Rückfahrscheinwerferschalter....
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich fahre nen Golf 2 GT und hatte letztens nen Getriebeschaden. Da ich grad nur nen Golf 2 GTD-Getriebe zur Hand hatte, hab ich eben das eingebaut. Problem jetzt ist aber, dass meine weissen Rückleuchten net mehr funzen. der Rückfahrscheinwerferschalter, der direkt am Getriebe sitzt hat 4 Ausgangskabel. Diese sollen allerdings an 2 Kabel angeschlossen werden!!??? Ich krieg datt net hin.
Also es handelt sich nicht um den herkömmlichen RFSS ausm normalen golf. Sondern ist dieser viel breiter.
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir nen Tipp geben? Geht das überhaupt?
Greetz, Chriz
18 Antworten
Dann ist da ein drehzahlgeber mit drin.
Entweder du misst aus welche 2 kontakte der schalter sind oder du nimmst einfach den aus deinem alten getriebe.
der aus dem original-getriebe passt ja nicht. sonst wäre der schon längst drin.
Was meinst du mit drehzahlgeber? Was ist genaue Aufgabe von denen? Ich meine.....fahren tut die karre. 🙂
Also sind von den 4 Kabeln nur definitiv 2 wichtig?
Ich weiß jetzt auch nicht wofür der mal gedacht war. Irgendwas beim diesel. Vielleicht ne sicherheitsabschaltung oder so.
Du brauchst ihn jedenfalls nicht. Nur die 2 für RFS.
Bei manchen ist doch noch ein Schalter für den 5. Gang drin für die Momentan-Verbrauchsanzeige, oder ist das nur beim 1er?
Beim Zweier gibt es das Zusatzintrument auch. Das ist das oben in der Mitte des KI. Gab's glaube ich nur mit der alten ZE...
Hallo nochmal!!
Also ich habe gerade mal ein wenig ausprobiert. Ist aber nix geschehen. Als ich dann aber gerade über die Bahn gefegt bin wurde ich von hinten immer wieder per Lichthupe auf irgendwas aufmerksam gemacht. Jetzt weiß ich auch auf was........
jetzt ist das scheiß Rücklicht immer im 5en Gang an!! 😮)
Hab nochmal gebastelt, aber ich kanns nicht ändern. Geht nur im 5en, nicht im Rückwärtsgang.
ARRRGGHHHH!!!!!
Und nu'?? 😮(
Tja rückwärtsgang und 5.gang tauschen.😁 Also irgendwas hast du da falsch angeklemmt.
LUPF beim GTD gab es aber keine verbrauchsanzeige ausser das wäre mir neu.
Biste den sicher das das Getriebe aus nem GTD kommt?? Könnte auch das aus einem Beziner sein.
MFG Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von Superbasti1
......LUPF beim GTD gab es aber keine verbrauchsanzeige ausser das wäre mir neu.
Biste den sicher das das Getriebe aus nem GTD kommt?? Könnte auch das aus einem Beziner sein.......
Oh, das habe ich überlesen. Ich kenne auch keine Diesel mit der Verbrauchsanzeige. Welchen Getriebebuchstaben hat das Teil denn?
Also den Zeichen auf dem Getriebe kann ich dir jetzt net nennen. Das Ding lag schon ein paar Jährchen auf Lager. Es war ein beschriftetes Schildchen dran, und ich musste ein wenig raten. Sah aber aus wie "GTD"!! 🙂
Zudem sind auch die upm's bei gleicher Geschwindigkeit gefallen.
Falsch anklemmen gibts da eigentlich nicht. 🙂 Das Ding passte nur genau so darauf. Und ein anderes Adapterteil gibt's dafür m.E. nicht. Soweit ich weiß gibt's bei den 1ern und 2ern nur die beiden verschiedenen Schalter.
So'n Scheiß!! Ich bau mir gleich einfach nen Schalter ins Cockpit! 🙂
StVZO §52a, Abs.4 Rückfahrscheinwerfer:Zitat:
Original geschrieben von Chriz H.
......So'n Scheiß!! Ich bau mir gleich einfach nen Schalter ins Cockpit! 🙂
Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben. 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
StVZO §52a, Abs.4 Rückfahrscheinwerfer:
Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben. 😁 😁
uuaaahhhhhh!!!!! 😁 😁
ja semmel....gute frage.....bei genauem studieren des textes muss ich sagen....... WARUM KANN MAN SOLCHE GESETZE NICHT IN NORMALDEUTSCH VERFASSEN????
Zitat:
Original geschrieben von semmel2k
Daraus lese ich das ich zwangsläufig garkeine brauche?
Wo liest du das denn? 🙄
Und weiter geht's:
StVZO §52a, Abs 2 Rückfahrscheinwerfer:
Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.