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Rote und weiße Blinker???

Themenstarteram 3. November 2002 um 14:12

Servus

hätte da auch ma ne Frage

Bei meinem Dodge Ram sind die hinteren roten Blinker (Originalteil) nicht angeschlossen, beim TÜV hieß es die Dinger sind nicht bauartgeprüft und dürfen deshalb nicht benutzt werden.

Ich musste dann zwei (ziemlich popelige) orangene Blinker zusätzlich einbauen. (Davon abgesehen fragt mich jeder ***** ob meien Blinker kaputt sind.. aarrrghhh)

Gibt`s für nen Ram D150 (Bj. 85) vorne weiße Blinker zum nachrüsten? Gibt`s ne Möglichkeit die Originalfunzeln irgendwie eintragen zu lassen, hat da von euch einer nen Plan?

Danke schonmal

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22 Antworten

würde mal nen anderen tüv'er versuchen! habe jetzt schon bei vielen im brief etwas von "in etwa wirkung vorhanden" gelesen,was die lichttechnik betrifft!

am 3. November 2002 um 14:50

Rote Blinker werden nicht mehr eingetragen. Wers im Brief drinstehen hat, darfs behalten, aber wers nicht drin hat, der muss gelbe Blinker nachrüsten. So leids mir tut, aber so ist das leider.

Die Meisten Leute machen in die weissen rückfahrscheinwerfer gelbe Lampen rein, und nehmen die als Blinker her. Dann noch ein Rückfahrscheinwerfer irgendwo versteckt angebracht, und die optik ist zuminderst original.

Gruß Jürgen

Themenstarteram 3. November 2002 um 15:05

Dankeschön

Huch, seit ihr aber flott, mit so'ner schnellen Antwort hab ich jetzt aber nicht gerechnet. Danke für die Tipps.

Tatsache ist aber das immer mehr Sachen vom TÜV einfach nicht mehr eingetragen bzw. ignoriert werden (z.B: Trag-lastgutachten für Felgen). Wenn's dem Umweltschutz dient...OK, wenn's die Sicherheit erhöht...VON MIR AUS, aber nicht wenn's nur ist, um Leuten mit ausgefallenen Autos auf den Senkel zu gehen. Wie ist das bei euch so?

Was meint ihr dazu?

Postet mal zu dem Thema...and let the good times roll

am 3. November 2002 um 15:25

Ich hab alles nötige eingetragen:D

Sogar meine Blinker dürfen leuchten. Ist nämlich als Seitenbegrenzung eingetragen.;) (Bei der Chevelle, siehe signatur)

Gruß Jürgen

@ Jürgen2: Ha! Hab ich doch gesagt, das sie als seitliche Heckleuchten oder so ähnlich eingetragen sind.

Vermerk:"Seitliche Heckleuchten in rot"

 

 

Swinger

am 3. November 2002 um 18:25

Die hinteren Sidemarker sind bei mir als "rote Zusatzrückleuchten" eingetragen. Ich hab bei mir den Vorteil, daß mein vorderes Blinkerglas auch seitlich strahlt. Da ist nämlich ne extra Birne drin, die als Seitenbegrenzung dient.

So ists nämlich eingetragen, und nach vorne wirken die dinger nämlich auch noch. Ist ja schliesslich nur eine Kammer hinterm glas.:)

Gruß Jürgen

:)

am 7. November 2002 um 8:10

@juergen

aber wenn de das in deinen deutschn BMW eintragen willst...dann gehts nich..bei LKW isses auch vorhanden...das is doch hier willkür in D'land - und das versteh ich nich...

am 7. November 2002 um 8:48

Ab einem gewissen Baujahr ist es pflicht, auch seitlich einen Blinker zu haben(meistens am Kotflügel). Diese Vorschrift wird aber oft umgangen, in dem man den Vorderen Blinker von der Form her so baut, daß er auch zur Seite hin wirkt. Das ist bei vielen LKWs so, und auch z.B. beim VW Bus (T4). Da wird dann die Blinkerkammer gleichzeitig als Seitenbegrenzung hergenommen, und somit entspricht das wieder den Vorschriften. Beim BMW würde es nicht gehen, weil eben das glas nicht richtig darauf ausgelegt ist, auf die Seite zu wirken, sondern vom Reflektor her nur nach vorne ausgerichtet ist.

Meine Chevelle hat überhaupt keinen Blinker, der zur seite wirkt. Im vorderen Blinkerglas ist auf der Innenseite eine 2 Fadenglühbirne. Der eine Faden war für die Amerikanische "Standlichtfunktion" und der andere ist der Blinker. Und seitlich, also "nur" zur seite wirkend ist da noch eine kleine Lampe drin, die als Seitenbegrenzung dient. Das sich das licht aber auf das ganze Blinkerglas verteilt (da nur eine Kammer) ist das für mich ein angenehmer Nebeneffekt.

Sieht einfach original aus.:)

Gruß Jürgen

Vorschriften

 

Servus Holley

Wenn Du glaubst, Ihr habt Schwierigkeiten mit dem TüV, dann lade ich Dich herzlich ein, mal in der Schweiz ein Ausgefallenes Auto anzumelden! :-(

Ich denke, ich werde meinen Jeep (Bilder davon auf meiner HP), nächstes Jahr wieder zeigen müssen. Die kriegen 'nen Lachanfall, wenn ich dort so einfahre und winken mich gleich durch die Halle durch.

Gruss aus der Schweiz

am 7. November 2002 um 9:44

Schöner Jeep. Wo liegen denn da die Probleme beim TÜV?

Was bemängelt der denn so?

Gruß Jürgen

am 7. November 2002 um 10:42

Hallo SwissJeep,

dafür müsst Ihr aber doch nur alle fünf Jahre oder??

Gruß

S. a. M.

am 7. November 2002 um 11:38

Wer sagt eigentlich das rote Blinker nicht mehr eingetragen werden??

Es gab weder eine Gesetzesänderung noch sonstiges.

Und ausserdem bekommen die Leute das immer noch. Hängt eben alles vom Tüv ab!

am 7. November 2002 um 11:50

Die Chrom und Flammen sagts. Auf wunsch kann ich den Artikel nochmal raussuchen. Die Eintragung der Roten Blinker geht nur mit so einem Wisch vom Minister für Wirtschaft und Verkehr. Ohne diese Sondergenehmigung gehts angeblich nicht. Und diese Genehmigung gibts nur noch für Autos bis Bj. 1.7.1969. (Laut Chrom und Flammen)

Werd gerne nochmal nachschauen.

Gruß Jürgen

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