Rückgabe Leasing Minderkilometer
Hallo,
wie findet Ihr das?
Mein Leasing ist ausgelaufen und ich habe das Fahrzeug bei Porsche zurückgegeben.
Das gute Stück hatte 5000km weniger als vereinbart auf der Uhr.
So weit so gut.... jetzt kam die Endabrechnung der Porsche Leasing. Mir wurden von den 5000km die ich weniger hatte 2500km (Kulanz) abgezogen...?!? und lediglich 2500km erstattet.
Ich dachte die Kulanz bezieht sich auf den Fall das man 2500km mehr fährt und diese nicht extra bezahlen muss. Aber das die einem bei der Minderlaufleistung abgezogen werden finde ich schon etwas seltsam....
Wie seht Ihr das? Ein Kulanzabzug für einen nicht eingetretenen Kulanzfall??????????????
Kopfschüttel....
Beste Antwort im Thema
Ich finde das OK vom Leasingeber - umgekehrt wäre es ja auch ein Punkt auf den ich pochen würde.
In meinem Leasingvertrag steht auch nicht "Kulanz", sondern "Berechnungsfreie Mehr- oder Minderkilometer" (2.500 km). Das steht auch recht gut lesbar als einzelner Baustein unterhalb der Leasinrate in tabellarischer Form auf Seite 2
Zudem gibt es eine Maxi- und Minimierung dieser Regelung auf 10.000 km.
Darüber gehende Leistungen werden im Leasingvertrag (Bedingungen) geregelt.
Ich weiß nicht, was Du Dir erhofft hast:
Eine kulante, kundenfreundliche Regelung, sodass man Dir noch mehr Geld zukommen lässt als es vertraglich vereinbart ist?
Ich bin etwas überrascht, dass Du Dich aufregst über die Anwendung einer vertraglichen Regelung, die laut Deinem Posting weder anormal, noch sittenwidrig scheint.
20 Antworten
Vor allem weil wir hier augenscheinlich über 250 Euro bei einem geleasten Porsche Carrera 997 reden.
Ich fand letztlich nur die Formulierung seltsam. Hatte ich so noch nicht auf dem Radar.
Bei BMW z.b. rechnen die das ohne einen Kulanzabzug bei Rückgabe mit Minderkilometern.
Klar die 2500 km Kulanz bei Mehrleistung ist super!
Ich meine bei meinem BMW stand es aber auch schon 2002 und 2005 son in den Verträgen. Generell ist die BMW Leasingbank was Leasingkonditionen und Restwertkalkulationen angeht ein Beispiel wie man durch bewusste Fehlkalkulation den Neuwagenabsatz stützen kann.
Mercedes steht bei manchen Modellen denen in nichts nach und bei Audi habe ich auch schon "interessante" Angebote gesehen.
Als Verbraucher und Endabnehmer soll es mir egal sein, sofern ich die Kiste nicht übernehmen will.
Ferner kann es bei einer zu großen Harakiri-Berechnung natürlich dazu kommen, dass bei der Rückgabe mit ner Lupe der Lack untersucht wird.
Zitat:
Original geschrieben von desertbulls
Ich fand letztlich nur die Formulierung seltsam. Hatte ich so noch nicht auf dem Radar.Bei BMW z.b. rechnen die das ohne einen Kulanzabzug bei Rückgabe mit Minderkilometern.
Klar die 2500 km Kulanz bei Mehrleistung ist super!
Das stand und steht bei BMW genauso drin....
Nur, du hast es da genauso überlesen !!!!
Verstehe diesen Quatsch - Thread nicht.... - bzw., was du hören oder damit erreichen willst ?
Mehr Verständiss in der Bevölkerung für Analphabeten, die der Meinung sind, sich einen Porsche leasen zu müssen und dann beim zurückgeben rumheulen ???
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Den nächsten Wagen einfach Kaufen, dann hat man solche Probleme nicht 😉
Sehr nützlich ist es auch Verträge vor dem underzneichen zu lesen, nicht hinterher 😉
Verstehen tue ich die Anfrage schon, zumal BMW auch bei mir immer sehr kulant in der Rücknahme war, wobei ich dabei auch nicht auf die besagten paar Euro geachtet habe, da auch immer noch kleine Smart-Repair Schäden am Auto waren.
Solange man ein Anschlussleasing macht gibt es meist nichts zu meckern am alten Kfz.
Und wenn nun ein Verkäufer von Leasingverträgen das Wort "Kulanz" in den Mund nimmt und damit die berechnungsfreien Kilometer meint, dann ist das mit Sicherheit für einen Kunden verwirrend.
Grundsätzlich kann ich abermals nur dazu raten den eigenen Leasingvertrag aus der Schublade zu holen und nachzulesen was da steht. Ich denke, dass das Wort Kulanz mit keiner Silbe erwähnt wird.
Freie Leasinggesellschaften können natürlich auch Sachen in Verträge reinschreiben die die Standardbanken nicht haben. Manchmal sind es dann Sachen die Sittenwidrig oder rechtlich nicht haltbar sind, aber wo kein Kläger, da kein Richter.