Rote Kontrollleuchte beim analogen Tachograph
Moin,
seit zwei Tagen leuchtet bei meinem Tachograph die linke Kontrollleuchte, kann mir da jemand helfen?
Daten: Analoger Tachograph von Mannesmann / Kienzle
Automatic Typ 1318-27 Bj. 92.
Ich finde leider keine Betriebsanleitung. Es handelt sich um die linke neben dem Ausrufezeichen. Sie blinkt sobald auf Fahren/Arbeit gestellt wird und geht aus sobald man losgefahren ist. Augenscheinlich sind die Aufzeichnungen auf der Diagrammscheibe in Ordnung.
Gruß aus Hamburg
Kai
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20 Antworten
Zitat:
@tommel1960 schrieb am 27. November 2022 um 09:45:05 Uhr:
In D kann der alte Tacho weiterlaufen. Bestimmte Europäische Länder verlangen bei Grenzüberschreiteten Verkehr, das Umrüsten zum Digitaltacho. Das heißt Geber, Kabel, Tacho, und Anzeige müssen neu installiert werden. Kostet leider einiges 😠 Wenn so oder so die Tachoprüfung gemacht wird, evtl einen Gebrauchten, oder reparierten, einbauen lassen.Zitat:
@Magouman schrieb am 26. November 2022 um 10:52:20 Uhr:
...nur mal so als Anmerkung, Frage... von vor einigen Monaten in den Modulschulungen -ich hab nicht genau zugehört, weils mich eigentlich nicht mehr interessiert- hab ich etwas von wegen Nach-/ Umrüstpflicht auf digitale Tachographen mit irgendwelchen Fristen im Hinterkopf.
Ich meine nur bevor der TE jetzt womöglich kostenintensiv den alten Analogen wieder zusammenflicken lässt...
Welche Länder sind das, und wo erfahre ich das (vorher) bevor mich irgendein verarmter Land Sheriff dazu auffordert sein Weihnachtsgeld zu bezahlen??
Ich bin jetzt erst mit meinem Analogen Österreich, Solwenien, Tschechien, Slowakei, Ungarn gefahren, jetzt steht noch Kroatien an, und ich wusste auch nicht wo ich so etwas nachlesen soll.......meine persönliche Meinung, solange es im Zulassungstaste zulässig ist darf ich damit fahren....
Danke
Also Richtung (A) war es schon, muß mich aber noch mal schlau machen, ab wann, wo, und welche Fahrzeuge.
Wann treten die Regelungen aus dem nun verabschiedeten Mobilitätspaket 1 in Kraft?
Die Planungen der EU sehen vor, dass die neuen Regeln bereits ab September 2020 für Lenk- und Ruhezeiten sowie ab März 2022 für die Entsenderichtlinie und die Kabotage-Regelungen greifen sollen. Die technische Umsetzung im intelligenten Tachographen Version 2, unser DTCO 4.1, werden aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Momentan sehen die Planungen der EU den September 2023 vor.
Bis wann müssen dann alle Fahrzeuge auf die neue Version, den VDO DTCO 4.1, umgerüstet sein?
Die EU hat sich zum ersten Mal in der Geschichte des Digitalen Tachographen entschieden, eine Umrüstung von Fahrzeugen zu fordern. Das heißt, Fahrzeuge, die mit einem älteren DTCO oder sogar noch mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen in die Werkstatt und mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation, DTCO 4.1, ausgerüstet werden. Und das sogar schon in wenigen Jahren.
Digitale und übrigens auch analoge Tachographen müssen bis Dezember 2024 und die intelligenten Tachographen der ersten Generation, bei uns der DTCO 4.0, bis September 2025 umgerüstet sein.
Dabei ganz wichtig: Das gilt nur für Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden.
Wäre da nicht ein Update möglich?
Zu diesem Schritt hat sich die EU entschieden, weil ältere Tachographen technisch nicht in der Lage sind, die Grenzübertritte aufzuzeichnen. Das ist aber entscheidend, bei der angestrebten besseren Kontrolle von Kabotage und Entsenderichtline. Die Entscheidung, auf einer Umrüstung zu bestehen, zeigt aus unserer Sicht, wie wichtig dem Gesetzgeber das Thema Kabotage und Entsendung von Fahrern ist.
Quelle: Eurotransport.de
Gruß
Chris
Christian das Thema ist so umfangreich,
Das jede Zeitung was anders schreibt,
Weil keiner da Durchblickt!
MfG
Am 2. Februar 2022 treten weitere Bestimmungen des Mobilitätspakets in Kraft. Dazu gehört die Verpflichtung, Grenzübertritte im Tacho aufzuzeichnen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird als sehr schwerwiegender Verstoß gewertet.
Die neue Verpflichtung für Fahrer, jeden Grenzübertritt in der EU aufzuzeichnen, soll eine wirksame Kontrolle der Entsendevorschriften ermöglichen. Sie tritt am 2. Februar in Kraft und bleibt bis zur Einführung einer neuen Generation von Fahrtenschreibern (Intelligenter Tachograph 2.0) in Kraft, die dank GPS-Technologie automatisch jeden Grenzübertritt aufzeichnen. Bei Analogen Fahrtenschreibern gilt dies bereits seit 20.08.2020.
Dies wird jedoch schrittweise geschehen:
Ab 21. August 2023 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber 2.0 ausgestattet sein.
Am 01. Januar 2025 Umrüstplicht für VDO bis Rel. 3.0, Stoneridge bis Rev. 7.6.
Am 18. August 2025 Umrüstpflicht für VDO 4.0 und 4.0e sowie Stoneridge 8.0.
Erst diese Geräte können den Grenzübertritt automatisch speichern.
Bis dahin müssen die Fahrer an der Grenze oder beim erstmöglichen Halt kurz vor der Grenze manuell das Ländersymbol erfassen. Die Nichtaufzeichnung wird sowohl für den Fahrer als auch für das Transportunternehmen mit einer Geldstrafe geahndet. Es handelt sich um einen sehr schweren Verstoß, der im ERRU-System (European Register of Transport Companies) erfasst wird.
Lesen Sie mehr unter: https://trans.info/de/mobilitaetspaket-tacho-271792
Heute muss jeder gewerblich genutzte LKW ab 7,5 t ein sogenanntes EG-Kontrollgerät besitzen. Seit 2006 dürfen diese bei neu zugelassenen Fahrzeugen ausschließlich digital sein. Älter Fahrzeuge, in denen bereits ein analoger Tachograph vorhanden war, müssen nicht auf ein digitales Geräte umgerüstet werden. Daher sind auch heute noch LKW mit einem Fahrtenschreiber, der analog funktioniert, unterwegs. Die Fahrtenschreiberpflicht besteht in der gesamten Europäischen Union und findet ihre gesetzliche Grundlage in der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
Die analogen Kontrollgeräte durften bis April 2006 eingebaut werden. Bis 2024 müssen auch ältere Lkw (2006 oder früher) auf Smart-Tacho 2 umgerüstet werden, wenn der Lkw grenzüberschreitend eingesetzt wird.
Folgende Fahrzeuge sind auf Basis der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom Kontrollgerät freigestellt (Auszug):
Fahrzeuge oder Kombinationen zur Güterbeförderung bis 3,5 t hzG (Neuerung ab 2026: bis 2,5 t hzG im grenzüberschreitenden Verkehr, siehe oben)
Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis zu neun Personen inklusive Fahrer
Fahrzeuge bis 40 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit
Besondere Pannenhilfefahrzeuge im Umkreis von 100 km (Luftlinie) von ihrem Standort
Fahrzeuge für Probefahrten oder zum Zweck der technischen Entwicklung
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur privaten Güterbeförderung bis 7,5 t hzG
Historische Nutzfahrzeuge zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung
TE, falls der Tacho repariert werden muß, gibt es ein Betrieb in Bremen. Vieleicht haben die noch gesammelte Werke vom 1318 liegen. Ob die da noch einer reparieren kann?? Einbauen kann, darf so oder so nur eine Werkstatt der Tachoprüfungen durchführen darf.
Ich denke neue 1318 haben Wir auch noch liegen?
Da muß eh nur meist die Blende getauscht werden.
1318 ist 1318!