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Toyota Yaris Ölverbrauch, Kompression Probleme

Toyota Yaris XP9 / XP9F
Themenstarteram 8. Februar 2020 um 14:33

Guten Tag liebe Mitglieder im Forum,

ich möchte euch heute mein Problem mitteilen und hoffe, dass vielleicht jemand das selbe Problem hatte und eine Lösung gefunden hat.

Aber von Anfang an...

Ich habe mir letzes Jahr ein Toyota Yaris Baujahr 2011 bei einem sehr kleinen Händler gekauft ( Platz mit mehreren Autos ohne Werkstatt)

Zum Auto: Yaris XP9 2011

1.33 99PS Motor Start/Stop

Ca. 160.000 KM Laufleistung

1. Vorbesitzer

...Bei Kauf des Autos habe ich den TÜV erneuert 08.2019 und einen Ölwechsel machen lassen auch 08.2019.

Ich fuhr eine Weile mit dem Auto keine Probleme bis ich ca. nach Tausend Kilometer in meinem Besitz die rote Öllampe flackern sah. Sofort geparkt und den ADAC gerufen... ADAC schaut sich den Ölstab an und zeigt ihr mir. Ich sah da am Stab kaum bis kein Öl! ADAC hat da nachgekippt. Am nächsten Tag fuhr ich zu einer Werkstatt zur Untersuchung. Kein Leck oder so entdeckt. Ich solle aber den Ölstand beobachten.

Wochen vergingen und es war alles im Rahmen bis ich auf die Autobahn fuhr. Nach paar Minuten gingen diverse Warnleuchten an ( Motorkontrolllampe, VSC und ich glaube ESP) Sofort von der Autobahn und wieder ADAC angerufen. Leider konnte dieser nicht genau sagen was da los ist und sagte ich solle bitte in eine Werkstatt.

Nächster Tag in der Werkstatt Fehlerspeicher ausgelesen: Lambdasonde angeblich Defekt (Selber mit ODB2 ausgelesen: P0420 Katalysatorsystem Bank1 Wirkungsgrad unterhalb der Schwelle) Ich solle weiterfahren und schauen. Fehlerspeicher haben die gelöscht.

Nächstes Mal gingen auf der Autobahn wider die selben Lampen an. Für die Werkstatt war es klar Lambdasonde vor Kat muss neu. Ich war da ein wenig skeptisch und kontaktierte einen KFZ Mechaniker den mein Vater seit sehr langer Zeit empfahl.

Dieser hat mich angerufen vor einigen Tagen und mir dein Ergebnis erläutert. Es sollen die Glühkerzen total schwarz sein (Verkokt?) außerdem wurde die Kompression der Zylinder gemessen mit dem Ergebnis, dass die Zylinder folgenden Druck haben:

Zylinder 1: ca. 10,2 Bar

Zylinder 2: ca . 9,4 Bar

Zylinder 3: ca. 9,65 Bar

Zylinder 4: ca. 12 Bar

Ist das normal? Laut Mechaniker nicht.

Der Mechaniker sagte auch, dass 3 Zylinder von innen verkratzt sind.

Außerdem wollte ich anmerken dass der Wagen über 3 Liter Öl auf ca 3500 Km geschluckt hat.

 

Da ich den Wagen bei eine Gewerblichen Anbieter erworben habe wollte ich euch Fragen ob der Händler den Wagen reparieren muss oder ggf. Zurücknehmen da Kosten über 2500 EUR liegen sollen. (Auto hat ca 4000 EUR gekostet) Die 6 Monate nach Kauf in der man wie ich online gelesen habe, dass man eine Chance beim Verkäufer hat laufen in wenigen Tagen ab.

Ich bitte euch um Tipps :)

Seit Gnädig wenn ich was falsch Erklärt habe oder Infos fehlen. Es ist mein Erstes Auto und ich bin noch Unter 20 :D

Vielen Dank auch schon mal vorab.

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8 Antworten

Wenn die Frist in den nächsten Tagen abläuft solltest du schnellstens bzw. sofort dem Händler eine schriftliche Mangelanzeige mit Aufforderung zur Mangelbeseitigung zukommen lassen - noch vor Ablauf der Frist Wenn die 6 Monate erst rum sind, werden deine Chancen auf Mangelbseitigung deutlich schlechter.

An deinem Motor scheint ein ernsteres Problem vorzuliegen. Lass dich aber nicht mündlich abspeisen.

Wenn du Pech hast, stellt sich der Händler taub. Dann brauchst du vermutlich einen Rechtsbeistand - und viel Geduld. Und ob du aus der Sache am Ende schadlos - also ohne Kosten - rauskommst, steht in den Sternen.

PS: Das ist doch ein Benziner - du schreibst aber was von Glühkerzen - das passt nicht zusammen.

Ich wünsche dir Glück!

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 15:20

Zitat:

@36/7M schrieb am 8. Februar 2020 um 16:14:50 Uhr:

Wenn die Frist in den nächsten Tagen abläuft solltest du schnellstens bzw. sofort dem Händler eine schriftliche Mangelanzeige mit Aufforderung zur Mangelbeseitigung zukommen lassen - noch vor Ablauf der Frist Wenn die 6 Monate erst rum sind, werden deine Chancen auf Mangelbseitigung deutlich schlechter.

An deinem Motor scheint ein ernsteres Problem vorzuliegen. Lass dich aber nicht mündlich abspeisen.

Wenn du Pech hast, stellt sich der Händler taub. Dann brauchst du vermutlich einen Rechtsbeistand - und viel Geduld. Und ob du aus der Sache am Ende schadlos - also ohne Kosten - rauskommst, steht in den Sternen.

PS: Das ist doch ein Benziner - du schreibst aber was von Glühkerzen - das passt nicht zusammen.

Ich wünsche dir Glück!

Vielen dank erstmal für deine Antwort.

Ich meine die Zündkerzen natürlich :D

Also einfach ein Brief mit den Mängeln an den Händler per Einschreiben? Ist ab Zustellung die Frist gehemmt?

Ich meine ich glaube kaum das der Händler da was Reparieren wird, ich meine über 2000 EUR investieren in ein 4000 EUR Auto? Hast du da vielleicht schon Erfahrungen?

Liebe Grüße

Aufgrund der hohen Laufleistung wird es sicher schwer den Wagen zu reklamieren.

Auch die Sache mit dem Ölmangel, rote Lampe sollte nicht passieren.Den Ölstand sollte man häufiger prüfen.

Der Motor ist bei diesem hohen Ölverbrauch jedenfalls als Schrott anzusehen.Lamdasonde und schmutzige Zündkerzen, evtl. defekter Kat, Riefen in Zylindern eine Folge davon.Vermutlich hatte der Vorbesitzer es nicht so mit der Wartung, Ölwechsel.Einzige Möglichkeit auf Wandlung des Kaufes sehe ich im Kontakt mit dem Vorbesitzer.Wenn dem der Zustand schon bekannt war und er es bezeugt hast du eine Chance den Wagen wieder loszuwerden ohne größere Verluste.

Ansonsten einen Motor von einem Unfallwagen mit wenig Kilometern und vorhandenem Wartungsnachweis einbauen.

Wenn der Wagen von einem Händler "ordentlich" erworben wurde, spielt doch bei Gewährleistungsfragen das Alter und die Laufleistung keine Rolle. Bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag - der Käufer muss also keinen Beweis antreten.

Allerdings haben viele Fähnchenhändler einige Tricks auf Lager, um sich vor solchen Forderungen zu schützen. Dem Kollegen ist zu wünschen, dass er einen üblichen Kaufvertrag ohne irgendwelche merkwürdigen Klauseln unterschrieben hat und auch noch vorweisen kann und den Mangel innerhalb der 6-Monatsfrist angezeigt hat. Im anderen Fall kann er seinen Anspruch vermutlich vergessen = Lehrgeld!

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 21:18

Zitat:

@36/7M schrieb am 10. Februar 2020 um 19:35:45 Uhr:

Wenn der Wagen von einem Händler "ordentlich" erworben wurde, spielt doch bei Gewährleistungsfragen das Alter und die Laufleistung keine Rolle. Bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag - der Käufer muss also keinen Beweis antreten.

Allerdings haben viele Fähnchenhändler einige Tricks auf Lager, um sich vor solchen Forderungen zu schützen. Dem Kollegen ist zu wünschen, dass er einen üblichen Kaufvertrag ohne irgendwelche merkwürdigen Klauseln unterschrieben hat und auch noch vorweisen kann und den Mangel innerhalb der 6-Monatsfrist angezeigt hat. Im anderen Fall kann er seinen Anspruch vermutlich vergessen = Lehrgeld!

Abend, vielen Dank für deine Antwort.

Konnte mich heute nicht mit V einigen, Forderungen abgelehnt da ein Mechaniker anscheinend das Auto bei der Diagnose Kaputt gemacht hatte und er deswegen nix machen muss.

Kaufvertrag sieht wie ein Privatkundenvertrag aus, Unfallschäden und Nachlackierungen werden nicht ausgeschlossen. " Gebraucht wie ausgiebig besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel (...) Zitat aus dem Kaufvertrag.

Gewährleistung darf er aber als gewerblicher Händler nicht ausschließen oder irre ich mich?

Hallo,

die gesetzliche Gewährleistung kann er als Händler nicht ausschließen. Wenn er den Verkauf aber nur vermittelt und du damit im Grunde von einem Privatmann gekauft hast, wird´s schwierig - auch wenn er im Vertrag als Privatmann aufgetreten ist. Und problematisch ist es auch, einen anderen Betrieb oder Monteur oder Freund vorher Reparaturversuche machen zu lassen (gilt auch für Kleinigkieien) und dass dann noch dem Verkäufer zu erzählen. Sowas wird sofort als Gewährleistungssausschluss gewertet. Wenn an dem Wagen während der Gewährleitsung was ist, sollte man immer und ausschließlich nur zu dem Verkäufer fahren und keinen anderen dran lassen. Aber ich befürchte, dass bei dir das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn der nicht mehr freiwillig einlenkt, wirst du einen Anwalt benötigen. Aber der ist kein Garant für einen Erfolg - der kann dich aber fachlich beraten. Unbedingt solltest du deinen Anspruch beim Verkäufer noch fristgerecht schriftlich anmelden - und nicht nur mündlich. Sonst kannst du die Sache gleich vergessen.

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 21:42

Zitat:

@36/7M schrieb am 10. Februar 2020 um 22:34:16 Uhr:

Hallo,

die gesetzliche Gewährleistung kann er als Händler nicht ausschließen. Wenn er den Verkauf aber nur vermittelt und du damit im Grunde von einem Privatmann gekauft hast, wird´s schwierig - auch wenn er im Vertrag als Privatmann aufgetreten ist. Und problematisch ist es auch, einen anderen Betrieb oder Monteur oder Freund vorher Reparaturversuche machen zu lassen (gilt auch für Kleinigkieien) und dass dann noch dem Verkäufer zu erzählen. Sowas wird sofort als Gewährleistungssausschluss gewertet. Wenn an dem Wagen während der Gewährleitsung was ist, sollte man immer und ausschließlich nur zu dem Verkäufer fahren und keinen anderen dran lassen. Aber ich befürchte, dass bei dir das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn der nicht mehr freiwillig einlenkt, wirst du einen Anwalt benötigen. Aber der ist kein Garant für einen Erfolg - der kann dich aber fachlich beraten. Unbedingt solltest du deinen Anspruch beim Verkäufer noch fristgerecht schriftlich anmelden - und nicht nur mündlich. Sonst kannst du die Sache gleich vergessen.

Verkauft wurde mit Firmenstempel und zum Glück nicht von Privat bzw. auch nichts Vermittelt.

Hab nur neuen Tüv und Ölwechsel und neue Batterie machen lassen. ( Ist ja eh Verschleiß und kein Mangel)

Reparatur wurde von mir aus extra nicht gemacht, sondern nur 1 mal Fehlerspeicher ausgelesen bei einer Werkstatt. Bei einer anderen hab ich angewiesen das Problem zu finden, explizit KEINE Reparaturen. Habe nur Fotos bekommen und einen Ausdruck der Kompressionsmessung. Ich meine ich will ja bei Kleinigkeiten keinen Stress machen, dies ist aber definitiv keine Kleinigkeit mehr. Weiß auch nicht mehr was ich machen soll. Mit dem Anwalt denke ich nach...

Hallo,

die Kompressionsmessung ist schon ein Problem. Dazu müssen die Kerzen raus. Das kann man schon als Reparaturversuch werten., wenn man Erbsen zählt und Gründe für einen Gewähleistungsausschluss sucht.

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