Rückkaufverpflichtung Ballonrate

Hallo liebe Motortalker,

einmal eine kleine Frage.

Meine Autofinanzierung läuft jetzt aus.
Letzte Rate (Ballonrate) ist 9300Euro. Wagenwert laut DAT 8200Euro.
Mein Händler hat sich verplichtet den Wagen für 9300Euro zurückzukaufen. Jetzt hat der Händler schon angekündigt, jede Kleinigkeit von dieser Summe abzuziehen.
Mein Problem nun... welche Mängel kann er wirklich anrechnen und welche sind normale Gebrauchsspuren? Und wie behandelt ein Gutachter den Fall? Legt er Schwacke zugrunde und ich muß dann die Differenz von 1100Euro nachzahlen? Oder schaut er sich nur die Mängel an und zieht diese dann gegebenenfalls von den 9300Euro ab, die der Händler zahlen sollte?

Gruß und Danke schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Haben Banken noch ein Kerngeschäft?

Bei dem, was die heutzutage alles verkaufen, warte ich nur noch auf die Wursttheke in der nächsten Sparkasse. 😁 😁

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Mal auf die schnelle gefunden:

http://www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/websites/Schadenkatalog.pdf

Volkswagen nun auch anbei...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Mal auf die schnelle gefunden:

http://www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/websites/Schadenkatalog.pdf

Volkswagen nun auch anbei...

Interessant ist auf Seite 13 die offizielle VW Definition von 10cm² 😁.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von lorddark76


Wenn der Händler von vornherein ankündigt, genau zu schauen und jede Kleinigkeit in Rechnung zu stellen, informiere ich mich doch lieber vorher, welche Möglichkeiten ich habe und was gewöhnliche Gebrauchspuren sind.

Warum?

Du musst doch diesem Protokoll nicht zustimmen?

Du gehst bei Rückgabe mit dem SV den Wagen nach einem sogenannten Beulenkatalog o.ä. durch, hier sind Gebrauchsspuren und Schäden beschrieben.

Machst du dir evtl. eher ein Kopf weil möglicherweise zu viele Gebrauchsspuren o.ä. vorhanden sind oder Warum regst dich jetzt schon über ungelegte Eier auf 😕

Wenn der Wagen in einem guten Zustand ist wurde ich mir keine Gedanken machen, meine Meinung 😉

Dein Posting mutet schon seltsam an, wenn ein in Leasingsachen unerfahrener User in diesem Forum Rat sucht und sich hier informieren möchte, weil der Händler ihm angekündigt hat, er werde ihm jede Kleinigkeit in Rechnung stellen, und Du unterstellst ihm, er würde sich über ungelegte Eier aufregen ... Mit dem Rat, er müsse dem Protokoll doch nicht zustimmen, setzt Du voraus, dass der Fragesteller bereits im Vorfeld genau gewusst hätte, wie eine Rückgabe abläuft. Aber genau dies wollte der TE doch von uns wissen.

Ich finde, ein Forum ist gerade für solche User und Fragesteller da, und von meiner Seite möchte ich solchen Fragestellern jede Hilfestellung zukommen lassen, soweit sie mir möglich ist.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76



Mein Problem nun... welche Mängel kann er wirklich anrechnen und welche sind normale Gebrauchsspuren? Und wie behandelt ein Gutachter den Fall? Legt er Schwacke zugrunde und ich muß dann die Differenz von 1100Euro nachzahlen? Oder schaut er sich nur die Mängel an und zieht diese dann gegebenenfalls von den 9300Euro ab, die der Händler zahlen sollte?

@Chaosmanager

...in wie weit hilft dein Posting hier der o.g. Frage des TE 😛😉

Ganz und gar könnte man auf die Sufu verweisen, wette dies Thema ist mind. 100 mal besprochen worden, da macht es ja nix aus wenn es mal 150 oder irgendwann 500 Threads sind...

Schaue dir bitte meine weiteren Postings in diesem Thread an, danke und einen schönes WE noch...

Hallo zusammen,

war heute bei der Begutachtung des Wagens. Habe ihn im Vorfeld für 150€ aufbereiten lassen. Also bis auf ein paar sehr kleine Beulen und Kratzer war der Wagen top (sagt auch der Händler).

Abgesehen von einer fälligen Inspektion (bin leider wenige km unter der 1000km-Grenze), will der Händler noch neue Bremsklötze haben.
Meine Fragen:
1. Bremswarnleuchte leuchtet nicht. Bremsklötze bei 3-4mm (vom Meister geschätzt). Wagen hat knapp 37.000 gelaufen. Ist es normaler Verschleiß, oder bin ich verpflichtet, die Klötze zu wechseln?
2. Wenn gewechselt werden muß, muß ich die Gesamtenkosten übernehmen, oder kann ich auf Wertminderung bestehen? Wie groß wäre (finanziel) der Unterschied zwischen Bremsklotzwechsel (nur vorne) und Wertminderung?

Gruß und nochmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Wenn du unter der Grenze bist, dann ist doch alles klar. Aus welchem Grund solltest du dann die Inspektion zahlen? Bremsklötze... solange die noch innerhalb der Grenzen sind, sehe ich dafür auch keinen Handlungsbedarf. Vermutlich werden die dann aber bei der Inspektion mit gewechselt. 😉

Zahl ihm die Klötze (dafür gibt es sicher eine Kostentabelle) und verweigere die Inspektionskosten. Wenn er noch weiter meckert, zahl gar nix und lass es drauf ankommen. Meine Meinung.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Wenn du unter der Grenze bist, dann ist doch alles klar. Aus welchem Grund solltest du dann die Inspektion zahlen? Bremsklötze... solange die noch innerhalb der Grenzen sind, sehe ich dafür auch keinen Handlungsbedarf. Vermutlich werden die dann aber bei der Inspektion mit gewechselt. 😉

Zahl ihm die Klötze (dafür gibt es sicher eine Kostentabelle) und verweigere die Inspektionskosten. Meine Meinung.

Andreas

Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt. Also ich bin unter 1000km vor der Inspektion (soll sie in 910km machen).

Was ist denn eine Grenze für Bremsklötze? Solange keine Warnleuchte, solange kein Wechsel? Kann man das so pauschal sagen?

Gruß
Michael

Aus meiner Sicht: Inspektion zu Deinen Lasten, da es in den Rücknahmebedingungen die 1.000 km Grenze gibt, die unterschritten ist. Bremsbeläge würde ich nicht bezahlen, da man mit 3-4 mm Belagstärke sicher noch mehr als 1.000 km fahren kann.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Aus meiner Sicht: Inspektion zu Deinen Lasten, da es in den Rücknahmebedingungen die 1.000 km Grenze gibt, die unterschritten ist. Bremsbeläge würde ich nicht bezahlen, da man mit 3-4 mm Belagstärke sicher noch mehr als 1.000 km fahren kann.

Gruß
Der Chaosmanager

Inspektion werde ich zahlen.

Mir ging es um die Bremsklötze. Leider steht dazu nichts im Beulenkatalog.

Inspektion mit Ölwechsel für ca. 300€? Schon etwas teuer, oder? Lieber eine freie Werkstatt aufsuchen?

Gruß
Michael

Lass nur die Inspektion machen.

Sollten sie dabei die Bremsklötze wechseln, verlange die Herausgabe um prüfen zu lassen, ob es laut Wartungsplan des Herstellers notwendig war.

Lass die Inspektion einfach in einer anderen Werkstatt machen, wenn der Händler weiterhin auf den Tausch der Beläge besteht. Passendes Öl kann man beistellen, was die Sache weiter vergünstigt.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76



Inspektion werde ich zahlen.
Mir ging es um die Bremsklötze. Leider steht dazu nichts im Beulenkatalog.

Im Beulenkatalog steht aber, dass Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw. Verkehrstüchtigkeit akzeptabel ist.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Wenn er noch weiter meckert, zahl gar nix und lass es drauf ankommen. Meine Meinung.
Andreas

Ich würde in diesem Fall ebenfalls die Montage neuer Bremsklötze verweigern, schliesslich liegt der Verschleiss absolut im Rahmen.

Eine Bemerkung hätte ich jedoch:

"Zahl gar nichts" passt in diesem Fall nicht, denn der TE will Geld vom Händler haben und nicht umgekehrt.
Der TE will vom Händler das Geld für das Auto haben, das ER der Bank noch schuldet.
Ändert zwar nichts an den Beträgen, sehr wohl jedoch an der Tischseite, auf der man sitzt.
Es "drauf ankommen" lassen bringt den Schuldner hier nur begrenzt weiter.

Ist es nicht so, dass der Verschleiß von Reifen und Bremse bei Fahrzeugrückgabe nicht unter 50 % sein darf um ohne Kostenbeteiligung raus zu kommen?

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Ist es nicht so, dass der Verschleiß von Reifen und Bremse bei Fahrzeugrückgabe nicht unter 50 % sein darf um ohne Kostenbeteiligung raus zu kommen?

Aus Deinem Kommentar ist ersichtlich, dass Du den innerhalb dieses Threads verlinkten "Beulenkatalog" des VW-Konzerns nicht einmal überflogen hast.

Dort steht, dass Reifen eine Mindestprofiltiefe von 2 mm haben müssen (Winterreifen 4 mm). Zum übrigen Verschleiß steht dort der Satz, den ich gestern um 13:59 Uhr zitiert habe.

Gruß
Der Chaosmanager

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