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Rubrik KURIOSES, Erfahrungen mit der STVO

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 16:53

angeregt durch die juristischen Stellungnahmen im Park-Karambolage-Thread hier die Schilderung eines Ereignisses, welches ich bis heute nicht so richtig geblickt habe:

 

Tatort, Hamburg, 2006, Kreuzung einer größeren Anwohnerstrasse (mit STOP-Schild, Ampel und grünem Pfeil nach rechts) mit einer übergeordenten Strasse, welche mehrere Wohngebiete verbindet. Ich hatte in HH Termine, Berufsverkehr gegen 9.00h. Komme nun aus dem Wohngebiet (gern gewählte Abkürzungsstrasse, auch der Polizei bekannt, deswegen an diesem Morgen Massenkontrolle, wovon ich jedoch nichts ahnte). Nähere mich der Kreuzung, Ampel rot, Rechtsabbieger (grüner  Pfeil) vor mir arbeiten sich nach vorn durch und fädeln sich nach rechts in die übergeordnete Strasse ein, wie üblich. Die Ampel-Haltelinie liegt etwa 8-10 m von der Kreuzung zurück. Mit jedem nach rechts bei roter Ampel abbiegenden Wagen rückte die Reihe vor, so auch ich. Allerdings war direkt vor mir ein längere Zeit die übergeordnete Strasse frei, so dass gleich drei Wagen auf einmal abbogen und ich lediglich nachrückte und dann als vierter mitfuhr.

 

Man hielt mich nach 50 Meter an und reklamierte ein überfahrenes STOP-Schild!!

 

Ich hatte beim Vorrücken vor der Ampellinie (und somit auch dem STOP-Schild) mehrmals mittels Stop-and-Go gehalten, war dann aber in dem Viererpulk mitgezogen und hatte nicht mehr direkt an der Ampellinie/STOP-Schild sondern erst beim Einbiegen in die Kreuzung (also knapp 8m hinter dem STOP-Schild komplett gestanden) kurz gestoppt und war mitgezogen.

 

Juristisch scheint das einwandfrei, allerdings habe ich recht dumm aus r Wäsche geschaut!

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11 Antworten

Wenn Du ein Stoppschild überfahren hast, ist es erstmal ein Unfall. Wenn man dann noch weiterfährt, ist es Unfallflucht ;-))

 

Scherz beiseite. Ich kann Deine Schilderung nicht ganz nachvollziehen. Da müsste mal eine Zeichnung beigefügt werden.

Was meinste Du mit "Grüner Pfeihl".

Die LZA oder das DDR-Zusatzschild ?

peso

Zitat:

Original geschrieben von Fätonologe

Juristisch scheint das einwandfrei, allerdings habe ich recht dumm aus r Wäsche geschaut!

was sollte daran auch falsch gewesen sein?

lediglich das nur du angehalten wurdest und die anderen 3 ungestraft weiterfahren konnten....

hier ner erklärung dazu.....

Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltlinie anhalten. Das gilt immer, auch dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre (gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild)

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 19:07

An einer Ampelanlage  sind neben der Signalanlage sowohl ein STOP-Schild wie auch ein grüner Pfeil nach rechts angebracht. Das STOP-Schild gilt m. E. nur, wenn die Ampelanlage ausgeschaltet ist. Wenn die Ampelanlage den Verkehr reguliert, hat das STOP-Schild keine Bedeutung, sonst würde bei GRÜN jeder dennoch wegen des STOP-Schildes halten müssen.

Die Ampel zeigte ROT, funktionierte also. Somit hätte das STOP-Schild KEINE (???) rechtliche Bedeutung gehabt. Der grüne Pfeil wiederum verlangt langsames Heranfahren an die Kreuzung!, nicht aber zunächst an der Haltelinie der Ampel zu halten. Nichts anderes habe ich damals gemacht. Ich habe nicht direkt an der Haltelinie vor der roten Ampel gehalten, sondern beim Vorrücken wenige Meter vorher und danach, beim Abbiegen habe ich ebenfalls gestanden (wie vom grünen Pfeil verlangt).

Die Frage ist, ob ein STOP-Schild rechtliche Bedeutung hat, wenn die Ampel arbeitet und ein grüner Pfeil existiert. STVO: Ampel ist höherwertig als STOP-Schild, während der Grüne Pfeil nur das Verhalten beim direkten Abbiegevorgang regelt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Fätonologe

Der grüne Pfeil wiederum verlangt langsames Heranfahren an die Kreuzung!, nicht aber zunächst an der Haltelinie der Ampel zu halten.

guck in der stvo....!

aller weitere haben ich ja oben schon verlinkt......und deine aussage ist mit der "Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltlinie anhalten." nicht wirklich deckungsgleich!

Auszug aus § 37 der StVO:

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

 

Damit ist klargestellt, dass jedes Fahrzeug an der Haltelinie der LZA anhalten muss. Das "Stop"-Zeichen ist in diesem Falle bedeutungslos.

 

peso

Themenstarteram 1. Januar 2008 um 12:50

Dann wäre es also kein überfahrenes STOP-Schild gewesen sondern ein Rotlichtvergehen!. Dann hätte ich somit Schwein gehabt (?) !!!. Eine rote Ampel kommt teuerer als ein Stopschild. Man darf dies gar nicht laut sagen..... 

Ich muss mich mehr zur Ordnung rufen!

Und Dank an Euch Rechtskundige!

Zitat:

Original geschrieben von Fätonologe

Dann wäre es also kein überfahrenes STOP-Schild gewesen sondern ein Rotlichtvergehen!. Dann hätte ich somit Schwein gehabt (?) !!!. Eine rote Ampel kommt teuerer als ein Stopschild. Man darf dies gar nicht laut sagen..... 

Ich muss mich mehr zur Ordnung rufen!

Und Dank an Euch Rechtskundige!

Ganz genau. Das STOP Schild war irrelevant. Das Vergehen war nach StVO ganz eindeutig ein Rotlicht Vergehen...

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Fätonologe

Dann wäre es also kein überfahrenes STOP-Schild gewesen sondern ein Rotlichtvergehen!. Dann hätte ich somit Schwein gehabt (?) !!!. Eine rote Ampel kommt teuerer als ein Stopschild. Man darf dies gar nicht laut sagen..... 

Ich muss mich mehr zur Ordnung rufen!

Und Dank an Euch Rechtskundige!

Überspitzt gesehen hast Du Recht.

Was steht denn im Bußgeldkatalog ? M.E. findet die "Stop-Schild-Regelung" anwendung.

 

peso

 

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Was steht denn im Bußgeldkatalog ? M.E. findet die "Stop-Schild-Regelung" anwendung.

Hier ist DIE Referenz...

Bussgeldkatalog

MfG

Das wusste ich so nicht. Aber meine Vermutung war ja wohl nicht ganz falsch.

peso

http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus/businfo/3-gruenerpfeil

Da steht:

Verkehrszeichen - Grüner Pfeil

Grüner Pfeil

Seit einigen Jahren lässt die Straßenverkehrsordnung die Anbringung des "Grünpfeils" (siehe obiges Verkehrszeichen) an Lichtsignalanlagen zu. Auch im Stadtgebiet von Karlsruhe gibt es den Grünpfeil an vielen Stellen, den Rechtsabbiegern werden dadurch teilweise unnötige Wartezeiten vor roten Ampeln erspart.

Allerdings besteht nach wie vor bei vielen Autofahrern nur eine lückenhafte Kenntnis darüber, welche Regeln man vor dem Abbiegen beachten muss. Dies führt in der Praxis leider oft zu einem Fehlverhalten, das insbesondere Fußgänger und Radfahrer in ihren Rechten beeinträchtigt - und auch teuer werden kann: wer sich beim Abbiegen im Zusammenhang mit der Grünpfeil-Regelung falsch verhält und zur Anzeige gelangt, muss im Normalfall mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 € (werden andere gefährdet, kann diese auch höher ausfallen) und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.

Mit der folgenden Information sollen deshalb die "Wissenslücken" bei den Verkehrsteilnehmern geschlossen werden - und damit vielleicht dem einen oder anderen der Griff in den Geldbeutel und die Eintragung von Punkten erspart bleiben.

Der Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot. Die richtige Verhaltensweise ist:

* An die Haltlinie fahren und anhalten (das Fahrzeug muss zum Stillstand kommen !).

* Auf Fußgänger und Radfahrer muss besonders geachtet werden. Diesen ist auf jeden Fall die Überquerung der Straße zu ermöglichen.

* Danach langsam bis zur Sichtlinie vorfahren. Andere, vorfahrtsberechtigte oder bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer müssen entsprechend sorgfältig beobachtet werden.

* Nur wenn frei ist, darf abgebogen werden. Eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen sein.

Durch diese Erläuterungen wird sicherlich deutlich, dass der Grünpfeil letztendlich die gleichen Auswirkungen hat wie eine Stop-Stelle.

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