Rückgabeprotokoll und Sachverständigen Gutachten stimmen nicht überein

Hallo

ich habe einen Opel Corsa am 17.11. bei meinem Autohändler zurückgegeben. Dort wurde ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt , das sowohl von mir als auch vom Händler unterzeichnet wurde.
Nun bekomme ich eine saftige Rechnung, die habe ich bereits reklamiert, da einige Sachen nicht korrekt sind. Heute habe ich die Antwort bekommen, man zieht von meiner Rechnung ( 2.800,.€) einfach mal die Kosten für die HU ab von 139,--€. Den Rest soll ich zahlen. Angeblich muss die Windschutzscheibe wegen Kratzern getauscht werden ( das wären dann schon mal 798,32 € ) am Heckdeckel die Lackierung verschrammt (145,38€)Tür hinten Lackierung verschrammt (213,45€) das gleiche Tür vorne (257,98€) und die Motorhabe verschrammt (353,78€) all diese Sachen sind nicht im Rückgabeprotokoll erfasst. Das Rückgabeprotokoll ist laut ALD nicht vollständig, aber liegt nicht beim Leasinggeber die Beweislast das diese Sachen tatsächlich schn bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren ?

65 Antworten

Naja, hier wird ja schon phantasiert, dass das Fahrzeug zwischen Rückgabe und Gutachten vom Autohaus genutzt und beschädigt wurde. Das wäre damit zumindest vom Tisch. Und dass die Schäden vom rumstehen kommen, dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein.

Sagt wer? Man kann z.B. gegen ein abgestelltes Fahrzeug fahren. Nach der Rückgabe haftet der Händler dafür, dass am Fahrzeug nichts passiert. Wer weiß, wie viele Gebrauchtwageninteressenten schon ihre Reißverschlüsse durch den Lack gezogen haben, während sie sich ihre Nasen an der Scheibe plattgedrückt haben. Jedenfalls dann, wenn das Auto einfach draußen abgestellt war, was der Reinigungszustand bei Begutachtung vermuten lässt. Oder ein Spacko mit Lust auf Vanadalismus ist über den Hof gelaufen...

Da fallen mir ganz viele denkbare wenn auch nicht unbedingt übertrieben wahrscheinliche Szenarien ein, wie ein Fahrzeug Schäden erleidet, ohne einen Meter gefahren zu sein.

Und das alles passiert natürlich ausgerechnet bei abgegebenen Leasingfahrzeugen. 🙂

Von einigen Leuten hier wird mir ja direkt unterstellt das ich nicht die Wahrheit sage das find ich schon heftig. Ich hatte mir eigentlich Rat erhofft, das find ich schon Schaden Bedanken möchte ich mich bei denen die mir Hoffnung machen zu meinem Recht zu kommen.

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Solange die Schäden bei Rückgabe ans Autohaus nicht vermerkt sind oder du Bilder hast wird es schwer werden. Als du das Fahrzeug übernommen hast musstest du wahrscheinlich ein Protokoll unterschreiben, dass du den Wagen ohne Mängel erhalten hast. Das gleiche macht man auch bei der Rückgabe, indem sich der Gutachter den Wagen anschaut, ein Schadensprotokoll erstellt und es unterschrieben wird, oder auch nicht, falls man anderer Meinung ist. In diesem Fall wurde der Wagen nur abgegeben und das Gutachten später erstellt und wenn die da nun sehr genau hinschauen wird es schwierig. Ist wie beim Mietwagen, holt man den ab und bemerkt bestehende Schäden nicht hat man bei der Rückgabe schlechte Karten. Der Schaden ist nun mal da.

@ursula0858 das kommt wohl daher, dass viele einfach selbst schon die Erfahrung gemacht haben, mich eingeschlossen. Auto abgegeben, Händler sagt noch „er kriegt selten so gut da stehende Fahrzeuge zurück“.

Dann kam das Gutachten: 5 verschiedene Schäden, die ich alle nicht gekannt habe. Nachdem ich die Fotos vom Gutachter gekriegt habe, konnte ich die auch alle auf meinen eigenen Bildern nachvollziehen.
1 Steinschlag, 1 Felgenkratzer, Delle in der Heckklappe, Kratzer im Schweller und eine gerissene Naht hinten, die ich aber dann nicht bezahlen musste.

Niemand meint das böse oder unterstellt etwas, nur die meisten schätzen eben ihre Fahrzeuge einfach falsch ein, daher ist das eben die naheliegendste Antwort. Deswegen finde ich es so wichtig, bei der Übergabe alles mit Bildern zu dokumentieren.

Du könntest dich hier wohl wunderbar mit dem Händler streiten. Ob's dir das wert ist, musst du entscheiden. Hier noch ein Netzfund, Urteil ist allerdings ganz schön alt:

Zitat:

Dabei hat der Leasinggeber darzulegen und nachzuweisen, dass sich das Fahrzeug bei Ru?ckgabe nicht in dem gewöhnlichen Zustand unter Beru?cksichtigung der normalen Abnutzung befand, sondern mit u?bermäßigen Abnutzungserscheinungen behaftet gewesen ist (LG Frankfurt, Urteil vom 25.7.1988, Az. 2/24 S 158/87). Die Begutachtung sollte dann umgehend nach der Ru?ckgabe erfolgen, denn der Leasinggeber genu?gt der ihm obliegenden Beweisfu?hrungslast nicht dadurch, dass er beispielsweise erst mehr als zwei Wochen nach Ru?ckgabe des Fahrzeugs einen Sachverständigen mit der allgemeinen Begutachtung des Fahrzeugs beauftragt. Auch muss zur Beweissicherung der konkrete Auftrag erteilt werden, eine eventuelle u?bermäßige Abnutzung festzustellen. Dabei gehört es zu den Obliegenheiten des Leasinggebers, u?bermäßige Abnutzungserscheinungen in einem Ru?ckgabeprotokoll (unter Umständen mit Fotografien) festzuhalten und vom Leasingnehmer bestätigen zu lassen (LG Frankfurt, Urteil vom 25.7.1988, Az. 2/24 S 354/86).

Du könntest dem Händler wohl ankreiden, dass die Begutachtung erst zwei Wochen später stattfand und die großen Schäden schon im Rückgabeprotokoll festzuhalten gewesen wären.

…genau diese und weitere Rechtsprechung deutete ich an. In meinem Fall lagen zwischen Abgabe und Gutachten über 14 Tage, letztendlich habe ich - ohne Rechtsstreit -0€ bezahlt.

Na das machte mir doch ein bisschen Hoffnung. Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und auf die div. Urteile verwiesen. Ich hoffe mal das ich das ganze auch ohne Rechtsstreit hinbekomme.

Zitat:

@ursula0858 schrieb am 29. Dez. 2023 um 09:44:31 Uhr:


PS: bei allen Gutachten die ich bekommen habe, gab es ausführliche Bilder welche die Mängel dokumentieren.
Ohne ein vollständiges Gutachten, und ohne Bilder würde ich mich erstmal zurücklehnen.

Das Problem ist das hier im Gutachten Mängel aufgeführt sind die bei der Rückgabe nicht vorhanden waren.

Hast du dir die Bilder angesehen?

Ja hab ich...und tatsächlich waren die Beschädigungen bei Rückgabe des Fahrzeuges zum größten Teil nicht vorhanden...müssen also in den 13 Tagen entstanden sein. Das gilt es jetzt zu beweisen.

Hallo Ursula 0858, darf man wissen wo Sie das Fahrzeug abgeben haben?
Haben Sie das Fahrzeug auf Weisung des LG (ALD) an den Händler gegeben?

Weil; Der LN hat das Fahrzeug einschließlich aller Papiere, Schlüssel usw.am letzten Tag der vereinbarten Leasingdauer auf seine Kosten an den LG zurückzugeben oder, auf Weisung des LG in Textform an den liefernden Händler oder einen Dritten zurückzugeben. Dieser Satz steht so unter 1. von der XIII. Rückgabe des Fahrzeugs.

Stand das Fahrzeug noch bei dem Händler als das Gutachten gemacht wurde? Haben sie denn auch noch eine Rechnung für das Gutachten bekommen.

Der Leasinggeber war doch ALD.

Der Leasingrückläuferplatz von ALD ist doch in Dorfmark zwischen Hannover und Hamburg.

Wie ist das Fahrzeug dahin gekommen? Vermutlich mit einem Autotransporter, mit unter Umständen, mehrfachen auf und abladen. Da sind natürlich Tür und Tor offen für Kratzer und Dellen.
Ist auf diesem Gutachten der Ort vermerkt wo das Gutachten erstellt wurde?

Ich zitiere noch einen Absatz aus den ALD Leasingbedingungen für Verbraucher i.S.v. §13 BGB (Hauptleistungen).

XIII. Rückgabe des Fahrzeuges und Schlussabrechnung
8. Bei Rückgabe wird durch den LN und den LG ein gemeinsames Rücknahmeprotokoll über den Zustand des Fahrzeuges, insbesondere über Mängel und Beschädigungen erstellt und von beiden Vertragsparteien oder Ihren Bevollmächtigten unterzeichnet. Die Nichterstellung eines Rückgabeprotokolls geht zu Lasten des LN.

Woher ich diese Sätze habe, ich hatte schon mal einen fertigen Leasingvertrag von ALD. Das war zwar ein KIA, denke aber solche Verträge sind wohl alle gleich. Der Vertrag kam dann nicht zustande weil mir 2 Wochen vor der Lieferung das Fahrzeug wegen nicht mehr lieferbar vom Händler/Hersteller storniert wurde. Das ist aber eine andere Geschichte.

Wünsche allen Mitlesern und Schreibern ein Gutes neues Jahr.

Ich habe das Fahrzeug beim Händler zurückgegeben. Dort wurde ein Rückgabeprotokoll erstellt. Das Gutachten wurde anscheinend auch dort gemacht, weiß ich aber nicht sicher. Eine Rechnung für das Gutachten habe ich nicht bekommen.

Man hat mir heute den Tipp gegeben das ganze über eine Mediation klären zu lassen, die Kosten dafür würde die Rechtsschutzversicherung übernehmen. Vielleicht hat jemand hier schon mal Erfahrung damit gemacht.

Ich sehe es so wie der ursprüngliche Threadstarterbeitrag - das Übergabeprotokoll ist bindend. Schäden, die da nicht drin stehen, gehen also nicht zu Lasten des LN. Wenn ein Gutachter nicht zugegen war, ist es nicht das Problem des LN - der Händler hat unterschrieben, aus die Maus. Was danach kommt, ist Problem des Händlers. Dort nicht protokollierte Schäden haben den LN nicht mehr zu interessieren, der Vorgang ist abgeschlossen. Es ist eine Frechheit, dass versucht wird, dies nun dem LN aufzudrücken. Ich würde das rechtlich bis zum Ende durchziehen.

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