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Rückabwicklung? Würdet ihr es tun!?!

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Servus,

ich habe auch einen quietschenden Tiguan, bei dem auch das Austauschen der WaPu nix brachte. Dazu kamen noch ein paar kleinere Geschichten, wie bspw. heulende Klimaanlage, Knarzgeräusche aus den B-Säulen... Mir wurde nun die Rückabwicklung des Kaufvertrages angeboten (vom Autohaus in Absprache mit Wolfsburg). Ich hätte knapp 4000 Euro "Nutzungsgebühr" abzuziehen. Und dann kommt halt noch der Preisunterschied zwischen einem 1.4 TSI und einem 2.0 TDI (140 PS) dazu, da ich dann nämlich auf einen Diesel umsteigen würde. Insgesamt müßte ich also in etwa ~ 5000 Euro in die Hand nehmen, hätte dann aber einen neuen Tiguan, der hoffentlich nicht quietscht und brav läuft. Andererseits sind 5000 Euro halt 5000 Euro und als Häusleabbezahler hat mans halt auch nicht so dicke... Prinzipiell bin ich vom Tiguan mehr als begeistert, es ist aber halt dieses Quietschen, das mich so nervt, da es nun nahezu bei jedem Schaltvorgang auftritt. Seitens VW ist lt. eigener Aussage eine Lösung des Problems in naher Zukunft nicht zu erwarten. Würdet ihr die Rückabwicklung machen? Ich weiß, letztendlich muß ich die Entscheidung selber treffen... 😕

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von outbackler


Servus,

ich habe auch einen quietschenden Tiguan, bei dem auch das Austauschen der WaPu nix brachte. Dazu kamen noch ein paar kleinere Geschichten, wie bspw. heulende Klimaanlage, Knarzgeräusche aus den B-Säulen... Mir wurde nun die Rückabwicklung des Kaufvertrages angeboten (vom Autohaus in Absprache mit Wolfsburg). Ich hätte knapp 4000 Euro "Nutzungsgebühr" abzuziehen.

Da wirst Du etwas über den Tisch gezogen, da haben die dir bei den

Ansprüchen des Verkäufers

eine Nutzungsentschädigung von 0,67% angerechnet, das ist Verhandlungssache  bei mir waren es 0,5%, auch kannst Du alle Fahrzeugbedingte Ausgaben (Selbstabholer-Paket, Nummernschilder, Zulassung, Garantieverlängerung, Winterreifen alles was Du extra mit Beleg gekauft hast muß VW zum Neupreis zurück nehmen) und muß beim eingesetzten Kapital dazu gerechnet werden.

Dagegen rechnen kann man die

Ansprüche des Käufers

- z.B. Verzinsung des einges. Kapitals bei einem Barkauf.

Bei 1,5 Jahren Tiguan und 15000km mußte ich nur 700,-€ für das Auto bezahlen - plus die Änderungen beim neuen Tiguan - und in der Wartezeit bis der neue Tiguan da war konnte ich meinen Tiguan weiter benutzen.

Google mal unter "

Kalkulation Rückabwicklung Kfz-Kaufvertrag

"

Klaus

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17 Antworten

Hi,

wenn der Sachmangel nicht abstellbar ist und dir die Rückabwicklung angeboten wurde, warum willst du dich dann noch weiter quälen? Zum anderen kann ich dich auch verstehen, als häuselbauer ist man klamm im Geldbeutel und sind eben 5000 = 5000...Wenn du aber noch weiter wartest wird es auch nicht besser und die Nutzungsgebühr würde auf Grund der Zeit noch steigen bis zum Auslauf der Garantie? Wenn erst mal die Garantiezeit rum ist, wird nix mehr mit Rückabwicklung etc sein, wie wills ihn da dann noch verticken mit den Mängeln? Verschweigen beim Kauf kommt dir auch nicht gerade günstig entgegen - Sachmängelhaftung. Ich an deiner Stelle würde zusehen 5000 über Familie intern Kommunikations aufzutreiben..Bist hier auf der sicheren Seite der Rückzahlung...Aber mit nem Mangel leben der mich anbricht und das grinsen über den schönen Tiger erstarren lässt zum grollen, nee dann lieber Rückabwicklung...

gruss
bigblue

Wie alt ist denn dein Tiguan bzw. wieviele km bist du gefahren? 4k Nutzungsgebühr ist schon viel.

Ich meine 5k drauflegen und nach 1 - 2 Jahren wieder einen neuen Tiguan da stehen haben würde ich persönlich sofort machen. Das bietet einem nur keiner an.

Aber wenn die beschriebenen Mängel wirklich so schlimm sind dann würde ich da nicht lange überlegen.

Wenn man sich täglich über die Mängel ärgert dann hat man nicht viel von dem Auto. Und er hat schliesslich ne Stange Geld gekostet.

Gruss
eboGer

Hi Outbackler,

vergiß dabei auch nicht, dass der Tiger ja älter wird. Wenn er schon von Anfang an so viele Probleme macht, würde ich ihn auf jeden Fall zurückgeben.

Mit meinem Golf ging es mir ähnlich, der hat auch schon gleich zu Beginn immer wieder Ärger gemacht. Heute ist er zwar auch schon 10 Jahre alt, aber wenn ich bedenke, was ich im Laufe der Jahre alles reingesteckt habe! Und es nimmt einfach kein Ende. Er hat mir so gut gefallen, aber jetzt ist er reif! Nochmal würde mir das nicht passieren.

Ich wünsch Dir alles Gute und dass Du für Dich die richtige Entscheidung triffst.

Gruß K.

Yo, dann sage ich mal danke!!! Ihr habt mich in meiner Entscheidung (die ich eigentlich schon getroffen habe) bestärkt. Der Tiguan hat jetzt 20 tkm drauf und hat doch schon einigen Ärger gemacht. Nachdem es wohl bei Kunden, die gewandelt haben, keine exorbitant langen Wartezeiten gibt, werde ich nächste Woche zum Freundlichen kucken, um mal das notwendige zu veranlassen. Wird dann ein 2.0 TDI (140 PS), Track & Field werden. Von der Konfig her, wird sich zu meinem jetzigen ansonsten nix ändern, außer der Farbe, da mir das Peppergrey sehr gut gefällt.

Danke euch nochmal und ein schönes Wochenende!!!

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Hallo outbackler -

Wenn dir der Begriff des "Montagsautos" geläufig ist, wird dir klar sein, dass es sich bei den Eigenheiten eines solchen um ein Phänomen handelt, dass dich eigentlich eigentlich immer (wieder) piesacken wird.

Der Ruch des "Verschlimmbesserns" durch ständige - und zuletzt doch mehr oder weniger nutzlose - Werkstattbesuche wird einem solchen Wagen immer anhaften . . . bis zum Wiederverkauf 😉 !

Insofern läge (d)eine Handlungsweise nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken ..." meiner Meinung nach näher, als darauf zu hoffen, dass sich etwas grundsätzlich zum Positiven ändern würde.

Ich mutmaße mal, dass sich aufgrund deiner Vorgeschichte die Endkontrolle in WOB und dein Händler besonders viel Mühe geben könnten, was (d)ein zukünftiger Wagen anlangt 😉 ?

Will sagen: Es kann eigentlich nur besser werden!

Klar ist die unplanmäßige finanzielle Mehrbelastung eine Entscheidungs-Hürde. Aber wenn dein Herz "mehr als begeistert" für den "T" schlägt, solltest du auch deine echte Freude daran haben dürfen. . . . und das scheint jedoch nur mit einer (angebotenen!) Rückabwicklung möglich.

Ich sage dies deshalb, weil ich offenbar kein Montagsauto erwischt habe und ich mir lebhaft vorstellen kann, wie solche Plagegeister den Fahrspaß trüben können.

Zudem wirst du mit dem Diesel etwas zur allgemeinen Kostendämpfung beitragen können, wenn du an die Zapfsäule musst.
Außerdem ist dann noch mal "Alles frisch" . . . nicht zuletzt auch die Gewährleistung 😛 !

- Ermutigende Grüße -

- Klaus -

Zitat:

Seitens VW ist lt. eigener Aussage eine Lösung des Problems in naher Zukunft nicht zu erwarten. Würdet ihr die Rückabwicklung machen?

Rückabwicklung würde ich an Deiner Stelle machen.

Ich habe ja schon Panik, dass der 1,4 TSI welchen wir in genau einer Woche in der Autostadt abholen auch dieses berüchtigte quietschen hat/bzw. bekommt.

Gibt es eigentlich Besitzer des 1,4 TSI welche keine Geräuschprobleme haben?

Gruß

Toby

Zitat:

Original geschrieben von outbackler


Servus,

ich habe auch einen quietschenden Tiguan, bei dem auch das Austauschen der WaPu nix brachte. Dazu kamen noch ein paar kleinere Geschichten, wie bspw. heulende Klimaanlage, Knarzgeräusche aus den B-Säulen... Mir wurde nun die Rückabwicklung des Kaufvertrages angeboten (vom Autohaus in Absprache mit Wolfsburg). Ich hätte knapp 4000 Euro "Nutzungsgebühr" abzuziehen.

Da wirst Du etwas über den Tisch gezogen, da haben die dir bei den

Ansprüchen des Verkäufers

eine Nutzungsentschädigung von 0,67% angerechnet, das ist Verhandlungssache  bei mir waren es 0,5%, auch kannst Du alle Fahrzeugbedingte Ausgaben (Selbstabholer-Paket, Nummernschilder, Zulassung, Garantieverlängerung, Winterreifen alles was Du extra mit Beleg gekauft hast muß VW zum Neupreis zurück nehmen) und muß beim eingesetzten Kapital dazu gerechnet werden.

Dagegen rechnen kann man die

Ansprüche des Käufers

- z.B. Verzinsung des einges. Kapitals bei einem Barkauf.

Bei 1,5 Jahren Tiguan und 15000km mußte ich nur 700,-€ für das Auto bezahlen - plus die Änderungen beim neuen Tiguan - und in der Wartezeit bis der neue Tiguan da war konnte ich meinen Tiguan weiter benutzen.

Google mal unter "

Kalkulation Rückabwicklung Kfz-Kaufvertrag

"

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele



Zitat:

Original geschrieben von outbackler


Servus,

ich habe auch einen quietschenden Tiguan, bei dem auch das Austauschen der WaPu nix brachte. Dazu kamen noch ein paar kleinere Geschichten, wie bspw. heulende Klimaanlage, Knarzgeräusche aus den B-Säulen... Mir wurde nun die Rückabwicklung des Kaufvertrages angeboten (vom Autohaus in Absprache mit Wolfsburg). Ich hätte knapp 4000 Euro "Nutzungsgebühr" abzuziehen.

Da wirst Du etwas über den Tisch gezogen, da haben die dir bei den Ansprüchen des Verkäufers eine Nutzungsentschädigung von 0,67% angerechnet, das ist Verhandlungssache  bei mir waren es 0,5%, auch kannst Du alle Fahrzeugbedingte Ausgaben (Selbstabholer-Paket, Nummernschilder, Zulassung, Garantieverlängerung, Winterreifen alles was Du extra mit Beleg gekauft hast muß VW zum Neupreis zurück nehmen) und muß beim eingesetzten Kapital dazu gerechnet werden.
Dagegen rechnen kann man die Ansprüche des Käufers - z.B. Verzinsung des einges. Kapitals bei einem Barkauf.
Bei 1,5 Jahren Tiguan und 15000km mußte ich nur 700,-€ für das Auto bezahlen - plus die Änderungen beim neuen Tiguan - und in der Wartezeit bis der neue Tiguan da war konnte ich meinen Tiguan weiter benutzen.
Google mal unter "Kalkulation Rückabwicklung Kfz-Kaufvertrag"
Klaus

wie werden da eigentlich damals vom Autohaus gewährte Rabatte verrechnet?

Und bekommst Du die gleichen Prozente auch für den Neuen gewandelten Tiguan oder ist das wieder Verhandlungssache und man kann dabei schlechter wegkommen

Wir dabei eine evtl. Gebrauchtwageninzahlungsnahme Prämie wieder mi eingerechnet?

Muß die Wandlung mit dem gleichen Händler wo gekauft abgewickelt werden?

Vielleicht eine kleine Beispielrechnung?

MFG
Gente

Der alte Vertrag wird komplett Rückabgewickelt mit Rabatte, Prozente und allem drum und dran.
Beim neuen Vertrag muß man alles komplett neu Verhandeln.
Ja, die Wandlung (Rückabwicklung) muß beim selben Händler durchgeführt werden, da auch der Verkäufer seine damalige Provision zurückgeben muß.
Wenn man einen ungünstigen Zeitpunkt hat , kann man auch schlechter wegkommen.
Die Gebrauchtwageninzahlungsprämie denke ich, muß beim neuen Vertrag mit eingerechnet werden, da evtl. der Gebrauchtwagen ja schon wieder Verkauft worden ist.
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele


Der alte Vertrag wird komplett Rückabgewickelt mit Rabatte, Prozente und allem drum und dran.
Beim neuen Vertrag muß man alles komplett neu Verhandeln.
Ja, die Wandlung (Rückabwicklung) muß beim selben Händler durchgeführt werden, da auch der Verkäufer seine damalige Provision zurückgeben muß.
Wenn man einen ungünstigen Zeitpunkt hat , kann man auch schlechter wegkommen.
Die Gebrauchtwageninzahlungsprämie denke ich, muß beim neuen Vertrag mit eingerechnet werden, da evtl. der Gebrauchtwagen ja schon wieder Verkauft worden ist.
Klaus

d.h. ich muß den Kaufvertrag beim Händler der mir das Auto verkauft hat rückabwickeln, kann aber bei einem anderen Händler einen neuen Vertrag mit einem VW meiner Wahl abschließen.

Wird das dann gegengerechnet?

Kann man sich auch nur das Geld auszahlen lassen und zu einem anderen hersteller wechseln?

MFg
Gente

Nutzungsgebühr?

Laut kürzlichem BGH Urteil ist eine Nutzungsgebühr bei einer Rückabwicklung nicht zulässig!
Du musst so gestellt werden als ob du die Ware nicht gekauft hättest!
Dies gilt im Zusammenhang für ne Waschmaschine oder so was .... aber ein Auto ist eigentlich nichts
anderes, du kannst nicht dafür dass das Teil nix taugt!

Zitat:

Original geschrieben von bettho



Zitat:

d.h. ich muß den Kaufvertrag beim Händler der mir das Auto verkauft hat rückabwickeln, kann aber bei einem anderen Händler einen neuen Vertrag mit einem VW meiner Wahl abschließen.
Wird das dann gegengerechnet?
Kann man sich auch nur das Geld auszahlen lassen und zu einem anderen hersteller wechseln?

MFg
Gente

Hallo Gente,
Bei dem Händler wo Du das Auto gekauft hast, der muß die Rückabwicklung durchführen. Und wenn Du einen neuen VW möchtest geht das nur bei dem Händler. Es ist aber auch möglich sich das Geld auszahlen zu lassen.

Ich an Deiner stelle würde mir das ganze nochmals von Deinem Händler durchrechnen lassen, und mit ein bisschen Verhandlungsgeschick sowie der Unterstüzung des Händlers mit der Aussicht dass Du bei Ihm ein neues Auto Kaufst wird Wolfsburg diesem Deal evtl. zustimmen.

So wenig Wertverlust hatte ich bei keinen meiner Autos innerhalb 1,5 Jahren und 15000km - bleib dran so günstig gibt es so schnell keinen Neuwagen.

Und misternobody,
bei Nutzungsgebühr und Waschmaschine hast Du recht, aber
bei Nutzungsentschädigung - Rückabwicklung eines Kfz-Vertrages ist das wieder was anderes.
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele



Zitat:

Original geschrieben von bettho


d.h. ich muß den Kaufvertrag beim Händler der mir das Auto verkauft hat rückabwickeln, kann aber bei einem anderen Händler einen neuen Vertrag mit einem VW meiner Wahl abschließen.
Wird das dann gegengerechnet?
Kann man sich auch nur das Geld auszahlen lassen und zu einem anderen hersteller wechseln?

MFg
Gente

Hallo Gente,
Bei dem Händler wo Du das Auto gekauft hast, der muß die Rückabwicklung durchführen. Und wenn Du einen neuen VW möchtest geht das nur bei dem Händler. Es ist aber auch möglich sich das Geld auszahlen zu lassen.

Ich an Deiner stelle würde mir das ganze nochmals von Deinem Händler durchrechnen lassen, und mit ein bisschen Verhandlungsgeschick sowie der Unterstüzung des Händlers mit der Aussicht dass Du bei Ihm ein neues Auto Kaufst wird Wolfsburg diesem Deal evtl. zustimmen.
So wenig Wertverlust hatte ich bei keinen meiner Autos innerhalb 1,5 Jahren und 15000km - bleib dran so günstig gibt es so schnell keinen Neuwagen.

Und misternobody,
bei Nutzungsgebühr und Waschmaschine hast Du recht, aber
bei Nutzungsentschädigung - Rückabwicklung eines Kfz-Vertrages ist das wieder was anderes.
Klaus

Nein das ist nichts anderes, oder kanst Du das irgendwie begründen?

Lediglich die Autohäuser sind an dieser allgemeinen Vorgehen interressiert!

Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und auf das BGH Urteil berufen!

VIII. Zivilsenats des BGH vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 -

Das ganze Prozedere ist ja rechtlich nichts neues:
Erstmal gilt hier das Mängelgewährleistungsrecht:
Der Käufer kann von dem Verkäufer unter einer angemessenen Fristsetzung eine Nacherfüllung verlangen. Das kann eine Instandsetzung oder die Lieferung einer entsprechenden mängelfreien Sache sein.
Ist dieses Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.
Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung kategorisch verweigert, weil es z.B. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

In dem oben zitierten Urteil ging es um einen Gegenstand, bei dem es wirtschaftlich gesehen Blödsinn gewesen wäre, den Mangel zu beheben.

Wichtig in dem Zusammenhang:
Dieses Mängelgewährleistungsrecht ist zum Schutze des Endverbrauchers da.
Kauft ein gewerbetreibender als solcher ein Produkt, dann sind die Karten ganz anders gelegt:
Hier muss so schnell wie möglich eine offizielle Mängelrüge an den Verkäufer raus, sonst gilt der gekaufte Gegenstand als mängelfrei abgenommen.

So ist das mit dem, was viele so gerne als Garantie bezeichnen.

Gruß
Nite_Fly

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