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Rote Ampel und Polizei

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 10:21

Folgende Situation:

Fahre gestern nachmittag auf einer Straße wo 70 km/h erlaubt sind. Hatte es etwas eilig. Als ich in die Nähe einer Ampel kam, blinkte die "Vorampel" (diese orange blinkende Leuchte, die anzeigt, das die dahinter befindliche Ampel gleich auf rot umschaltet). Ich gab Vollgas und rauscht etwa mit 120 km/h (70 waren erlaubt!) über die Kreuzung, schaffte es aber nicht mehr rechtzeitig, die Ampel war beim überfahren der Kreuzung schon knapp 1 Sek. rot. Als ich also über die Kreuzung heizte, bemerkte ich einen mir entgegenkommenden Streifenwagen der Polizei.

Nun meine Frage: Falls die grünen Jungs bemerkt haben, das ich bei rot über die Ampel bin und das viel zu schnell (120 u. 70 sind ein Unterschied), könnten die was gegen mich machen? Im Zweifelsfalle stünde wohl Aussage gegen Aussage (meine Freundin war noch mit im Auto, Polizisten sind in der Regel immer zu zweit). Ich meine, die haben ja keinen Beweis gegen mich in der Hand, höchstens das Kennzeichen könnten sie aufgeschrieben haben aber das reicht ja nicht als Beweis oder? Meiner Meinung nach hätten sie sofort wenden und mich verfolgen müssen, um was gegen mich unternehmen/mich bestrafen zu können. Aber sie kümmerten sich augenscheinlich gar nicht um mich. Wie bewertet ihr die Situation?

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22 Antworten

wieso mußtest Du an der nächsten Ampel halten?

rot?

hättest Du nicht Vollgas geben können, oder ist bei Deinem Auto schon bei 120 Schluß?

Themenstarteram 7. Juni 2005 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

wieso mußtest Du an der nächsten Ampel halten?

rot?

hättest Du nicht Vollgas geben können, oder ist bei Deinem Auto schon bei 120 Schluß?

Quatsch, die Ampel befindet sich etwa 200-300 Meter von der besagten Ampel entfernt. Und vor dieser Ampel kommt auch noch eine relativ starke Steigung, so dass man von der einen Ampel die andere nicht sehen kann, zumal die beiden Ampeln nicht aufeinander abgestimmt sind mit den Rot-Phasen...

am 7. Juni 2005 um 12:06

War da nicht mal was in der Presse, dass Polizisten auch Schätzen dürfen? Ich kann mich an ein Urteil erinnern, in dem ein Autofahrer verurteilt wurde, der in einer 30er Zone offensichtlich zu schnell war. Gemessen wurde nichts. Er wurde aber Verurteilt und bekam Fahrverbot. Der Polizist hatte nur die Möglichkeit sich das Nummernschild zu merken, da der Fahrer sehr flott davon fuhr. Man kann ja schon schätzen ob es 30 oder 50-60 Km/h sind. Bei 70 zu 120 wird die Unsicherheit natürlich größer. Wenn die sich nicht sicher sind dass es zu schnell war kommt wohl nichts. Verfolgen und anhalten müssen sie dich meines Wissens auch nicht. Wenn 2 im Polizeiwagen waren können die sich auch dein Gesicht merken (es sei denn es war viel zu schnell und die Zeit reichte nicht!) Wenn die über eine Kennzeichenabfrage deine Adresse bekommen haben könnten sie dich ein paar Tage später aufsuchen und prüfen ob Du es warst. Dauert es zu lange Dich zu identifizieren wird wohl nix passieren.

woher sollen die denn wissen, dass du im auto warst???

können die bei der geschwindigkeit erstens nicht sehen und zweitens hatten sie wohl keinen fotoapparat dabei!

vergiss es!

Fotoapparat? Wofür?

Hierzulande haben die neuen Streifenwagen alle eine Kamera neben dem Rückspiegel.

Fragt sich wozu die gut sein soll ...

 

Bollo

Sobald das "Stop Polizei" aufleuchtet und somit ein Fahrzeug angehalten werden soll, schaltet sich automatisch diese Kamera ein. Sie soll alles dokumentieren, wenn die Beamten das Fahrzeug verlassen. Zur Sicherheit ...

Sonst ist sie nicht an

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

@ Matty

Die hinzerherfahrt alleine genügt nicht, denn keine geeichter Tacho und keine aufnahme.

Eine hinterherfahrt ist kein Beweis mehr es muss alles genau Dokomentiert sein denn sonst ist kein Beweiss!

Stimmt nicht,auch durch hinterherfahren kann deine Überschreitung festgestellt werden.Allerdings sind die Toleranzen die abgezogen werden dann sehr groß,im Bereich zwischen 20-30%, so das nur sehr hohe Überschreitungen verfolgt werden.;)Übrigens kann das ein Polizist auch mit seinem Privatwagen wärens seiner Freizeit machen.Ein Polizist ist praktisch immer im Dienst,er darf sich jederzeit wieder selbst in den Dienst versetzen,ausserdem müssen sie Straftaten verfolgen wenn sie davon Kenntniss bekommen.

Wenn der Polizist auf einen Zettel schreibt auf der Strasse XY über eine Länge vom xxxMeter das Auto AB Mit dem Kennzeichen XY-Z123 mit der Geschwindigkeit xxx verfolgt ist das genauso dokumentiert wie wenn er das im Dienst in ein Formular einträgt.Bei einer Lasermessung gibt es auch nur ein handschriftliches Formular ohne Bilder.Nach deiner Meinung wäre das ja auch nicht zulässig.

Die Geschwindigkeit dürfen Polizisten auch in Deutschland schätzen,aber nur in Verkehrsberuhigten Bereichen,den Unterschied zwischen Schritttempo und Tempo 30 dürfte jeder erkennen der ein Auto noch sieht.Allerdings bleibt dann die Strafe im Owi-Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Stimmt nicht,auch durch hinterherfahren kann deine Überschreitung festgestellt werden.Allerdings sind die Toleranzen die abgezogen werden dann sehr groß,im Bereich zwischen 20-30%, so das nur sehr hohe Überschreitungen verfolgt werden.;)Übrigens kann das ein Polizist auch mit seinem Privatwagen wärend seiner Freizeit machen.Ein Polizist ist praktisch immer im Dienst,er darf sich jederzeit wieder selbst in den Dienst versetzen,ausserdem müssen sie Straftaten verfolgen wenn sie davon Kenntniss bekommen.

Wenn der Polizist auf einen Zettel schreibt auf der Strasse XY über eine Länge vom xxxMeter das Auto AB Mit dem Kennzeichen XY-Z123 mit der Geschwindigkeit xxx verfolgt ist das genauso dokumentiert wie wenn er das im Dienst in ein Formular einträgt.Bei einer Lasermessung gibt es auch nur ein handschriftliches Formular ohne Bilder.Nach deiner Meinung wäre das ja auch nicht zulässig.

Die Geschwindigkeit dürfen Polizisten auch in Deutschland schätzen,aber nur in Verkehrsberuhigten Bereichen,den Unterschied zwischen Schritttempo und Tempo 30 dürfte jeder erkennen der ein Auto noch sieht.Allerdings bleibt dann die Strafe im Owi-Bereich.

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