Rückgabeprotokoll und Sachverständigen Gutachten stimmen nicht überein
Hallo
ich habe einen Opel Corsa am 17.11. bei meinem Autohändler zurückgegeben. Dort wurde ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt , das sowohl von mir als auch vom Händler unterzeichnet wurde.
Nun bekomme ich eine saftige Rechnung, die habe ich bereits reklamiert, da einige Sachen nicht korrekt sind. Heute habe ich die Antwort bekommen, man zieht von meiner Rechnung ( 2.800,.€) einfach mal die Kosten für die HU ab von 139,--€. Den Rest soll ich zahlen. Angeblich muss die Windschutzscheibe wegen Kratzern getauscht werden ( das wären dann schon mal 798,32 € ) am Heckdeckel die Lackierung verschrammt (145,38€)Tür hinten Lackierung verschrammt (213,45€) das gleiche Tür vorne (257,98€) und die Motorhabe verschrammt (353,78€) all diese Sachen sind nicht im Rückgabeprotokoll erfasst. Das Rückgabeprotokoll ist laut ALD nicht vollständig, aber liegt nicht beim Leasinggeber die Beweislast das diese Sachen tatsächlich schn bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren ?
65 Antworten
Ja du hast Recht, wir sollten alle dem System blind vertrauen und Fehler passieren ja nicht 😉
Es kostet mich 1 Minute, vor der Rückgabe ein 4K-Video vom Fahrzeug rundum zu machen, das mache ich bei jeder Fahrzeugrückgabe, egal ob Leasing oder Mietwagen auf Malle. Und wenn dann 3 Wochen später jemand behauptet der Schaden sei von mir, dann kann ich das genau überprüfen.
Fakt ist, dass man für Schäden (keine Gebrauchsspuren!), die man veruracht hat, aufkommen muss. Wenn aber z.B. auf dem Hof des Autohauses einer beim Ausparken noch hängen bleibt, dann geht das logischerweise nicht auf meine Kappe - dank Gefahrenübergang.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 30. März 2024 um 01:20:16 Uhr:
Im Gutachten werden doch aussagekräftige Fotos gemacht.Besser wäre es wohl im Zweifelsfall, ein Gutachten vorher anzufertigen (auf eigene Kosten)
Was nützen die Fotos vom Gutachter, wenn Schaden nach der Übergabe entstanden. Es geht nur darum, daß zu Begleichen was man selber verursacht hat und nicht später entstandenen Schäden auf dem Betriebhof. Und ein Gutachten auf eigenen Kosten bringt nur was, wenn das bei der Übergabe geschieht alles was davor ist, ist rausgeschmissenes Geld.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 29. März 2024 um 19:28:04 Uhr:
Nun ja ich würde immer bei der Rückgabe aussagekräftige Fotos vom Auto machen. Jeder hat doch ein Smartphone heutzutage. Immer so das man auch das Gegenteil beweisen kann.
Das kannst du dir sparen. Solche selbst angefertigten Videos gelten im Streitfall vor Gericht nicht als Beweismittel. Ich fahre selbst öfter mit Mietwagen und habe das Thema daher schon mal mit einem Rechtsanwalt besprochen.
Da gibt es einfach zu viele Unklarheiten. Die Metadaten der Dateien lassen sich manipulieren, sodass nicht genau nachgewiesen werden kann, wann das Video überhaupt aufgenommen wurde. Bilder und Videos lassen sich relativ einfach bearbeiten und eventuelle Schäden retuschieren.
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Naja, zumindest den Tag kann man anhand einer Tageszeitung fest machen.
War bisher auch immer Gang und Gäbe.
@Fallawaypress Ob das vor Gericht stand hält ist mir eigentlich relativ egal, denn bisher hab ich immer alle Angelegenheiten ohne ein Gericht lösen können. Das Video des Autos vom Rückgabetag mit dem Gespräch des Kundenberaters im Hintergrund reicht für mich, um den Rest dann mit dem Autohaus zu klären, das sicherlich nicht wegen ein paar Kratzern im Gutachten vor Gericht gehen wird 😉