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Rückdatierung bei überzogener HU unzulässig?

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 8:02

Moin!

Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.

Hessische Verkehrsministerium

Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden. :confused:

Beste Antwort im Thema

TÜV, Decra und co. haben viele Freunde in der Politik, dehlalb wird nix dagegen unternommen. In meinen Augen geht es hier um eine Umsatzsteigerung, die nicht der Sicherheit auf der Straße dient, sondern der TÜV-Kasse.

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Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Ja, wie soll ich sagen. Die Dekra hier kann gebremste Anhänger gar nicht auf Bremsleistung prüfen.

Da tu ich mal nix zu sagen :eek:

Wobei nicht jeder Anhänger auf die Bremsenprüfstände passt, gerade Tandemachser mit geringem Achsabstand kann man fast nur im Fahrversuch prüfen.

Das fahrnse mal und bremsense mal gehört zum Check des Auflaufweges aber immerdazu.

Bei meinem Doppelachser sehe ich das ja ein, aber ich hab auch einen 4er-1Achser (4 Moppeds), der geht auch nicht drauf. Wenigstens haben die keine Mittagspause. :D

Liegen schon neue Erkenntnisse vor??

Bei Dekra wird jetzt bei Saisonkennzeichen der Anfang der Saison geklebt, find ich in Ordnung so.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Bei Dekra wird jetzt bei Saisonkennzeichen der Anfang der Saison geklebt, find ich in Ordnung so.

echt? seit wann das den? das is mal ne feine sache! meine hu liegt auch im dezember und ist somit schon wieder abgelaufen. saison geht aber erst im april los. das wär ja mal wirklich mitgedacht.

Letztes Jahr bei meinem 129er , 2012 wird das beim 123er passieren. Fand ich auch sehr nett.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

echt? seit wann das den? das is mal ne feine sache! meine hu liegt auch im dezember und ist somit schon wieder abgelaufen. saison geht aber erst im april los. das wär ja mal wirklich mitgedacht.

Da bekommst du eh April geklebt. Wenn die letzte HU im Abmeldezeitraum fällig war bekommst du 2 volle Jahre damit die nächste HU auch im Anmeldezeitraum liegt.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

echt? seit wann das den? das is mal ne feine sache! meine hu liegt auch im dezember und ist somit schon wieder abgelaufen. saison geht aber erst im april los. das wär ja mal wirklich mitgedacht.

Da bekommst du eh April geklebt. Wenn die letzte HU im Abmeldezeitraum fällig war bekommst du 2 volle Jahre damit die nächste HU auch im Anmeldezeitraum liegt.

Das glaubst du aber auch nur. Beim TÜV keine Chance, die klebten gnadenlos den Zeitraum der auf der Plakette stand.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Das glaubst du aber auch nur.

Nein, ich weiß es ;)

Wenn der TÜV in den Abmeldezeitraum klebt haben die schlicht was falsch gemacht.

Anlage VIII StVZO:

"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung."

 

Stimmt ja alles, nur wenn du dann die Anwort bekommst: " Geht nicht " gehst du halt zu einem anderen dem das bekannt ist. Zum Glück gibt es ja jetzt genug Auswahl. Ich streite mich doch nicht mit einem Halbgott im Blaumann rum..

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Das glaubst du aber auch nur.

Nein, ich weiß es ;)

 

Wenn der TÜV in den Abmeldezeitraum klebt haben die schlicht was falsch gemacht.

 

Anlage VIII StVZO:

"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung."

Das gilt aber nur bei einer abgelaufenen Sicherheitsprüfung und eben nicht bei einer normalen Hauptuntersuchung. Ist die Sicherheitsprüfung abgelaufen dann muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden und diese gilt ab dem Monat in dem die Hauptuntersuchung gemacht wurde, denn da darf die Hauptuntersuchung nicht zurück datiert werden, egal was auf dem Stempel steht.

 

Also machts die Dekra eigentlich falsch, und der Tüv richtig ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Anlage VIII StVZO:

"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen.

Das gilt aber nur bei einer abgelaufenen Sicherheitsprüfung und eben nicht bei einer normalen Hauptuntersuchung. Ist die Sicherheitsprüfung abgelaufen dann muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden und diese gilt ab dem Monat in dem die Hauptuntersuchung gemacht wurde, denn da darf die Hauptuntersuchung nicht zurück datiert werden, egal was auf dem Stempel steht.

Also machts die Dekra eigentlich falsch, und der Tüv richtig ;)

Was genau ist daran denn missverständlich?

Garnichst ist das Missverständlich. Nur wird die HU auch bei einem Saisonkennzeichen zurückdatiert, bei einem Kombipaket, HU+, oder HU+SP wird die HU für den kompletten Zeitraum geklebt, in dem fall 1 Jahr weil Fahrzeuge die eine SP bekommen eh mehr wie 7,5 Tonnen haben, und bei einer abglaufenen SP ist sowieso immer eine HU fällig. Wenn die Dekra so wie ich das gelesen habe bei einem Saisonkennzeichen an einem PKW nicht zurück datiert ist das falsch, weil so steht das hier nicht, nicht zurück datiert wird eben nur bei einer HU+ ;)

am 17. Januar 2011 um 21:31

Ich fahr dann wohl nach 3 Jahren zum hessischen TÜV. Ist ja um die Ecke.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Nur wird die HU auch bei einem Saisonkennzeichen zurückdatiert

Wie da steht: Zurückdatiert wird nur dann wenn die letzte HU im Anmeldezeitraum fällig war. War die letzte HU im Abmeldezeitraum fällig gibt es 2 Jahre. Es wird keine neue HU-Plakette zugeteilt die erneut im Abmeldezeitraum auslaufen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Nur wird die HU auch bei einem Saisonkennzeichen zurückdatiert

Wie da steht: Zurückdatiert wird nur dann wenn die letzte HU im Anmeldezeitraum fällig war. War die letzte HU im Abmeldezeitraum fällig gibt es 2 Jahre. Es wird keine neue HU-Plakette zugeteilt die erneut im Abmeldezeitraum auslaufen würde.

Das soll einer verstehen. Ein Beispiel wäre aufklärender.

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