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Rotlichtkontrolle und Spurwechsel ..

Hallo,

Heute eine RotlichtBlitzer, blitzte mich.. Wie Sie in der Abbildung sehen können, war ich auf der linken Spur und ich gerade fahren wollte. Ich Spur wechseln (Vielleicht ist das ein Last-Minute Fehler war) und ich gerade fort mit grünem Licht und dann war, wenn die Kamera blitzte mich 2 mal. Ich war nicht mit rotem Licht fuhren, weil fuer gerade Gruen war ( ich habe 2-3 autos hinten auch zum fahren gesehen. )

Was ist passiert jetzt ? Muss ich fuer Rot ampel die Strafe zahlen ? Ich verstehe dass die Spur wechseln ein fehler war ( Vielleicht ) aber warum muss ich fuer Rot ampel zahlen ? Ob ein strafe kommt... Was denken Sie?

Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, ich bin neu hier ...

Beste Antwort im Thema

Warte die Post ab und leg Einspuch ein. Hol dir ggf. einen Anwalt.

Ein Rotlichtverstroß war es ja theoretisch, weil du über die Ampel gefahen bist.
Abgebogen bist du nicht, also wars eigentlich kein Verstoß. 😁
Dennoch warst du auf der falschen Spur unterwegs.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=104396

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Abwarten und Tee trinken

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 26. September 2015 um 02:26:09 Uhr:



Mit 90 % Wahrscheinlichkeit kommt nicht mal ein Brief. Bei den restlichen 10 % nur angeben "Ich bin geradeaus gefahren und hatte grün". Vom Spurwechsel musst du nichts schreiben - die Kamera macht Bilder und kein Video. Und als Geradeausfahrer einfach zu weit links zu fahren ist wesentlich billiger als eine Rotlichtfahrt.

Bei solchen Argumenten (Ich bin zwar auf der Linksabbiegerspur gefahren, wollte aber eigentlich geradeaus fahren), weiß ich nicht so recht, ob ich lachen oder weinen soll.

Zufällig kenne ich diese Kreuzung sehr gut. Die beiden Linksabbiegerspuren und die Geradeausspur sind schon lange vorher deutlich als solche gekennzeichnet.

Wenn er zweimal geblitzt wurde, dann sieht man auf den Fotos, dass sich das Fahrzeug zweimal auf der Linksabbiegespur in den Kreuzungsbereich hinein bewegt hat. Würde es beim 2. Foto noch am gleichen Platz stehen, dann wäre das kein Problem aber da hier kein Video gedreht wurde (wie jemand schon ganz richtig bemerkte) sieht man auf den beiden Fotos lediglich ein Fahrzeug, welches bei Rot gefahren ist.
Wohin es gefahren ist, dürfte eine eher geringe Rolle spielen, da das anhand der Fotos nicht 100%ig klar erkennbar sein dürfte.

Die Beweislast liegt hier eindeutig beim TE und der Vorfall dürfte wohl eher nicht mit einem kurzen "Ich war versehentlich zu weit auf der linken Spur) aus der Welt zu schaffen sein.

Trotzdem viel Glück!!

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. September 2015 um 06:45:43 Uhr:



Zitat:

@Hugaar schrieb am 30. September 2015 um 02:11:23 Uhr:


JA, es ist ein Rotlichverstoß!
Das festzulegen bleibt der Bußgeldstelle (und dann dem Richter überlassen). Die können genauso zum Ergebnis kommen, dass es kein Rotlichtverstoß war, weil:
– Der TE bei Grün geradeaus gefahren ist und nur zu weit links im Bereich der Kontaktschleife war
– Der TE den geschützten Raum nicht verletzt hat (keiner weiß, wo genau der beim Abbiegen ist, ich vermute mal dass er sich auf den Bereich des Gegenverkehrs beschränkt)

So nochmal, besonders für dich:

Es ist und bleibt ein Rotlichtverstoß!
Ob dieser geahndet wird steht auf einem anderen Blatt.

kleine Begründung für meine Feststellung:

- die durchgehende Linie neben den Pfeilen auf der Fahrbahn bedeutet, du MUSST der angegebenen Fahrtrichtung folgen
- das bedeutet, wie auch hier ein bereits genanntes Gerichtsurteil belegt, für dich hat NUR die zur dieser Spur gehörende Ampelanzeige Gültigkeit
- du darfst NUR bei grün fahren
- solltest du bei rot fahren, ist es ein Rotlichtverstoß

Ob natürlich ein Gericht oder bereits dem Argument "sorry falsch eingeordnet und dann einfach gefahren" Glauben schenkt, diese Begründung annimmt bleibt alles Spekulation.

Zitat:

@Hugaar schrieb am 3. Oktober 2015 um 06:40:54 Uhr:


So nochmal, besonders für dich: Es ist und bleibt ein Rotlichtverstoß!

So, nochmal besonders für dich: Das

kann

sein,

muss aber nich

t. Bußgeldstelle (und evtl. der Richter) können zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, die Argumente sind ja mehrfach dargelegt.

Damit ein Rotlichtverstoß vorliegt, muss der Fahrer in den durch die Ampel geschützten Bereich eingefahren sein. Du weißt aber genauso wenig wir alle anderen, wo sich der geschützte Bereich dieser speziellen Kreuzung befindet. Woher willst du also wissen, dass das ganz sicher ein Rotlichtverstoß ist?

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Mache merken es einfach nicht!

Es liegt ein Rotlichtverstoß vor, nur ab dieser geahndet wird steht in den Sternen.

Was du nur immer mit deinem "geschützen Bereich" willst.
Die Kontaktschleifen sind so angebracht, dass sie dich erfassen wenn du den Bereich befährst, der "geschützt" werden soll.

= wenn es Fotos gibt, dann bist du in diesem "geschützen Bereich"!

Nur eben die Ahndung dieses Verstosses steht nicht fest gemeiselt im Gesetz.
Man kann, muss aber nicht bestraft werden!

So einfach wie du das schilderst, ist es in der Realität nicht. Aber egal, du hast deine Meinung, die hat zwar nix mit den Gesetzen und der Rechtsprechung zu tun, aber lassen wir es dabei. "Mache merken es einfach nicht!", wie du für dich ja klar erkannt hast.

Kam denn mittlerweile schon Post oder zerreissen sich hier einige , obwohl es noch Theorie ist ?

Ist ein klassischer Rotlichtverstoß, das hat der Bundesgerichtshof bereits 1997 festgestellt.

"Wer eine Ampel überfährt, die schon länger als eine Sekunde Rot zeigt, riskiert seinen Führerschein.
Aber was passiert, wenn sich ein Autofahrer bei Rot zunächst irrtümlich auf der Abbiegespur eingeordnet hat, die Ampel für den Geradeausverkehr Grün anzeigt und er dann die Spur wechselt, um geradeaus weiterzufahren?
Bislang war dies strittig, doch hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden: Wer sich so verhält, verstößt gegen das Gebot der roten Ampel und kann mit einem Monat Führerscheinentzug bestraft werden (AZ.: 4StR647/96)

Begründung der höchsten Richter: Der plötzliche Spurwechsel kann andere irritieren und deshalb den fließenden Verkehr gefährden. Wer sich falsch einordnet hat, sollte deshalb zunächst abbiegen und den Fehler anschließend durch ein legales Wendemanöver korrigieren."

Volltextveröffentlichung dazu unter: http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

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