Rückkaufangebot des Händlers nach 5 Monaten, Ölverbrauch

Toyota Yaris XP13

Hallo Motor-Talk Community!

Ich habe ein für mich wichtiges Anliegen, bei dem ich dringend Rat bräuchte bevor ich eine falsche Entscheidung treffe:

Ich habe im März einen gebrauchten Yaris mit 100040km gekauft, für 6500€.
Nun ist mit ein erhöhter Ölverbrauch aufgefallen, seitdem ich durch eine neue Arbeitsstelle viel Autobahn fahre.
Er verbraucht auf 1000km ca. 1,3l Öl.

Nun weiß ich, da ich Toyota Mitarbeiter bin, dass es von Toyota mal eine Aktion für genau dieses Problem für meinen Motor gab. Da kommen dann die Kolben neu, samt Kolbenringe, Pleuels und teils auch die Ventile.
Um die Aktion von Toyota in Anspruch zu nehmen ist das Fahrzeug mittlerweile jedoch leider zu alt.
Der Verkäufer hat mir vorher nichts von dieser Aktion für diesen Motor gesagt, dies fand ich nur auf Eigeninitiative heraus.

Nun habe ich den Ölverbrauch beim Händler bemängelt. Dieser bietet mir an das Fahrzeug zurück zu kaufen, möchte aber eine Kilometerpauschale abziehen. Da ich nun aber bereits knapp 9300km gefahren bin, würde dies einen extremen Verlust für mich darstellen. Bei einem ersten Gespräch war von 0,30€ pro Kilometer die Rede...

Ich habe um eine andere Lösung gebeten. Diese möchte man demnächst mit mir besprechen.
Kennt ihr zufällig meine Rechte in dem Fall?
Ich würde mich gerne hier beraten, was ich tun und lassen soll, bevor ich am Ende mit einem großen schmerzlichen Verlust da stehe.
Der Rückkauf würde für mich jedoch erstmal nicht in Frage kommen, dass Auto hat alles was ich mir wünsche und ich habe bereits eine Aufbereitung durchgeführt und eine Sitzheizung nachgerüstet.

Ich wäre dankbar über eure Antworten!

19 Antworten

Pro km -,30 bei einem 100.000 km Auto finde ich zu viel, das steht mMn in keinem Verhältnis zum KP von 6.500,- (das wären 2.790,- Wertminderung). Bist du im ADAC,
dann frag mal einen Vertragsanwalt (kostenlose Erstberatung als Mitglied).

Wenn du das Fahrzeug dieses Jahr im März bei einem Händler gekauft hast, hast du doch 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Das heißt der Händler muss den Mangel auf seine kosten beseitigen.
Wenn das Problem bei diesem Motortyp bekannt ist sollte das auch helfen das durchzusetzen.
Wenn dem Händler die Reparatur zu teuer ist, kann er dir natürlich ein Rückkauf Angebot machen, ich würde dann allerdings auf den vollen Kaufpreis bestehen.

Im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen...

Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch sehe!

Zitat:

@Donqb schrieb am 12. August 2021 um 12:03:55 Uhr:


Wenn du das Fahrzeug dieses Jahr im März bei einem Händler gekauft hast, hast du doch 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Das heißt der Händler muss den Mangel auf seine kosten beseitigen.
Wenn das Problem bei diesem Motortyp bekannt ist sollte das auch helfen das durchzusetzen.
Wenn dem Händler die Reparatur zu teuer ist, kann er dir natürlich ein Rückkauf Angebot machen, ich würde dann allerdings auf den vollen Kaufpreis bestehen.

Im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen...

Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch sehe!

Ich würde dir zustimmen, bin aber kein Anwalt.

Ein gewerblicher Händler, der einem Consumer was verkauft, muss Gewährleistung geben. Das sind bei neuen Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen kann (nicht muss) der Händler auf 1 Jahr verkürzen. Bei deinem Fehler dürfte es ganz klar sein, dass der Fehler nicht erst während deines Besitzes aufgetreten ist, sondern schon vorher da war.

Der Händler hat drei Möglichkeiten: Er kann die Sache reparieren, er kann dir stattdessen eine andere, gleichwertige Sache geben oder er kann wandeln, also Geld zurück und Auto zurück. Von Wertersatz durch Nutzung steht da nichts. Wenn der Händler durch Rückrufe von dem Problem gewusst hat, schon mal gar nicht.

Du solltest mal in der Bedienungsanleitung zu dem Auto sehen, wie hoch dort der maximale Ölverbrauch angegeben ist. Oft legen die Autohersteller den relativ hoch, etwa bei 1 Liter auf 100 km, um genau solche Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Dann ist ein Motor, der 0.9 Liter auf 100 verbraucht, eben immer noch "innerhalb der Werksspezifikationen". Aber 1,5 Liter ist zu viel. Bin ja auch mal gespannt, wie lange das der Kat noch mitmacht.

Aber wie gesagt: Bin kein Anwalt.

Würd mich da auch nicht auf die 30 Cent / Km einlassen.
Du bist doch noch in der Gewährleistung und zwar in dem Teil zu deinem Gunsten.
Klar versucht der VK/Händler erstmal das beste für sich rauszuholen, würde ja jeder tun.
Ruf da nochmal an und weise freundlich auf die Gewährleistung und auf die Aktion von Toyota hin und hör dir an was er sagt.
Am besten du verlangst noch ne Bestätigung damit du was in der Hand hast falls er auf Zeit spielt.
Wenn er dann zickt und dich ignoriert dann kannst du immer noch mit der Keule auf den Tisch hauen und hast sogar was schriftlich das du es gemeldet hast.

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Mache eine Erstberatung bei der örtlichen Verbraucherberatung - kostet nicht viel und wird mit einem Rechtsanwalt durchgeführt.

Dann weißt du deine Rechte...

Das läuft auf einen jahrelangen Rechtestreit hinaus, der nur Zeit und Nerven kostet. und mit einem Vergleich endet.
Ich würde mich auf einem Rückkauf einlassen und die Sache ist erledigt.
Alles Andere ist unter Verlust zu buchen.

...sehr hilfreich... 😉

Man muss nicht gleich vor Gericht gehen....

Aber wenn man genau weiß, worauf man sich berufen kann, dann kann man das dem Händler auch klar machen.

Und wenn er merkt, dass man seine Rechte kennt, dann sollte er keine unnötigen Risiken eingehen.

Mängel zu beheben kann er dir auch einen gebrauchten Motor einbauen, ziemliches Glücksspiel.

Rückgabe finde ich da nicht so schlecht.

Eine gewisse Nutzungsgebihr wirst du dir da auch anrechnen lassen müssen, du bist ja auch gefahren und hattest daher einen Nutzen. 0,30 cent erscheint mir aber auch zu hoch.

Welcher Motor hat denn solche Probleme?
Bisher kannte ich Ölverbrauch erst jenseits der 250 Tkm am Starlet P8 von ca.300 ml auf 1Tkm.

Gebräuchlich ist auch die 0,67-Prozent-Pauschale. Hier ist die Nutzungsentschädigung 0,67 Prozent des Neupreises pro gefahrenen 1000 km. Das wäre bei dir um die 1000 EUR und das kommt mir realistischer vor. Eventuell lässt sich der Händler darauf ein.

Bezüglich der Kilometer Pauschale kann man sich auch bei VW und Dieselgate orientieren. Eine Pauschale gab es auch dort. So ganz für lau wird man die 9000km nicht bekommen. Bei einem neueren Auto ist der Kilometerwertverlust auch wesentlich höher.
Wie wäre es, wenn der Händler den Umbau am Motor übernimmt?

Danke für die zahlreichen Antworten.
Bin mit dem Händler so verblieben, dass ich den vollen Kaufpreis zurück erhalte...

Muss ich denn dieses Angebot annehmen? Besser fände ich ehrlich gesagt, wenn der Schaden repariert werden würde. Ich werde mich nur schwer vom Auto trennen können.

Wenn er repariert, kannst du schwerlich nachvollziehen, ob er alles oder gar nichts daran macht.

Da ist die Kaufpreiserstattung ein super Ergebnis, womit du einen anderen Wagen finden kannst.

Zitat:

@Blackmen schrieb am 14. August 2021 um 19:42:34 Uhr:


Wenn er repariert, kannst du schwerlich nachvollziehen, ob er alles oder gar nichts daran macht.

Da ist die Kaufpreiserstattung ein super Ergebnis, womit du einen anderen Wagen finden kannst.

Ja würde ich auch sagen.

Bei einer Reparatur müsste der Mangel zwar beseitigt werden aber du hast auf die Reparatur keine Gewährleistung,die ursprüngliche Gewährleistungsdauer bleibt bestehehen.

Das heißt der Händler wäre in wenigen Wochen raus aus der Sache, nur so lange müsste die Reparatur halten. Offensichtlich scheut der Händler die teure Reparatur.

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