Rückenlehne Ledersitz Beifahrer nicht verstellbar !!

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Tach auch an alle,
wer ärgert sich denn ebenfalls über den tollen Beifahrersitz in der Lederausstattung ?
Wir mussten nach dem wir unseren Tiguan S & S bekommen hatten fetstellen, das die Rückenlehne des Beifahrersitzes sich nicht in die Liegeposition verstellen lässt !!
Ist bei längeren Fahrten schon sehr unangenehm zumal ja der Fahrersitz sich wunderbar verstellen lässt.
VW begründet diese Besonderheit nach 2 Schreiben mit dem Hinweiß
auf die Durchladefunktion ! Na toll wenn aber in den Verkaufsprospekten nicht darauf hingewiesen wird und selbst 6 verschiedene VW Händler über diese Besonderheit nicht Bescheid wußten.
Da kauft man einen Tiger in Vollausstattung und muß nun beim Betrachten des Himmels durch das Panoramadach eine Genickstarre in Kauf nehmen 😠
VW will allerdings nichts machen können und will auch kein Bonbon zur Minderung des Ärgers anbieten🙄

Lasst mal was hören, falls es auch andere Tigerbesitzer gibt die sich darüber ärgern und ob sie was anderes von VW außer 2 ablehnenden Schreiben bekommen haben!!
Vielen Dank, Ciao😉

Beste Antwort im Thema

Hallo oo7 der Klarabella
leider muss ich dir mitteilen, dass mein Tiger die Lederbeifahrersitzrückenlehne nur zu etwa 35 Grad neigen lässt. Für uns schon zu schräg, denn beim bewegten Fahrzeug eine  sehr ungeschickte Stellung, weil gefährlich, da man unweigerlich brutal unter dem Gurt durchrutschen würde, sollte mal stark gebremst werden müssen. Bei einem Unfall die Folgen zu erdenken, wagen wir schon gar nicht. Also, aus dem Alter, in dem wir in einem Fahrzeug übernachten wollen, sind wir raus und wollte ich dies, hätte ich ebensolche Details bei der Einführung bei einer der der Tiguan- Night's im November 2007 bestimmt angeschaut, so wie ich alle Klapp- Umlege- und Schiebefunktionen angeschaut habe. Betreffend Panorama-Dach: Mal zwei Monate fahren und das anfangs so verlockende und neue Erlebnis des nach oben Guckens wird von alleine immer seltener werden und man merkt plötzlich, das horizontal doch sehr viel mehr zu beobachten ist.
Also bitte nicht im Nachhinein reklamieren, was nicht beachtet wurde, ausser es wurde geändert und bietet nicht das Vorgeführte. 
Ich wünsche dir trotz dieser Kleinigkeit viel Spass mit deinem Tiguan
Gruss charlybenetti

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Hey Leute, BTT !

Meine nicht so ganz ernst gemeinter Beitrag sollte hier keine Diskussion auslösen, die am eigentlichen Thema vorbei geht.

Ja richtig, danke supermailo,

ich meine mich auch zu erinnern, dass der Themenstarter gefragt hat wer sich sonst noch über die fehlenden Liegesitze geärgert hat, und nicht wem es aus was für Gründen auch immer egal oder sogar lieber ist!

Deshalb hier nochmal: Ich habe mich auch darüber geärgert, (Gruss an klarabella)

Zitat:

Original geschrieben von koeln50670


Hier also nochmal die Übersetzung für die Gizmos unter uns.

Lieber 😉 supermailo
Hättest Du das Prospekt sorgfältig gelesen 😉, hättest Du festgestellt das darauf hingewiesen wird das die "Fussmatten" 😉 😉 😉 eine 2- Punkt Befestigung haben 🙂 🙂 . Ich weiss zwar nicht warum Dir das so wichtig ist 🙂 , Du siehst aber, es wird Dir gesagt so dass Du dich für ein anderes Fahrzeug entscheiden konntest. 😁 😁 😁
Menschen ganz ohne Probleme sind in meinem Umfeld eher selten 😉 , selbst unter den Fussgängern 😁 😁 . Es freut 😉 ; ) mich auch deinem Statement zu entnehmen das dir ein Liegesitz komplett egal ist, weiss nur nicht was dein Beitrag dann soll! (ernst) Eröffne doch einen eigenen Thread mit deinem "Fussmatten Problem" 😉 😉 , das wiederum mir egal ist, ich mir aber nicht herausnehme das meine Meinung dazu allgemeingültig zu sein hat. (ernst)
Liebe Grüsse

Suuuuper Humor! War bestimmt der Einzige der es nicht verstanden und nicht gelacht hat!

Zitat:

Original geschrieben von koeln50670


Hier also nochmal die Übersetzung für die Gizmos unter uns.

Eröffne doch einen eigenen Thread mit deinem "Fussmatten Problem" 😉 😉 , das wiederum mir egal ist,

Der braucht anscheinend beheizte Fussmatten,damit er nach dem 7.Einparkversuch keine kalten Füße bekommt.😁😁😛

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Das ist der absolute Super-Fred. Für mich hab't ihr alle zul heiß gebadet....
Ein schönes Wochenende wünsch ich Euch.
Grüße
Werner 

Zitat:

Original geschrieben von wepu47


Das ist der absolute Super-Fred. Für mich hab't ihr alle zul heiß gebadet....
Ein schönes Wochenende wünsch ich Euch.
Grüße
Werner 

Du gehst mir langsam auf den Zeiger! In jedem Thread gibst Du am Ende Deinen nicht gefragten Senf dazu und wirst dann noch beleidigend! Was stellst Du dar? Einen der beiden Opas aus der Muppet Show, die ständig besserwisserisch und oberlehrerhaft vom Balkon labern?

Dann lies einfach nicht mit wenn es Dich stört!

Zitat:

Original geschrieben von Gizmo78



Zitat:

Original geschrieben von wepu47


Das ist der absolute Super-Fred. Für mich hab't ihr alle zul heiß gebadet....
Ein schönes Wochenende wünsch ich Euch.
Grüße
Werner 
Du gehst mir langsam auf den Zeiger! In jedem Thread gibst Du am Ende Deinen nicht gefragten Senf dazu und wirst dann noch beleidigend! Was stellst Du dar? Einen der beiden Opas aus der Muppet Show, die ständig besserwisserisch und oberlehrerhaft vom Balkon labern?

Dann lies einfach nicht mit wenn es Dich stört!

Gizmo,

isch find du hascht absolut recht !!!

Zitat:

Original geschrieben von 2war4u


Gizmo,
isch find du hascht absolut recht !!!

Ausser, dass der Beitrag dann nicht mehr am Ende des Threads ist, wenn man ihn nochmals kommentiert... 😉

Back to topic:

Aus der Aussage:

Zitat:

Wir mussten nach dem wir unseren Tiguan S & S bekommen hatten fetstellen, das die Rückenlehne des Beifahrersitzes sich nicht in die Liegeposition verstellen lässt !!

Ist bei längeren Fahrten schon sehr unangenehm zumal ja der Fahrersitz sich wunderbar verstellen lässt.

Schliesse ich, dass Du beide Sitze gleichzeitig in Liegeposition bringen willst, um eine Pause einzulegen. Hierzu also meine Antwort: Es stört mich überhaupt nicht, dass ich den Beifahrersitz nicht voll nach hinten umklappen kann. Den Tiger habe ich nur zum Fahren, wenn ich müde bin, nehme ich mir ein Hotel. Schliesslich sollte sich meine Finanzkraft ausgewogen auf meine Vorlieben verteilen.

Mag ja sein das es nicht üblich ist das die Sitzlehne nicht verstellbar ist
und natürlich kann man nicht alls Abchecken bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Aber es gibt schlimmeres. Was mich aber Nachdenklich macht ist die Aussage:

"VW will allerdings nichts machen können und will auch kein Bonbon zur Minderung des Ärgers anbieten"

Was soll das denn? Wie soll VW den "Ärger" wiedergutmachen? Was für einen Ärger überhaupt? Hast Du nachgefragt, ich meine vor der Bestellung, ob die Lehne voll nach hinten geht? Hat jemand die Eigenschaft zugesagt? Wurde schriftlich angeboten das dies der Fall ist? Ich glaube nicht.
Also warum soll dann VW ein Bonbon anbieten? Aber natürlich wir leben ja in einer Gesellschaft in der alles, was nicht meinen Vorstellungen entspricht, reklamiert wird. Jeder meint das
er im Recht ist!
Und natürlich will man ja was für den Ärger haben.... Umsonst logischerweise.
Freut euch doch über das was Ihr habt und verlangt nicht gleich ein Bonbon als Wiedergutmachung für etwas was es nicht gibt.

Sorry, musste das mal los werden.

Zitat:

Original geschrieben von pomfridel


Mag ja sein das es nicht üblich ist das die Sitzlehne nicht verstellbar ist
und natürlich kann man nicht alls Abchecken bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Aber es gibt schlimmeres. Was mich aber Nachdenklich macht ist die Aussage:

"VW will allerdings nichts machen können und will auch kein Bonbon zur Minderung des Ärgers anbieten"

Was soll das denn? Wie soll VW den "Ärger" wiedergutmachen? Was für einen Ärger überhaupt? Hast Du nachgefragt, ich meine vor der Bestellung, ob die Lehne voll nach hinten geht? Hat jemand die Eigenschaft zugesagt? Wurde schriftlich angeboten das dies der Fall ist? Ich glaube nicht.
Also warum soll dann VW ein Bonbon anbieten? Aber natürlich wir leben ja in einer Gesellschaft in der alles, was nicht meinen Vorstellungen entspricht, reklamiert wird. Jeder meint das
er im Recht ist!
Und natürlich will man ja was für den Ärger haben.... Umsonst logischerweise.
Freut euch doch über das was Ihr habt und verlangt nicht gleich ein Bonbon als Wiedergutmachung für etwas was es nicht gibt.

Sorry, musste das mal los werden.

Hi pomfriedel,

wenn du also in welcher Sache auch immer einen Mangel erkennst, nimmst du es also als gegeben hin ?

Ich schreibe es nochmal gerne hier rein :

Jeder billige Kleinwagen, von welcher Marke auch immer, hatt die Funktion der Rückenlehnenverstellung, dies darf doch wohl bei einem 44000,-- Euro Wägelchen dann auch erst recht erwartet werden oder ?

Zumal es ja in der Trend & Fun Ausstattung auch geht !!!!!!!

Und wenn dann wie wir Rückenprobleme haben und deshalb im Besitz einen Behindertenausweises sind, dann ist eine entsprechend verstellbare Rückenlehne schon wichtig.

Wenn dann also VW von diesem Problem nichts wissen will, bei ach so vielen anderen aber Zugeständnisse macht, dann darf man wohl über ein Bonbon bezüglich des Ärgers sprechen. Und natürlich umsonst !!!

Schönen Gruß nach ?

Auch wenn ich nicht weiß, ob dieser Thread hier schon zu Ende ist, möchte ich doch nochmal meinen Senf dazugeben:
Wenn Ihr wegen Eurer Rückenprobleme sogar einen Behindertenausweis habt, was ja doch wohl auf eine schwere Behinderung hinweist, kann ich erst recht nicht verstehen, dass man sich beim kauf eines Fahrzeugs nicht über subjektiv so wichtige Dinge wie die Sitzverstellung kundig macht. Im übrigen ist eine Sitzverstellung durchaus vorhanden. Ich kann auch überhaupt nicht feststellen, dass diese zu gering geraten ist. Aber es sind natürlich keine Liegesitze. Und im Prospekt und im Konfigurator steht absolut nichts von Liegesitzen. Hier den Fehler bei VW zu suchen und dafür auch noch ein "Bonbon" zu verlangen, fordert mit schon ein Kopfschütteln ab.
Grüße
Werner

Zitat:

Original geschrieben von wepu47


Auch wenn ich nicht weiß, ob dieser Thread hier schon zu Ende ist, möchte ich doch nochmal meinen Senf dazugeben:
Wenn Ihr wegen Eurer Rückenprobleme sogar einen Behindertenausweis habt, was ja doch wohl auf eine schwere Behinderung hinweist, kann ich erst recht nicht verstehen, dass man sich beim kauf eines Fahrzeugs nicht über subjektiv so wichtige Dinge wie die Sitzverstellung kundig macht. Im übrigen ist eine Sitzverstellung durchaus vorhanden. Ich kann auch überhaupt nicht feststellen, dass diese zu gering geraten ist. Aber es sind natürlich keine Liegesitze. Und im Prospekt und im Konfigurator steht absolut nichts von Liegesitzen. Hier den Fehler bei VW zu suchen und dafür auch noch ein "Bonbon" zu verlangen, fordert mit schon ein Kopfschütteln ab.
Grüße
Werner

Hallo wepu,

wir haben den Wagen ja Probe gefahren, allerdings Trend & Fun Modell. Wenn sich also hier in diesem Wagen die Lehne wunderbar verstellen lässt, geht man doch davon, aus das auch der Sport & Style diese Möglichkeit bietet !! Desweiteren kannten 6 verschiedene Händler diese Problematik mit dem Verstellen der Rückenlehne überhaupt nicht !!! Heißt also : Es macht dich niemand auf diese Besonderheit aufmerksam, es sei denn das du einen Vorführwagen in der S & S oder T & F Ausstattung mit Ledersitzen gefahren hast und es selbst bemerkt hast. Wenigstens die Verkäufer müssten Bescheid wissen, oder ?

So, jetzt weißt du ein wenig mehr und vielleicht wird dein Kopfschütteln ja ein bisschen weniger ?

Klarabella007

Hallo Klarabella,

in meinem Beitrag ging es lediglich um deine Äusserung eines BONBON´S für etwas was kein Mangel an der Sache ist. Es wurde ja weder schriftlich noch mündlich die von Dir bemängelte Eigenschaft zugesichert. Es handelt sich bei der nicht umklappbaren BF-Rückenlehne um ein von Dir/Euch an-genommenen und aufgrund der Behinderung leider benötigten Eigenschaft die aber nicht im der Fahrzeugausstattung vorgesehen ist.
Ärgerlich aber so ist es und natürlich doppelt Ärgerlich, jetzt wo ich den Hintergrund des gewünschten Liegesitzes kenne.

Du kannst davon ausgehen das ich mein Recht, wenn es denn berechtigt ist, Einfordere. Ich habe in meinem Leben einige Autos, auch Neuwagen gefahren und die hatten auch einige Mängel die ich auch beanstandete. Alledings gibt es auch da eine gewisse (geringe) Toleranz. Alle Mängel die ich beanstandete waren also "Richtige" Mängel, also Dinge die mir auch Zugesichert und nicht eingehalten wurden. Dann hätte ich auch das recht ein BONBON zu verlangen. Eingefordert habe ich es aber nie.

Beispiel:
In diesem Forum sprach man lange über die bei der Tiguan-Lederausstattung fehlende Schublade unter dem Fahrersitz. Die Schublade unter dem Beifahrersitz ist ja vorhanden. Das diese fehlt hat auch seinen Grund. Es wurde viel über das häßliche Loch unter dem Sitz gesprochen und natürlich auch darüber wie VW sowas machen kann. Natürlich hätte jeder, auch ich, erwartet das VW den Mangel behebt. Geht aber technisch nicht, wie gesagt hatte ja seinen Grund. So und nun kommt wieder meine Meinung: Soll ich/jeder jetzt ein BONBON verlangen nur weil jeder Erwartet das da
was sein soll?
Und nur um das ging es mir in meinem Beitrag.

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