RedBull


Das liegt wohl daran, dass die E-Zeichen meines Wissens unten angebracht sind. Trennt man also die Blinker (oben) raus, bleibt das original E-Zeichen ja unten noch sitzen. Ich denke mal so hat er das wohl auch versuchen wollen zu verkaufen.

Dieses E-Zeichen bringt dir dann aber nichts mehr, weil es sich auf die Leute mit Blinker oben bezieht udn hierfür auch zugeteilt wurde. Nimmst du den Blinker also oben raus, kannst im Prinzip das E-Zeichen auch gleich plan schleifen.

ähm ich glaub du hast mich nich verstanden ... das waren keine umgebauten orginal leuchten ... die dinger wurde extra dafür entworfen und auch so getestet .... die hatten auf jeder leuchtkamer nen E

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


laut tüv süd dürfen die rülis gekürzt werden wenn alternativ woanderst blinker verbaut werden die auch als blinker geprüft sind.

seh ich aber auch so ... und so meinte ich das auch ...

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


laut tüv süd dürfen die rülis gekürzt werden wenn alternativ woanderst blinker verbaut werden die auch als blinker geprüft sind.

nein...

sobald du etwas an der leuchte veränderst, erlischt ihre be, das anbrigen von anderen blinkern ändert daran auch nichts...

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


laut tüv süd dürfen die rülis gekürzt werden wenn alternativ woanderst blinker verbaut werden die auch als blinker geprüft sind.

Auf welche KBA-Richtlinie wird dabei Bezug genommen?

ich kann nur die aussage vom tüv wiedergeben.
auf ne kba beziehen? wieso denn?sowas nennt man eine einzelabnahme,in der stvzo wird geregelt wo welche beleuchtung sein muss und in welcher farbe,es ist nicht festgeschrieben das die leuchte ein teil sein muss.
die leuchte ist ja nicht nur als ganzes getestet sondern jede kammer einzeln,und wenn ich die blinker kappe veränder ich nichts am standlicht,nichts am bremslicht,nichts am rückfahrlicht und nichts an der nebelschlussfunzel.von daher denk ich mal das die sich darauf berufen das ja nur der blinker entfernt und an anderer stelle durch nen anderen blinker eretzt wurde.
darfst ja z.b. auch die rülis komplett entfernen und universalleuchten anbringen.
es ist nur definitiv nicht zulässig die blinkerbirne an anderer stelle im rüli wieder einzubauen,weil eben nicht dafür geprüft.
gruss

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


sowas nennt man eine einzelabnahme

irrtum!

sowas nennt man lichttechnsiches gutachten und kostet rd. 10tsd. €....

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


darfst ja z.b. auch die rülis komplett entfernen und universalleuchten anbringen.

was spricht dagegen? diese universalleuchten, wurde auch komplett geprüft! und das tauschen eines bauartgeprüften bauteils gegen ein bauartgeprüftes bauteil ist doch nciht illegal! lediglich, wenn du das ding irgendwie veränderst, wirds illegal.....

Zitat:

Original geschrieben von Loki-Kun


ähm ich glaub du hast mich nich verstanden ... das waren keine umgebauten orginal leuchten ... die dinger wurde extra dafür entworfen und auch so getestet .... die hatten auf jeder leuchtkamer nen E

Ok, dann nehme ich alles zurück und behapte das Gegenteil. 😉 Das habe ich dann anders interpretiert als du es meintest.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


irrtum!
sowas nennt man lichttechnsiches gutachten und kostet rd. 10tsd. €....

was spricht dagegen? diese universalleuchten, wurde auch komplett geprüft! und das tauschen eines bauartgeprüften bauteils gegen ein bauartgeprüftes bauteil ist doch nciht illegal! lediglich, wenn du das ding irgendwie veränderst, wirds illegal.....

okay,bist schlauer als der tüv 🙂

bleib bei deim glauben.

gruss

ok wo gibt es den jetzt diese besagten rückleuchten die erwähnt wurden ??? hat jeman dnen link dazu ???

wenn es die doch nicht gibt dann nehmt doch einfach die rückleuchten vom seat ibiza 6k die sehen aus wie gekürtzte rückleuchten und sind auch komplett e geprüft sprich legal
und glaub die müssten sogar mit den befestigeungen überein stimmen

Zitat:

Original geschrieben von Neophyte82


ok wo gibt es den jetzt diese besagten rückleuchten die erwähnt wurden ??? hat jeman dnen link dazu ???

wenn es die doch nicht gibt dann nehmt doch einfach die rückleuchten vom seat ibiza 6k die sehen aus wie gekürtzte rückleuchten und sind auch komplett e geprüft sprich legal
und glaub die müssten sogar mit den befestigeungen überein stimmen

wie gesagt ich schau ständig bei ebay aber da is nix zu finden ... das mit den ibi leuchten is eigentlich auch ne idee nu wo du es sagst ... nen kumpel hat einen ich glaub das werd ich ma testen ....

jo das wäre mal interessant ob die passen!könnte man rein theopraktisch die klappe drauf anpassen.vorrausgesetzt die leuchten passen!

also ich mein de größe müsset gleich sein !! bin mir aber nicht ganz sicha

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