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Rückkaufverpflichtung Ballonrate

Themenstarteram 11. September 2013 um 12:17

Hallo liebe Motortalker,

einmal eine kleine Frage.

Meine Autofinanzierung läuft jetzt aus.

Letzte Rate (Ballonrate) ist 9300Euro. Wagenwert laut DAT 8200Euro.

Mein Händler hat sich verplichtet den Wagen für 9300Euro zurückzukaufen. Jetzt hat der Händler schon angekündigt, jede Kleinigkeit von dieser Summe abzuziehen.

Mein Problem nun... welche Mängel kann er wirklich anrechnen und welche sind normale Gebrauchsspuren? Und wie behandelt ein Gutachter den Fall? Legt er Schwacke zugrunde und ich muß dann die Differenz von 1100Euro nachzahlen? Oder schaut er sich nur die Mängel an und zieht diese dann gegebenenfalls von den 9300Euro ab, die der Händler zahlen sollte?

Gruß und Danke schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Haben Banken noch ein Kerngeschäft?

Bei dem, was die heutzutage alles verkaufen, warte ich nur noch auf die Wursttheke in der nächsten Sparkasse. :D :D

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Der Händler kann Dir nur in Rechnung stellen, was über das gewöhnliche an Abnutzung hinausgeht, oder einen Schaden am Fzg. im eigentlichen Sinn bedeutet. Was das ist, legen regelm. Gerichte fest und kann im Einzelfall recht unterschiedlich ausfallen. Google dazu mal "Mängel bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen" o.ä..

Ist der Wagen den Herstellervorgaben entsprechend gewartet worden und hat sonst nur die "üblichen" Gebrauchsspuren (s.o.), wird Dein Händler den Wagen zurücknehmen, ohne Dir etwas in Rechnung stellen zu können.

Gibt es denn etwas am Zustand des Autos, dass Dir Kopfschmerzen bereitet? Dellen, tiefe Kratzer oder so?

Tante edit fand das sehr hilfreich: normale Gebrauchsspuren vs. vertragswidrige Nutzung

Welcher Hersteller ist es denn?

Themenstarteram 11. September 2013 um 13:18

@ BrummDiesel:

vielen Dank... nach gegoogle interessante Seite gefunden:

http://www.svs-gutachten.de/.../23_Richtlinien_Gebrauchsspuren.pdf

@ Nr.5 lebt:

Seat (Altea XL)

am 11. September 2013 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76

Jetzt hat der Händler schon angekündigt, jede Kleinigkeit von dieser Summe abzuziehen.

Hattest Du mit diesem Händler bereits im Vorfeld mal Stress? Es ist ja sehr ungewöhnlich, dass ein Händler schon vorher damit "droht", jede Kleinigkeit in Rechnung zu stellen ...

Oder kennt er Dein Auto so gut und es ist in entsprechend schlechtem Zustand?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 11. September 2013 um 13:23

@ Chaosmanager:

Stress nur insofern, dass er mir vor 1,5 Jahren für eine Reparatur 270Euro abgeknüpft hat, vorher jedoch mündlich eine Rechnungshöhe von 180Euro angekündigt hat. Auf Rückfrage hat er mich ohne Umschweife an den Meister verwiesen, der natürlich nicht sagen konnte, was da schief lief. Eine Enttschuldigung oder ähnliches kam nicht. Daher bin ich daraufhin zu einer freien Werkstatt gewechselt und habe alles nach Herstellervorgaben dort erledigen lassen. Das hat dem Händler nicht gepasst.

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76

@ BrummDiesel:

vielen Dank... nach gegoogle interessante Seite gefunden:

http://www.svs-gutachten.de/.../23_Richtlinien_Gebrauchsspuren.pdf

@ Nr.5 lebt:

Seat (Altea XL)

Bei VW gibt's ein PDF dort ist genau erklärt, was akzeptiert wird und was nicht akzeptiert wird.

Ich würde (nach der Ankündigung des Händlers):

1) Den Wagen vorher aufbereiten lasse (ca. 100 Euro) und

2) vorher selber einen unabhängigen Gutachter beauftragen

Themenstarteram 11. September 2013 um 13:26

@ Nr.5 lebt:

Habe nächste Woche einen Termin zur Aufbereitung. 150Euro, aber dann auch mit Wäsche aller Sitze, des Himmels, etc.

Gutachter vorher bestellen? Sind doch enorme Kosten (ca.500Euro). Nicht abwarten was der Händler sagt und im Streitfall sich die Kosten für den Gutachter teilen?

 

Kostet doch keine 500 Euro. Frag mal bei den Prüfstellen nach, so ein Wertgutachten bekommst du je nach Region für 50-100 Euro.

Themenstarteram 11. September 2013 um 13:32

ok, werde dann mal beim TÜV vorstellig werden... Die sollen sich den Wagen vorher mal anschauen! Danke!

Versuche doch das Auto woanders anzubieten. Wenn der Preis immer unter 9.300 € liegt, kannst du wohl nichts machen, da doch wertmindernde Mängel vorhanden sein müssen.

Ansonsten weiter finanzieren bzw auslösen und das Auto zu einem besseren Zeitpunkt zum Kauf anbieten.

Das ist so nicht richtig. Die 9.300,- spielgeln ja nicht den aktuellen Marktpreis wieder!!! Das ist der garantierte Rückkaufwert, unabhängig vom Markt und hat mit den Mängeln absolut nichts zu tun.

Themenstarteram 11. September 2013 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Versuche doch das Auto woanders anzubieten. Wenn der Preis immer unter 9.300 € liegt, kannst du wohl nichts machen, da doch wertmindernde Mängel vorhanden sein müssen.

Ansonsten weiter finanzieren bzw auslösen und das Auto zu einem besseren Zeitpunkt zum Kauf anbieten.

Der Wagen ist zu klein geworden, daher wollen wir uns von dem trennen und einen Größeren kaufen.

Laut DAT/Schwacke hat der Wagen noch einen Wert von 8200Euro. Die Bank will noch 9300Euro. Mängel gibt es keine... Garagenwagen, sehr gut gepflegt. Aber man kann nie Wissen, wie der Händler reagiert. Er muß den den Wagen ja vertraglich mit über 1100Euro über den Schwackepreis zurücknehmen. Das wird ihm nicht gefallen.^^

Themenstarteram 11. September 2013 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von BrummDiesel

Das ist so nicht richtig. Die 9.300,- spielgeln ja nicht den aktuellen Marktpreis wieder!!! Das ist der garantierte Rückkaufwert, unabhängig vom Markt.

Aber gerade deswegen wird der Händler versuchen, den Preis extrem zu drücken, da er ja sonst ein Minusgeschäft machen würde. Oder sehe ich das falsch?

Sicher wird er das versuchen, aber hat er ein Recht dazu? Da wir dein Auto nicht kennen, können wir dazu gar nichts sagen. Warte erst mal ab, was er dir vorwirft.

Andreas

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