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Rote und weiße Blinker???
Servus
hätte da auch ma ne Frage
Bei meinem Dodge Ram sind die hinteren roten Blinker (Originalteil) nicht angeschlossen, beim TÜV hieß es die Dinger sind nicht bauartgeprüft und dürfen deshalb nicht benutzt werden.
Ich musste dann zwei (ziemlich popelige) orangene Blinker zusätzlich einbauen. (Davon abgesehen fragt mich jeder ***** ob meien Blinker kaputt sind.. aarrrghhh)
Gibt`s für nen Ram D150 (Bj. 85) vorne weiße Blinker zum nachrüsten? Gibt`s ne Möglichkeit die Originalfunzeln irgendwie eintragen zu lassen, hat da von euch einer nen Plan?
Danke schonmal
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22 Antworten
alle 5 jahre
@chevyuser
alle 5 jahre? schön wär's! wenn man einen veteranen eintrag
erhält, oder gar einen oldtimer eintrag, dann ist's nur alle
6 jahre, das stimmt schon! nur ... den kriegt man nicht so
einfach (wird beim TÜV wohl ähnlich sein)! da sind diverse
fahrzeuge schon gescheitert weil nicht die originalfarbe
drauf war, geschweige die experten finden etwas,
dass irgendwie nachträglich eingabaut wurde (auch wenn's
die sicherheit im strassenverkehr erhöht!)!
normaler intervall beim prüfen ... alle 2 jahre! wenn man
ein wenig glück hat, können's auch schon mal 3 sein.
@holley
mach dich ein wenig schlau über die elektronik der blinker
(ich seh da leider auch zu wenig durch) und baue irgendwo
versteckt einen schalter ein mit dem du den blinker
"anwählen" kannst! wenn nun die POZILEI ... eh die netten
herren in grün dich kontrollieren ... schalter *switch* und den
spruch: "is doch alles ok, oder?" hat eine kollege von mir
an seinem cougar auch so.
gruss doc (auch aus der schweiz)
TÜV und so
@Jürgen2
Danke für die Blumen.
Was sie Bemängeln: 4*100 Watt Scheinwerfer, Rammschutzbügel, Breitreifen (Spurbreite), Verbreiterung, Body Lift, Lufthorn (Hella 117 dB) .
@S.a.M.
Schön wär's. Der normale Intervall liegt bei drei Jahren. Kann u.U. noch auf einen jährlichen Zyklus verkürzt werden.
So long.
Upps.
Fehlinfo meinerseits.
Nun denn, also bei meinem Chevy PU Bj 94 sind die roten Blinker hinten eingetragen mit dem Hinweis "Etwa Wirkung vorhanden" und "vorschriftsmäßige Beleuchtungseinheiten nicht verfügbar".
Aber ich glaube auch, daß der TÜV und seine Prüfer in der letzten Zeit und der kommenden Zukunft immer weniger eintragen.
Warum auch immer.
Gruß
S. a. M.
Yo,
@ swiss jeep; Hast mein vollstes Beileid, es ist wirklich zum verzweifeln wenn man ein so fettes Mobil wie deines hat, und dann am Vorschriftenkatalog des TÜV (bei euch heißt's ja anders) scheitert. Ich dachte immer bei euch Eidgenossen isses mit ausgefallenen Autos einfacher...
@ doc torino; Ich bin zwar auch nicht gerade die Elektrikleuchte, aber der Tip is' trotzdem nicht schlecht.
@ ... : Bei mir steht im Brief "Fahrtrichtungsanzeiger nicht Bauartgeprüft, Wirkung nicht nachgewiesen" Bei meinem TÜV am Ort heißt das (laut mehrmaliger Nachfrage), Abklemmen, Zusatzblinker (orange) installieren...probiers aber mal woanders ___THANKS TO ALL___
also bei meinem 93 trans sport ist hinten bis auf die rückfahrscheinwerfer alles rot-
und der bekommt schon seit 7 jahren tüv-und extra ein eintrag im brief ist auch nicht
Dein Trans Sport weicht aber von den deutschen Vorschriften ab. Schön, wenn du TÜV bekommst. Dürfte aber eigentlich nicht sein, wenn du keine Genehmigung dafür hast. Wenn du an einen Polizisten gerätst, ders genau nimmt, dann hast du ohne Eintragung ein Problem.
Gruß Jürgen
jo, das mit den roten Rückleuchten (Blinker) schien bisher immer ein Problem. Soweit ich weiß, wurden bei importierten U.S. Fahrzeugen bis 98 die roten eingetragen - ab 98 war dies nicht mehr vorgeshen, sodass die auf ornage umgerüstet werden mussten.
Vor kurzem aber, habe ich erfahren das der Dekra TÜV in Essen diese Abnahmen ohne Probleme macht. Ein Bekannter hat jetzt bei seinem 94er Probe, rote Rückleuchten eingetragen bekommen!!
ICH SAG VORERST NIE WIEDER WAS GEGEN TÜV-------------
hab mir den spaß gemacht und die tüvler in wolfenbüttel(bei braunschweig)
auf meine rückfront(rote blinker) angesprochen.
habe bis 2004 tüv.(deshalb hab ich es gewagt)
sie sagten mir allen ernstes, das dies doch korrekt sei, wenn dies bei dem fahrzeug bauartbedingt sei, und deshalb keine notwendigkeit einer extra eintragung bestünde.
dies ist kein witz von mir und ich versteh im moment gar nichts mehr!!!!!!!!!!!!!
gesetze sind wie weingummi---wer lang drauf kaut wird merken das sie auch verschwinden:D
bin echt verwirrt:(:(