RS6 Verkaufsverbot von Privat???
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. An diejenigen, die sich im recht etwas auskennen oder das auch schonmal gehört haben.
Mein Dad hat sich vor ca. 3 Monaten nen RS6 bestellt. Dieser soll irgendwann im ersten Quartal 2003 ausgeliefert werden.
Nun habe ich gestern mit Ihm gesprochen und er sagte mi, dass sein Audi Händler Ihm gesagt hätte, dass er den Wagen innerhalb eines Jahres nicht verkaufen dürfe.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Nachder Bezahlung des Wagens geht dieser in der Folge in den Besitz von meinem Vater über. Den Fahrzeugbrief wird er bekommen. Wie kann Audi denn über etwas die Verfügungsgewalt einbehalten, wenn das Eigentum an jemanden anders übergegangen ist. Die haben rein rechtlich dafür keine Grundlage.
Wer kann da denn weiterhelfen.
Die Zahlungsvereinbarung muss ich mir nochmal durchlesen.
Ich meine da stand aber etwas von Überweisung.
Wenn hier natürlich eine Anzahlung festgelegt wurde und Audi prinzipiell bei diesem Wagen ein 1 jähriges Zahlungsziel hat???
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
gruss
22 Antworten
Hab mal für ne Kurze Strecke dringesessen. DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAMPF sag ich da nur.
Hoffe mein Vater fährt den auch schön ein.....
Sonst mache ich das. ;-)
@Mickie:
Ne, meine Vater hat mit Audi so wenig zu tun, wie Gerhard Schröder mit Politik. Ne, mal im Ernst. Er ist kein Audi-Mitarbeiter.
Gruss
Hallo Fabius,
mit was droht denn Audi für den Fall, daß Dein Vater das Auto dennoch weiterverkauft? Eine Vertragsstrafe in Zusammenhang mit Privatleuten hat i.d.R. vor Gericht keinen Bestand, in diesem Fall schon gar nicht, da Dein Vater ja die eigentlichen Vertragsbedingungen erfüllt hat, d.h, das Auto bezahlt und abgenommen hat. Außerdem stellt sich die Frage, ob eine solche Klausel keine unzulässige Benachteiligung darstellt. Ich denke, das ist eine rechtliche Grauzone.
Ich denke, das einzige, was Audi wirklich machen kann, ist, daß dafür sorgen, daß Dein Vater in Zukunft keinen neuen Audi mehr kaufen kann, bzw. nur über Umwege.
Viele Grüße,
Bernhard
Das geht ja so ohne weiteres auch nicht.
Audi kann ja schlecht den Neukauf eines neuen Audi damit werten, dass mein Vater seinen RS6 verkauft hat.
Das ist doch völlig daneben.
Meine Mutter wird Mitte nächsten Jahres auch einen neuen A3 oder A4 bekommen. Wird dann damit automatisch de Lage so gewertet, dass mein Vater seinen RS verkauft hat?
Wie das denn???
Also unter Kundenbindung und positiver Markenidentifizierung verstehe ich etwas anderes. Obwohl aus Sicht von Audi das Ganze auch verständlich ist.
Als Strafe soll eine Konventionalstrafe sein. Wie hoch die sein soll, hab ich noch nicht verstanden.
Anbei eine kleine Datei, so wie er bald dann mal in der Garage Platz nehmen soll.
Gruss
schönes auto fabius.
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@ Fabius:
ich kann mir das so nicht vorstellen:
1. Wenn ich mir ein Auto kaufe, geht es mit allen Rechten in meinen Besitz über. Da kann sich der Hersteller auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln, das Recht, das Auto gleich wieder zu verkaufen kann er mir nicht nehmen. Wäre ja auch noch schöner. (Ähnliche Situation übrigens bei Computer-Software)
2. Über KBA kommt Audi auch gar nicht an solche Daten. Da gibt´s nämlich noch Datenschutz-§§ zu beachten.
3. Audi ist kein Nischen-Hersteller wie Porsche oder Ferrari. Die haben vermutlich gar kein Interesse daran, dass Dein Vater sein Auto nicht gleich wieder verkauft, der Käufer ist ja gleichzeitig auch der nächste Audi-Kunde bei Inspektionen und Reparaturen.
4. Audi verdient - soweit ich mich erinnere - Geld damit, dass die Autos verkaufen. Wenn man da also den Zwischenverkauf gleich wieder unterbinden wollte, hätte man - insbesondere bei den Absatzzahlen - aber viel zu tun. Das erscheint mir unrealistisch.
5. Zieht Audi sowas durch, verdirbt man sich die Stammkundschaft, die öfter mal den Audi wechselt. Die dürfte doch sehr verschnupft auf solche Gebärden reagieren und sich überlegen, den Furhpark zukünftig bei einem anderen Hersteller zu bestellen.
Zusammenfassend: Wenn Ihr Euren tollen RS6 gleich wieder verkaufen wollt sehe ich keine Probleme. Halt ! Ein Problem gibt´s doch: Ihr müsst bis zum nächsten RS6 bei den aktuellen Lieferzeiten ganz schön lange warten, das allerdings so oder so. Und Euer nächster ist doch besimmt auch wieder ein RS6, oder?
Gruß und viel Spaß beim Tiefflug -
ein etwas neidischer Charlie Chaplin
Sinn würde es schon machen.
Es ist damit allerdings ausgeschlossen, dass die Wagen (Aufgrund der sehr kleinen Anzahl) zu abartigen Wucherpreisen verkauft werden.
Das wäre damit in jedem Fall unterbunden. Andere Hersteller sollen das auch so machen (Ferrari, Lambo etc.)
Hat was mit den extrem langen Lieferzeiten zu tun. Audi will da wohl Preistreibereien von Anfang an unterbinden.
Gruss
Hallo Fabius,
den vorzeitigen Verkauf bekommt Audi nur raus, wenn z.B. der neue Eigentümer zur Inspektion oder Reperatur zu einer VAG-Werkstatt fährt. Vermutlich haben die Händler die Anweisung, Spion zu spielen. Ob das rechtens ist, sei dahingestellt; die Autohersteller haben ja schon beim Streit mit der EU-Kommision über den Reimport bewiesen, daß sie sich um die Rechtslage einen Sch..dreck kümmern.
Daß all die Strafmaßnahmen für "treulose" Kunden wenig Imagefördrnd sind, ist auch klar.
Viele Grüße,
Bernhard
1. Wird der Wagen eh nicht innerhalb eines Jahres verkauft.
2. Ist das echt traurig, dass man so mit den Kunden umgeht
3. Scheint das ja normal zu sein (siehe Ferrari etc)
Soll mir recht sein.
Bin mal gespannt, was mein Vater mit seinem S6 macht?
Vielleicht erbarmt er sich ja meiner und ich darf den haben. Obwohl ich zugeben muss, dass das nun wirklich ne Nummer zu hart wäre.
Abgesehen davon schluckt der Wagen ja ordentlich. Da bräucht ich wohl noch nen 2. Job allein um das Benzin bezahlen zu können *grins*
Gruss