Rückleuchten kürzen?

VW Vento 1H

Hallo,
meine frage wäre,wie man die Rückleuchten kürzen kann,so dass man einen "bösen blick",oder wie man es auch nennen mag,an die heckklappe anschweißen kann?!
vielen dank im vorraus!

54 Antworten

Hallo,

darf man nicht, ist absolut nicht erlaubt! Ausser su bist bereit ca 10.000€ für nen neues Gutachten auszugeben...

also ist das ganze nicht eintragbar?!weil,sehe des öfteren angebote bei ebay oder sonst wo,wo solche heckklappen verkauft werden,oder halt die anschweißbleche...

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Ausser su bist bereit ca 10.000€ für nen neues Gutachten auszugeben...

allerdings ohne garantie, dass du die zulassung dafür bekommst.....

Hatte es bei m ir auch vor.
Bzw. ich bin gerad dabei das zu machen.

Vorgefertigte Bleche bekommst du bei ebay,musst aber noch ´n bisschen nacharbeiten weil ja jede heckklappe nicht 100%ig gleich ist.

Wenn du die Rückleuchten dann kürzen willst nimm dir erstmal alte und versuch es.Nicht das du deine beim erstmal versuast.

MfG Der Christof

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Zitat:

Original geschrieben von VWgulf


also ist das ganze nicht eintragbar?!weil,sehe des öfteren angebote bei ebay oder sonst wo,wo solche heckklappen verkauft werden,oder halt die anschweißbleche...

eintragbar ist das ganze auf irgendeine art und weise schon,musst halt nur wissen wie.

MfG Der Christof

ja hab noch alte hier liegen,die ehh aufn schrott wandern,die frage ist nur wie man das bewergstelligt,da man ja dann irgendwie die blinker versetzen muss und die GANZ große frage ist halt ob man es eingetragen bekommt!Bin grade beim komplett umbau und wenn er fertig ist,soll alles eingetragen oder mit abe o.ä. hinterlegt sein!kein bock in irgend einer form illegal durch die gegend zu fahren!

Zitat:

Original geschrieben von VWgulf


also ist das ganze nicht eintragbar?!

Allenfalls mit einem neuen lichttechnischen Gutachten. Dessen Kosten sind allerdings so hoch, daß es für ein einzelnes Leuchtenpaar absolut unwirtschaftlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von christof_blkg


eintragbar ist das ganze auf irgendeine art und weise schon,musst halt nur wissen wie.

Und da gibt es nur eine einzige Art, die funktioniert, es wird ein neues Lichttechnisches Gutachten benötigt!

Jegliche andere Eintragung, ohne ein solches Gutachten ist im entstehen schon nichtig und nicht mal das Papier wert auf dem sie geschrieben wird, also bitte lasse es zu sagen, man muss nur wissen wie, denn Gefälligkeitseintragungen etc sind nichts wert!

Ohne Gutachten kanns ganz schnell mal so richtig schön teuer werden, wenn man Pech hat, selbst mit der dubiosen EIntragung...

hätte nen tüv prüfer der mir das abnehmen würde,ja schon,aber das wäre dann wie schon erwähnt ne gefälligkeits eintragung und nicht viel wert!
okay,dann werde ich den gedanken "bösen blick" an der heckklappe mal über den haufen werfen,naja habe ja noch genug zu schweißen :P

du könntest dir kleine zusatzblinker in die stossstange bauen dann kannste oben auch die leuchten verdecken ...

Zitat:

Original geschrieben von Loki-Kun


du könntest dir kleine zusatzblinker in die stossstange bauen dann kannste oben auch die leuchten verdecken ...

Das wäre mir neu. Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von Loki-Kun


du könntest dir kleine zusatzblinker in die stossstange bauen dann kannste oben auch die leuchten verdecken ...

wie sieht das denn aus?!?! Ich glaube der (un)sinn liegt ja darin die leuchten zu modifizieren.

Zitat:

Original geschrieben von Loki-Kun


du könntest dir kleine zusatzblinker in die stossstange bauen dann kannste oben auch die leuchten verdecken ...

nein...wäre ebenfalls illegal!

Dieser Ansicht bin ich auch. Deshalb meine Frage, ob Loki-Kun eine Quelle angeben kann, wo man die angebliche Zulässigkeit nachlesen kann.

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