Rotes Kennzeichen Kosten und Voraussetzung???
Hi,
hab nen Schlacht wagen bei mir, der zum Schrott soll, er fährt noch hat auch noch alles vorschriftsmäßig angebaut, nur TÜV hat er nicht mehr!
Bekomme ich für die Karre ein rotes Kennzeichen um die zum Schrott ca 20km weiter weg zu fahren?
Was würde das kosten?
Kann man auch ein nicht angemeldetes Auto abschleppen?
ich könnt ja auch meine Platten draufschrauben und meinen FS mitnehmen die Fahrgestell Nummer checken die ja eh nicht wenn ich dann da bin nehm ich die mit und geb denen den Brief, wozu würdet ihr mir raten?
Grüße
Lord
21 Antworten
Nicht gleich so böse😁
....noch ein Tipp Klasse 2 ist LKW🙂
ruhig general...
@ calby: jup, genau das war mein fehler 😉
Zitat:
Original geschrieben von GeneralLee1979
Das ist so nicht ganz richtig ! ! !
Das auto muss mit der stange geschleppt werden ! Dazu brauchst du ne Genehmigung , nen Klasse 2 (c/ce) und einen der hinten steuert ! Der braucht dann aber keinen lappen ! In diesem falle reden wir vom schleppen , NICHT vom Abschleppen !!!
Das ist so nicht ganz richtig ! ! !
Zum Schleppen brauchst du nur Klasse BE aber der hintere braucht Klasse B.
Nur beim Abschleppen darf hinten jemand ohne Führerschein sitzen und vorne jemand mit nur B.
Re: Rotes Kennzeichen Kosten und Voraussetzung???
Zitat:
Original geschrieben von Lord-Obsidian
Hi,
hab nen Schlacht wagen bei mir, der zum Schrott soll, er fährt noch hat auch noch alles vorschriftsmäßig angebaut, nur TÜV hat er nicht mehr!
Bekomme ich für die Karre ein rotes Kennzeichen um die zum Schrott ca 20km weiter weg zu fahren?
Was würde das kosten?Kann man auch ein nicht angemeldetes Auto abschleppen?
ich könnt ja auch meine Platten draufschrauben und meinen FS mitnehmen die Fahrgestell Nummer checken die ja eh nicht wenn ich dann da bin nehm ich die mit und geb denen den Brief, wozu würdet ihr mir raten?
Grüße
Lord
Hallo
wenn du noch einen 2te person und ein zugfahrzeug hast, dann darfst du sogar ein abgemedetes fahrzeug abschleppen (das kostet gar nichts), aber das auto darf nicht mehr betriebsbereit sein (das heißt :nimm zB.den zündverteiler raus).
hatte selbst das problem und habe mich bei der Polizei erkundigt.Jetzt habe ich auch noch einen zeitungsausschnitt den könnte ich dir mailen.
mfg chris
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Ich schließe mich brunnenmann1 an. Man darf ein abgemeldetes oder betriebsunfähiges Fahrzeug abschleppen, um es zu seinem vorgesehnen Verwendungsort (Schrott, Werksatt etc.) zu transportieren (und nur dahin). Dazu braucht man nur den FS für sein Fahrzeug und eine zweite Person, die lenkt (braucht kein FS).
Ich glaub Beleuchtung und ggf. Bremsen müssen funktiosntüchtig sein.
ABSCHLEPPEN; ANSCHLEPPEN UND SCHLEPPEN
Nur weil zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.Es ist also nicht immer Abschleppen, wenn ein Auto das andere Zieht.
Abschleppen
Ein Fahrzeug wird gezogen, weil es eine Panne hat, die sich nicht mit Bordmitteln an Ort und Stelle beheben lässt. Beim Abschleppen reicht der Führerschein, der für das Zugfahrzeug vorgeschrieben ist. Der „Fahrer“ im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Laut StVZO ist nicht mal eine Zulassung für das hintere Fahrzeug notwendig. Es ist also erlaubt, einen Schrottwagen zum Verwerter abzuschleppen.
Schleppen
Ein geschlepptes Fahrzeug könnte auch aus eigener Kraft Fahren. Für das Schleppen wird eine Genehmigung der Zulassungsbehörde benötigt. Der Ziehende braucht je nach Gewicht des Zuges, den alten „Zweier“ oder nach EU-Recht – BE, C1E oder CE. Der Geschleppte benötigt den für sein Fahrzeug.
Anschleppen
Dem gezogenen wird Starthilfe gegeben. Beide benötigen die entsprechende Fahrerlaubnis.
Das ist der Originaltext der Autobild vom 13,08,2004
mfg chris
_________________________________________________-
Golf 2 TD in Mars Rot ,EZ 12/90, 220000 Km, GT Spezial Innenausstattung,AHK,
1V Motor , 60 PS , 5 Gang , Ronal 6x14 mit 185 / 60 14 , sonst alles
Serie.
Zitat:
Original geschrieben von brunnenmann1
ABSCHLEPPEN; ANSCHLEPPEN UND SCHLEPPEN
Nur weil zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.Es ist also nicht immer Abschleppen, wenn ein Auto das andere Zieht.Abschleppen
Ein Fahrzeug wird gezogen, weil es eine Panne hat, die sich nicht mit Bordmitteln an Ort und Stelle beheben lässt. Beim Abschleppen reicht der Führerschein, der für das Zugfahrzeug vorgeschrieben ist. Der „Fahrer“ im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Laut StVZO ist nicht mal eine Zulassung für das hintere Fahrzeug notwendig. Es ist also erlaubt, einen Schrottwagen zum Verwerter abzuschleppen.Schleppen
Ein geschlepptes Fahrzeug könnte auch aus eigener Kraft Fahren. Für das Schleppen wird eine Genehmigung der Zulassungsbehörde benötigt. Der Ziehende braucht je nach Gewicht des Zuges, den alten „Zweier“ oder nach EU-Recht – BE, C1E oder CE. Der Geschleppte benötigt den für sein Fahrzeug.Anschleppen
Dem gezogenen wird Starthilfe gegeben. Beide benötigen die entsprechende Fahrerlaubnis.Das ist der Originaltext der Autobild vom 13,08,2004
mfg chris
Jawoll, also einfach das Fahrzeug in einen Zustand versetzen, in dem es nicht mehr in der Lage ist, aus eigener Kraft zu fahren. Zugfahrzueg her. Irgendwenn hintenrein und los gehts.